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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27/2001)
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Neue Formen gespaltener Elternschaft |

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Matthias Kettner
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V. Kinderwunsch und Kernfamilie |
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Wir würden die kulturelle Bedeutung der Reprogenetik besser begreifen, wenn wir uns auf eine kulturwissenschaftliche Theorie von Partnerbindung, Ehe, Elternschaft und Familie stützen könnten. Wir könnten dann nämlich nicht nur den Kinderwunsch im Umfang seiner existenziellen Bedeutsamkeit besser verstehen, sondern auch was es bedeutet, wenn sich dieser Wunsch - aus verschiedenen Gründen - nicht erfüllt. Diese Frustrationen bilden sozusagen die Herausforderungen, auf welche die Reprogenetik die Antwort geben will. Wir könnten dann auch mit mehr Realitätssinn eine "Heuristik der Furcht", dass die Reprogenetik die soziale Ordnung der Familie zerrüttet, entwickeln.
Die Optionen für eine kulturwissenschaftliche Theorie von Partnerbindung, Ehe, Elternschaft und Familie können an dieser Stelle nicht diskutiert werden
. Eine mögliche Grundlage sei gleichwohl skizziert. Sie benutzt Auffassungen, die der französische Anthropologe Claude-Lévi Strauss entwickelt hat, um den Zusammenhang von Heiratsregeln und Regeln der Bildung von Solidarbeziehung in und zwischen sozialen Gruppen (Solidaritätsregeln) zu erklären. Heiratsregeln gebieten die Exogamie (das Gegenteil zum kulturübergreifend geltenden Inzestverbot). Solidaritätsregeln verbinden Verwandte und kanalisieren dadurch die Solidarität. Auf dieser Grundlage lässt sich die folgende Skizze vertreten:
Die moderne europäische Kernfamilie, "unser" Verständnishintergrund für die Ordnung der Familie, besteht - in größter Vereinfachung - aus einer Ehegattin qua Kindesmutter, einem Ehegatten qua Kindesvater und dem "eigenen" Kind beider. Der Anschein der Selbstverständlichkeit dieser bestimmten Ordnung der Familie ist das Ergebnis der allmählichen, mit der europäischen Moderne einhergehenden Durchsetzung von bestimmten Heiratsregeln. Von traditionalen ("elementaren") Heiratsregeln unterscheiden sich diese durch vier moderne Entwicklungstendenzen
: Freie Gattenwahl innerhalb der Grenzen der verbotenen Verwandtschaftsgrade; Emanzipation von der Verwandtschaft; Individualisierung des Vertrags ("ro-mantische Liebe"); Gleichheit der Geschlechter im Hinblick auf Heiratswünsche.
Die gesellschaftliche Ordnung der Familie können wir als eine Integrationsform betrachten, die zwei andere gut unterscheidbare soziale Ordnungen in eine Einheit bringt. Diese in die Einheit der Familien gebrachten Ordnungen sind an sich schon durch starke Prozesse der Normativierung (vor allem kraft moralischer, rechtlicher und religiöser Richtigkeitsüberzeugungen) gekennzeichnet. Von dieser normativen Kraft zehrt die Ordnung der Familie:
Anscheinend gibt es in allen Gesellschaften eine starke Normativierung innerhalb der Ordnung der spontanen Paarbildung in Richtung hin zu einer Art "ehelicher Ordnung" (Gattenbeziehung), die sich am deutlichsten durch Heirats- bzw. Eheschließungsregeln definiert. Daneben gibt es eine starke Normativierung innerhalb der Ordnung der Fortpflanzungsgemeinschaft in Richtung hin zu einer "elterlichen Ordnung" (Elternschaft). Die elterliche Ordnung definiert sich durch Abstammung (Deszendenzregeln) und Regeln des Verantwortlichseins für die Kinderaufzucht. Und schließlich gibt es überall die deutliche Normativierung einer Ordnung sowohl von spontaner Paarbildung als auch von Fortpflanzungsgemeinschaft in Richtung hin zu einer "Ordnung der Familie" (Kernfamilie). Diese Ordnung der Familie integriert Gattenbeziehung und Elternschaft und definiert sich dadurch, dass ein Ehepaar (mindestens) ein eigenes Kind bekommt.
Erst aus diesem abstrakten Gesichtspunkt kommt gut in den Blick, wie die Fortpflanzungsfunktion innerhalb einer bestimmten soziohistorischen Ausprägung der Kernfamilie ausgestaltet und als "normale Familie" normativ aufgeladen worden ist
. Man muss sich dann Rechenschaft darüber geben, welcher Kinderwunsch in der betreffenden Ausprägung der Kernfamilie als der "normale" Kinderwunsch kulturell autorisiert worden ist. Was heißt das für die Fortpflanzungsmedizin?
