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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 44/2009)

Jenseits der Greencard: Ungesteuerte Migration Hochqualifizierter


Arnd-Michael Nohl / Anja Weiß
Inhalt

Einleitung

Verwertung von Wissen und Können auf dem Arbeitsmarkt

Rechtliche Barrieren und Entwertung ausländischer Qualifikationen

Perspektiven

Perspektiven
Nur in einer der von uns vorgefundenen typischen Konstellationen haben sich Migranten hauptsächlich darauf konzentrieren können, ihr im Ausland erworbenes Wissen und Können auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten. Diese Menschen mit transnationalen Karrieren sind in beruflichen Feldern beschäftigt, in denen auf Englisch kommuniziert und in weltweiten Netzwerken gearbeitet wird. Staaten legen ihnen nur wenige ausländerrechtliche Steine in den Weg.

In allen anderen Konstellationen wird der Zugang in berufsspezifische Arbeitsmärkte durch das Ausländerrecht überformt. Fachkräfte im Consulting- und Managementbereich verwerten herkunftslandbezogenes Spezialwissen. Ärztinnen und Ärzte erhalten zwar unter Umständen schnell eine formale Anerkennung für ihre Ausbildung, kämpfen dann aber mit professionsrechtlichen Barrieren, die sie auch dann benachteiligen, wenn ihre Qualifikation anerkannt ist und sie, wie Dr. Nazar, als Ehegatten einer Deutschen jedes Recht haben, in Deutschland zu arbeiten. Paradoxerweise erleiden gerade diejenigen, die bei der Arbeitsmarktintegration staatliche Unterstützung finden (z.B. Aussiedler), dadurch Nachteile. Denn der Wohlfahrtsstaat unterstützt eher berufliche als akademische Qualifikationen, so dass die Förderung das Wissen der Hochqualifizierten abwertet.

Immerhin gelingt unter diesen Umständen noch ein Einstieg in qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse. Undokumentierte Migranten und Menschen, die als Asylbewerber oder mit einer Duldung lange Zeiten warten müssen, sind froh, wenn sie (noch) eine unqualifizierte Beschäftigung finden können. Auch Studienabsolventen aus dem Ausland, die ein Zweitstudium in Deutschland aufnehmen, unterliegen Einschränkungen, die sie in Studentenjobs einmünden lassen.

Angesichts der internationalen Konkurrenz um die "besten Köpfe" ist die deutsche Politik inzwischen tätig geworden - wenn auch zögerlich. Neben Erleichterungen für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen wurden mit der Green Card Initiative 2000 erstmals Vorkehrungen für die Einwanderung und Anwerbung von Hochqualifizierten aus dem Ausland getroffen, die sich auch im Zuwanderungsgesetz 2005 niederschlugen und mit dem Beschluss von Meseberg 2007 noch einmal verbessert wurden. Die Zukunft wird zeigen, wie sich diese Veränderungen auf die Arbeitsmarktintegration hochqualifizierter Bildungsausländer auswirken.

Neben rechtlichen Reformen ist aber wohl auch ein anderer öffentlicher Diskurs erforderlich. Denn viele Bildungsausländer verfügen als Ehegatten oder Spätaussiedler schon jetzt über einen Arbeitsmarktzugang, der rechtlich kaum eingeschränkt ist. Beim Versuch, ihre Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verwerten, treffen sie aber auf eine Vielfalt von (auch versteckten) Hindernissen. Dazu gehören nicht nur das institutionalisierte Misstrauen gegenüber ihren Qualifikationen,[10] sondern auch die Skepsis potenzieller Arbeitgeber und zum Teil auch sublime, auf ihre ethnische Herkunft bezogene Ausschlussmechanismen.

Mit neuen Gesetzen zur internationalen Übertragbarkeit von Qualifikationen, die unter anderem durch die Ratifizierung der Lissabon Konvention[11] nötig werden, würde die formale (Teil-)Anerkennung akademischer Qualifikationen zwar wesentlich verbessert werden. Entscheidend wird aber sein, ob der öffentliche Diskurs in Deutschland und insbesondere die Arbeitgeber Personen mit hohen ausländischen Bildungstiteln vorurteilsfrei begegnen werden.
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10. Februar 2012
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Migration und Arbeitsmarkt
Editorial
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