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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 42-43/2002)

Religion und Politik in der islamischen Welt


Dietrich Jung
Inhalt

I. Einleitung

II. Die ideale islamische Gemeinde von Medina

III. "Der Koran ist unsere Verfassung"

IV. Vom Kalifat zum modernen Staat

V. Die Scharia-Debatte

VI. Schlussfolgerung

I. Einleitung

In seinem Buch Die politische Sprache des Islam hat der bekannte Historiker und Islamwissenschaftler Bernard Lewis den Versuch islamischer Gesellschaften, eine der europäischen Moderne entsprechende Trennung religiöser und politischer Sphären vorzunehmen, als einen möglicherweise "widernatürlichen Irrweg" bezeichnet. Dieser sei im Iran an sein Ende gekommen. [1] Inzwischen repräsentiert diese von Lewis behauptete Einheit von Religion und Politik ein nahezu unumstößliches Axiom in der öffentlichen Debatte über die islamische Welt. An ihm orientieren sich westliche Kommentatoren und islamistische Agitatoren gleichermaßen. Eine Säkularisierung staatlicher Herrschaft - wie in der christlichen Welt - sei demzufolge im Islam nicht möglich und aus islamistischer Perspektive ja auch sicher nicht wünschenswert. Dem europäischen Modell eines demokratisch verfassten, säkularen Rechtsstaats wird der Idealtyp eines islamischen Systems gegenübergestellt, dessen Ordnung sich primär auf religiöse Fundamente stütze.

Zur Person
Dietrich Jung
Dr. phil., geb. 1959; Senior Research Fellow am Copenhagen Peace Research Institute (COPRI) und External Associate Professor am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Aarhus, Dänemark.

Anschrift: c/o COPRI, Fredericiagade 18, DK-1310 Kopenhagen K.E.
E-Mail: djung@copri.dk

Veröffentlichungen u.a.: Shadow Globalization, Ethnic Conflicts and New Wars, A Political Economy of Intra-State War, London (i.E.)

Dieser Einklang westlicher und islamistischer Stimmen steht in einem eklatanten Gegensatz zu der tatsächlichen Vielfalt, die das Verhältnis von Politik und Religion in Europa und in der islamischen Welt charakterisiert. In Europa haben unterschiedliche historische Entwicklungswege zu einer Pluralität im Verhältnis von Religion und Politik geführt, welche vom protestantischen Staatskirchentum in Skandinavien bis zum französischen Laizismus reicht. In den USA sind Staat und Religion wohl juristisch klar getrennt, politische und religiöse Diskurse jedoch überlagern sich stark. Lineare Interpretationen der Säkularisierung als eine Art Nullsummenspiel zwischen Tradition (Religion) und Moderne gehören der Vergangenheit an. Die Debatte um Politik und Religion in der westlichen Moderne wird inzwischen unter dem Stichwort der postsäkularen Gesellschaft geführt. Was als Kern der Säkularisierung bleibt, ist die politische Autonomie des modernen Staates und seines Monopols physischer Gewaltsamkeit. Die säkulare Verfasstheit moderner Staatlichkeit, welche die politische Ordnung nicht religiös, sondern legal über formale, entscheidungsgesetzte Verfahren begründet.

Im Prinzip hat die islamische Welt dieses europäische Staatsmodell "importiert". [2] Die politische Landkarte des Islam ist seit der Dekolonisierung des internationalen Systems durch die Existenz formal souveräner Territorialstaaten gekennzeichnet. Was die offizielle Regelung des Verhältnisses von Staat und Islam anbelangt, so weist auch die islamische Staatenwelt ein hohes Maß an Pluralität auf. Während sich die kemalistische Türkei einem rigiden Laizismus verschrieben hat, ruht die politische Ordnung im Iran in personeller und ideologischer Hinsicht auf schiitisch-islamischen Fundamenten. Beide Staaten folgen jedoch republikanischen Prinzipien, die sie klar von religiös (Saudi-Arabien, Jordanien, Marokko) und nichtreligiös (Golfemirate, Brunei) legitimierten dynastischen Herrschaftsformen unterscheiden.

Der bevölkerungsreichste muslimische Staat, Indonesien, stützte sich in seiner Unabhängigkeitserklärung auf eine religiöse, aber nicht explizit islamische Grundlage. Diese repräsentiert alle fünf in Indonesien formal anerkannten Religionen - Islam, Katholizismus, Protestantismus, Hinduismus und Buddhismus. In Südasien wurde mit der Unabhängigkeit Indiens und Pakistans (1947) der kommunalistische Konflikt zwischen der muslimischen und der hinduistischen Bevölkerung des Subkontinentes in nationalstaatlicher Form institutionalisiert. Dieser "Teilungskompromiss" hat einerseits zu einem nahezu permanenten Kriegszustand zwischen Indien und Pakistan geführt. Andererseits konnte er die staatliche Desintegration Pakistans nicht verhindern, wie die Sezession Bangladeschs (1971) und eine Reihe von innerstaatlichen Kriegen und Konflikten in Pakistan zeigten. Die auf religiösen Identitäten beruhende Zwei-Nationen-Theorie kann daher als gescheitert betrachtet werden. Offensichtlich ließ sich in Pakistan religiöse Identität nicht linear in politische Loyalität transformieren. [3]

Schon diese grobe Skizze unterstreicht, dass weder in Europa noch in der islamischen Welt von einem einheitlichen Verhältnis zwischen Politik und Religion die Rede sein kann. Tatsächlich scheinen sich die beiden Sphären in vielfältiger Weise zu überschneiden und zu penetrieren. Mit Blick auf die Herausbildung moderner Staatlichkeit, die sicherlich der institutionelle Inbegriff, aber nicht der allumfassende Ausdruck des Politischen ist, scheint es daher angebracht, nicht von einer Trennung von Politik und Religion, sondern von einer Autonomisierung politischer Herrschaft im modernen Staat zu sprechen. Hinsichtlich der islamischen Welt lässt sich also die mit dem Zitat von Bernard Lewis eingangs aufgeworfene Frage folgendermaßen reformulieren: Ist im Islam eine institutionelle und legale Trennung von staatlicher Herrschaft und religiöser Ordnung möglich?

Im Folgenden werde ich dieser Frage in vier Schritten nachgehen. Diese ergeben sich aus vier Varianten, mit denen häufig die postulierte Einheit von Politik und Religion im Islam begründet wird: Zunächst soll die soziale Ordnung der frühislamischen Gemeinde in Medina kurz analysiert werden, die vielen zeitgenössischen Islamisten als Idealbild eines islamischen Staatswesens gilt. Im zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob sich ein islamischer Staat allein aus den religiösen Quellen ableiten lässt. Neben dem Ursprungsmythos der Gemeinde von Medina und den religiösen Quellen bietet die Geschichte des Staatenbildungsprozesses in der islamischen Welt eine dritte Möglichkeit, die Unvereinbarkeit von islamischer Religion und politischer Autonomie des Staates zu belegen. Schließlich folgt im vierten Schritt eine kurze Betrachtung des Verhältnisses zwischen islamischem Recht und staatlicher Herrschaft.
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10. Februar 2012
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Inhalt
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Religion und Politik
Editorial
Die Trennung von Politik und Religion und ihre "Globalisierung" in der Moderne
Neuere Entwicklungen im Verhältnis von Politik und Religion im Spiegel politikwissenschaftlicher Debatten
Religion und Politik in den postkommunistischen Staaten Ostmittel- und Osteuropas
Der Hindu-Nationalismus und die Politik der Unverhandelbarkeit
Religion und Politik in der islamischen Welt
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