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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 18-19/2009)

Die Bundesregierung im Verfassungssystem


Karlheinz Niclauß
Inhalt

Einleitung

Weichenstellungen des Parlamentarischen Rats

Erfolgreiches Regieren durch Verfassungsbestimmungen?

Notwendige Reparaturen und neue Herausforderungen

Einleitung
Die Entstehung des Grundgesetzes liegt 60 Jahre zurück. Es war ursprünglich als provisorische Verfassung für Westdeutschland gedacht. Aufgrund seiner Bewährung und des Zeitdrucks bei der Wiedervereinigung wurde es im Jahre 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung. Die Beratungen des Parlamentarischen Rates in den Jahren 1948/1949 wirken deshalb bis in die politische Gegenwart. Sie standen unter dem Eindruck der deutschen Geschichte von 1919 bis 1945. Die Autorinnen und Autoren des Grundgesetzes hatten die Weimarer Republik und das "Dritte Reich" miterlebt und waren bestrebt, aus beiden Erfahrungen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Zur Person
Karlheinz Niclauß
Dr. phil., geb. 1937; Prof. für Politische Wissenschaft (em.) an der Universität Bonn, Lennéstraße 27, 53113 Bonn.
E-Mail: k.niclauss@uni-bonn.de

Während die Formulierung rechtsverbindlicher Grundrechte als Reaktion auf die nationalsozialistische Diktatur zu verstehen ist, kann man die Regeln des Grundgesetzes für den Staatsaufbau als Gegenverfassung zur Weimarer Reichsverfassung (WRV) interpretieren. Die Autoren des Grundgesetzes sahen in der Konstruktion der WRV eine der Ursachen für die Krise der ersten Republik und die nationalsozialistische Machtübernahme 1933. Ihre Sorge galt vor allem der vom Parlament gewählten Regierung: Sie sollte von regierungsfähigen Mehrheiten unterstützt werden und länger im Amt bleiben als die kurzlebigen Kabinette der Weimarer Republik.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Rolle des Präsidenten im Verfassungssystem neu definiert. Er sollte nicht mehr gleichberechtigt mit dem Parlament als Stütze der Regierung dienen, sondern überwiegend repräsentative Aufgaben übernehmen. Der Dualismus der WRV, ein vom Volk gewählter Präsident neben dem gewählten Reichstag, war nach Auffassung der Grundgesetzautoren zu vermeiden.
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12. März 2010
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