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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 10/2006)

Bewältigung des Reformstaus durch direkte Demokratie?


Uwe Kranenpohl
Inhalt

Einleitung

Probleme der Volksgesetzgebung

"Ungleichzeitigkeiten" der

Vereinbarkeit mit der Verfassungskonzeption

Wo bleiben die Länder?

Globalisierung und Volksgesetzgebung

Schlussfolgerungen

Probleme der Volksgesetzgebung
Die bisher beschriebenen Formen direktdemokratischer Verfahren zeichnen sich durch eine wichtige Gemeinsamkeit aus: Sie sind entweder durch die Verfassung bei bestimmten Gegenständen (z.B. Verfassungsänderungen) zwingend vorgeschrieben oder werden durch die Stimmbürger ausgelöst. Damit steht es außerhalb der Macht staatlicher Organe zu entscheiden, ob eine Volksabstimmung stattfindet. Parlament und Regierung können lediglich im Abstimmungskampf für ihre Positionen werben.

Beim Typus der "optionalen Referenden" liegt es dagegen in der Entscheidungsgewalt politischer Institutionen, ob die Bürger zu den Urnen gerufen werden. So bestimmt allein der französische Staatspräsident, ob eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid oder durch die beiden gemeinsam als Kongress tagenden Parlamentskammern beschlossen wird. Solch ein Verfahren hat deutliche Nachteile:
- Es ist hochgradig manipulativ und würdigt den Stimmbürger zum "Stimmvieh" herab. Gerade in Frankreich ist zu beobachten, dass meist allein nach politischer Opportunität entschieden wird, ob ein Referendum angesetzt wird.[3]
- Vor allem dürfen Volksentscheide der Politik keine Flucht aus der Verantwortung erlauben, indem die zuständigen Akteure beschließen, unliebsame Maßnahmen "ausnahmsweise" vom Volk entscheiden zu lassen.

Eine Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid ist somit nur dann erstrebenswert, wenn die Verfahren entweder obligatorisch vorgeschrieben sind oder allein von Seiten der Bürger ausgelöst werden können.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" bestimmt das Grundgesetz in Art. 20 - wie könnte diese Norm besser umgesetzt werden als durch Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene? Allerdings ist festzustellen, dass das "Volk" kein handlungsfähiger politischer Akteur ist. Agiert es im Rahmen von Volksbegehren und Volksentscheid, so handeln Bürger quasi "stellvertretend" für das "Volk".

Diese Bürger sind primär solche, die über entsprechende Ressourcen verfügen, d.h. politisch interessiert sowie aktions- und organisationsfähig sind. Damit tritt der nicht-organisierte Bürger im Verlauf eines direktdemokratischen Entscheidungsprozesses fast ausschließlich als Abstimmender (bzw. der Abstimmung Fernbleibender) auf. Jene Personen, die den Prozess in Gang setzen, Unterschriftensammlungen organisieren, den Abstimmungskampf durchführen und in diesem auftreten, sind aber organisiert.

Damit wird der gesamte politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozess deutlich modifiziert. Je nachdem, wie hoch die Hürden direktdemokratischer Verfahren sind, erscheinen eine ganze Reihe "referendumsfähiger" Organisationen auf der politischen Bühne, die das Geschehen mitunter entscheidend mitgestalten. Als "referendumsfähig" gelten dabei Gruppen, die glaubhaft damit drohen können, den Gesetzgebungsprozess durch Referenden zu blockieren oder zumindest nicht unbeträchtlich zu verzögern.

Diese Einflussversuche lassen sich auch nur bedingt dadurch kontrollieren, dass sie im Abstimmungskampf durch die jeweiligen Gegner transparent gemacht werden. Dabei wird nämlich die beträchtliche antizipative Wirkung von Referenden übersehen. Da die Einflussnahme aber im Vorfeld stattfindet, ist sie zwangsläufig relativ undurchsichtig, so dass bezüglich der Transparenz politischer Prozesse bei Referenden gegenüber den repräsentativen Verfahren kein entscheidender Qualitätssprung festzustellen ist.[4] Außerdem erhalten solche Organisationen durch direktdemokratische Verfahren eine zusätzliche "Machtprämie", so dass unter ungünstigen Bedingungen gegen deren Widerstreben nichts entschieden werden kann.
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10. Februar 2012
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Direkte Demokratie
Editorial
Direkte Demokratie im deutschen "Parteienbundesstaat"
Direktdemokratie im internationalen Vergleich
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