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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 10/2006)

Bewältigung des Reformstaus durch direkte Demokratie?


Uwe Kranenpohl
Inhalt

Einleitung

Probleme der Volksgesetzgebung

"Ungleichzeitigkeiten" der

Vereinbarkeit mit der Verfassungskonzeption

Wo bleiben die Länder?

Globalisierung und Volksgesetzgebung

Schlussfolgerungen

Globalisierung und Volksgesetzgebung
Ein letztes Spannungsfeld ergibt sich schließlich aus der zunehmenden internationalen Verflechtung. Die Globalisierung stellt eine Herausforderung für die Politik dar, denn im Zuge der Herausbildung des modernen Staates hatten sich die wesentlichen ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Aktivitäten auf den durch Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt definierten Nationalstaat konzentriert: "Soziologischer formuliert: Der Raum, in dem sich gesellschaftliche Austauschbeziehungen und Handlungszusammenhänge verdichtet haben, darf nicht größer sein als der Raum, der durch politische Regelungen erfasst wird. (...) Um die Steuerungsfähigkeit zurückzugewinnen, errichten Nationalstaaten internationale Institutionen und passen damit die Gültigkeitsreichweite politischer Regelungen den Grenzen der sozialen Handlungszusammenhänge an."[23] Diese Denationalisierung[24] hat weitreichende Folgen auch für Volksbegehren und Volksentscheide. Denn wie alle nationalstaatlich betriebene Politik unterliegen sie einem Dilemma, welches sich idealtypisch folgendermaßen beschreiben lässt:
- Entweder ignoriert Volksgesetzgebung den Verlust der Steuerungsfähigkeit und sucht in einer Politik des "So-tun-als-ob" Gegenstandsbereiche zu regeln, die sich ihrer Regulierung de facto längst entzogen haben. Dies mag kurzfristig zu einem gewissen "Wohlfühleffekt" führen, langfristig ist aber wohl Frustration der Betroffenen und Legitimationsverlust des Systems unausweichlich.
- Oder man erkennt das Steuerungsdefizit an, muss dann aber weite Politikbereiche der nationalstaatlichen Regelung - d.h. auch der Volksgesetzgebung - faktisch entziehen, besonders wenn Volksbegehren bereits eingegangenen Verpflichtungen widersprächen.[25]

Auf den ersten Blick stellen Regelungen, welche die Übertragung von Hoheitsrechten von einer Volksabstimmung abhängig machen, eine adäquate Lösung dieses Problems dar. Werden diese als obligatorische Referenden ausgestaltet, so könnte man erwarten, dass solche Zustimmungserfordernisse von den Verhandlungspartnern antizipiert und in den Ergebnissen berücksichtigt werden. Doch vermag ein Blick in die Empirie auch hier skeptisch zu stimmen: Nach den schmerzlichen Erfahrungen mit Volksabstimmungen zu den Verträgen von Maastricht und Nizza hätte für den Europäischen Verfassungsvertrag doch ausreichendes Know-how vorliegen müssen, um ein Scheitern des Entwurfes zu verhindern. Eine solch segensreiche Wirkung haben die erforderlichen Referenden aber offenbar nicht entwickelt. So zeigt sich eine doppelte Gefahrenlage:
- Entweder werden die Zustimmungsverfahren zu gleichsam notariellen Akten herabgewürdigt, da die Zustimmung angesichts der immensen Kosten einer Ablehnung oder bereits eingegangener Verpflichtungen gar nicht verweigert werden kann.
- Oder die Weigerung, an transnationaler Politikgestaltung auf diese Weise mitzuwirken, minimiert die ohnehin schon eingeschränkten nationalen Steuerungspotenziale zusätzlich.

Angesichts dieser Perspektiven sind die dichotom auf eine "Ja-Nein-Alternative" ausgelegten Referenden kaum geeignet, das demokratische Defizit transnationalen Regierens auszugleichen.[26]
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10. Februar 2012
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