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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 10/2006)

Bewältigung des Reformstaus durch direkte Demokratie?


Uwe Kranenpohl
Inhalt

Einleitung

Probleme der Volksgesetzgebung

"Ungleichzeitigkeiten" der

Vereinbarkeit mit der Verfassungskonzeption

Wo bleiben die Länder?

Globalisierung und Volksgesetzgebung

Schlussfolgerungen

Einleitung
Die sozialpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre zeigen es deutlich: Unser Land steht vor großen Herausforderungen, die ohne die Mitwirkung breiter Kreise der Bevölkerung nicht gemeistert werden können. Wissenschaft, Publizistik und Politik haben dies auf den Begriff der "Bürgergesellschaft" gebracht.[1] Wenn sich Bürgerinnen und Bürger in die Gestaltung der Gesellschaft einbringen und für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen sollen, liegt allerdings der Schluss nahe, sie auch an den erforderlichen Entscheidungen stärker zu beteiligen. In den Ländern und Kommunen ist dies inzwischen fast flächendeckend verwirklicht;[2] da der "Umbau des Sozialstaates" aber vorwiegend auf Bundesebene erfolgt, müsste folglich auch die Bundespolitik durch direktdemokratische Elemente angereichert werden, um eine vermeintliche "Legitimationslücke" zu schließen.

Zur Person
Uwe Kranenpohl
Dr. phil., geb. 1966; wissenschaftlicher Assistent an der Universität Passau, Lehrstuhl für Politikwissenschaft I, 94030 Passau.
E-Mail: kranenpohl@uni-passau.de


Ist die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein geeignetes Mittel gegen den deutschen Reformstau? Die Frage soll aus zwei Perspektiven beantwortet werden: Einerseits sind die unterschiedlichen direktdemokratischen Verfahren und ihre Wirkungen darzustellen, bevor es zu erörtern gilt, ob unter den gegebenen Rahmenbedingungen Unterstützung für Reformanstrengungen zu erwarten ist. Andererseits ist auf mögliche grundlegende Spannungsfelder zwischen Volksgesetzgebung und der spezifischen Ausformung des deutschen Verfassungsstaats hinzuweisen.

Direktdemokratische Verfahren treten in einer Vielzahl von Erscheinungsformen auf, wobei zunächst drei Haupttypen zu unterscheiden sind:
  • Obligatorische Referenden: Ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz tritt erst in Kraft, wenn die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zugestimmt hat.
  • Kassatorische Referenden: Ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz wird auf Antrag einer Gruppe von Bürgern allen zur Abstimmung vorgelegt und kann so widerrufen ("kassiert") werden (das "fakultative Referendum" der Eidgenossen ist die bekannteste Form).
  • Initiativen: Eine Gruppe von Stimmbürgern entwickelt eine Gesetzesvorlage, über deren Inkrafttreten die Stimmbürger entscheiden.

    Auf den ersten Blick ist zu erkennen, dass sich die verschiedenen Verfahren im politischen Prozess unterschiedlich auswirken:

    - Referenden wirken vorwiegend als "Bremspedal", mit dem politische Veränderungen verhindert werden können. Dabei ist vor allem ihre antizipative Wirkung zu beachten, denn Parlament und Regierung müssen sicherstellen, dass ihre Vorlagen "referendumsfest" sind, d.h. alle gesellschaftlichen Organisationen berücksichtigen, die glaubhaft damit drohen, eine Abstimmungsniederlage herbeiführen zu können. Lange Aushandlungsprozesse mit Parteien und mächtigen Interessengruppen sind somit erforderlich, bevor eine Reform beschlossen wird.

    - Initiativen sind dagegen eher das "Gaspedal" des politischen Prozesses, mit dem aus der Gesellschaft heraus neue Probleme und Lösungsvorschläge thematisiert werden können. Oft sind sie "indirekt" erfolgreich, wenn die Initiative selbst scheitert, das Anliegen aber von der Politik aufgenommen wird.
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    21. März 2010
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    Direkte Demokratie
    Editorial
    Direkte Demokratie im deutschen "Parteienbundesstaat"
    Direktdemokratie im internationalen Vergleich
    Direkte Demokratie in den Bundesländern
    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
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