Die Fortpflanzungsmedizin hat sich in Anpassung speziell an die bürgerliche Ausprägung der Kernfamilie etabliert. Den Kinderwunsch, den diese Ausprägung als den normalen kulturell autorisiert, können wir - gewiß nur ganz schematisch - in seinen wichtigsten Bedeutungselementen folgendermaßen wiedergeben:
Frau: Ich will durch Geschlechtsverkehr mit meinem Gatten empfangen, schwanger werden und unser eigenes gesundes Kind gebären.
Mann: Ich will meine Gattin durch Geschlechtsverkehr schwängern, sodass sie unser eigenes gesundes Kind austrägt.
Der Befruchtungsvorgang (Konzeption) ist in der schematischen Formulierung als der Wunsch der Frau wiedergegeben, zu ". . . empfangen . . ." bzw. "schwanger zu werden". Was im Kontext der nichtmedizinalisierten Ordnung der Familie mit der Formulierung ". . . durch Geschlechtsverkehr mit meinem Gatten/meiner Gattin . . ." gemeint ist, das wird im repromedizinischen Kontext der "assistierten Fortpflanzung" ersetzt: durch Befruchtung mit dem Samen sozial fremder Personen (heterologe Insemination), durch Befruchtung mit dem Samen des Gatten (homologe Insemination), oder durch die in vielen Ländern gesetztlich erlaubte Eizellenspende oder Embryonenspende (innerhalb einer IVF-Behandlung).
Die Erfüllung ihres Kinderwunschs mit Hilfe der genannten Techniken sollte allen Paaren moralisch verdienstlich erscheinen, die einer Moralauffassung anhängen, in der die eheliche Treue - sexuelle Monogamie und exklusive Bindung - als ein hoher Wert gilt. Denn die medizinische Rechtfertigung von Fremdinsemination (und Ei- oder Embryospende für IVF) erlaubt Paaren die Aufrechterhaltung dieses hohen Werts: die Technik hilft ihnen, so weit wie möglich den "normalen" Kinderwunsch zu erfüllen und dabei genau jenen Teil des Wunschs zu umgehen, der andernfalls, d. h. ohne die Technik, dem moralischen Wert, der ehelichen Treue, sozusagen in die Quere kommen müsste.
Gemessen am schematisierten "normalen" Kinderwunsch bringen diese Techniken allerdings auch einige mehr oder weniger gravierende Abstriche mit sich: Der Preis des auf technischem Umweg erfüllten Kinderwunschs betrifft das, was im Schema mit der Formulierung ". . . unser eigenes Kind . . ." gemeint ist. Denn mit Fremdinsemination, Ei- oder Embryonenspende wird im Erfolgsfall das Baby zwar sozial das eigene Kind des Paares - aber für einen der Gatten (bzw. bei Embryonenspende oder bei Fremdinsemination mit Eispende sogar für beide Gatten) wird das eigene Kind des Paares zumindest genetisch nicht "das eigene" sein. Allein die Gatteninseminationstechnik erlaubt fortpflanzungsgestörten Paaren beides: die Aufrechterhaltung ehelicher Treue und ein Kind zu haben, das sowohl sozial wie auch genetisch "das eigene" ist.
Was bedeutet nun innerhalb des so schematisierten Kinderwunschs das "eigene" Kind? Vor allem leibseelische (psychosomatische, psychovitale) Bindungsmomente bestimmen dasjenige mit, was das Eigensein des "eigenen Kindes" ausmacht. Besonders die folgenden Bindungsmomente sind bedeutsam: Erstens die Besamung. Wie die Erfahrung lehrt, macht sie für viele Männer, nachträglich zumindest, geradezu das Wesen des "eigenen Kindes" aus. Zweitens die Schwangerschaft. Sehr viele Frauen erfahren bekanntlich schon ihre Schwangerschaft als eine starke Bindung an das eigene Kind. Drittens die Geburt. Sie galt von jeher als die entscheidende Markierung, die nötig oder sogar hinreichend ist, damit eine sozial gültige Zuschreibung der Abstammung zustande kommen kann. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Biopolitik
Die Neuerungen auf den Gebieten der Bio- oder Nanotechnologie haben die Frage nach möglichen Grenzen wissenschaftlichen Handelns aufgeworfen. Aber was nützt ein Verbot in Deutschland, wenn gen- und biotechnische Forschungen überall sonst erlaubt sind? |
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