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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 19/2004)

Väterlichkeit, Scheidung und Geschlechterkampf


Gerhard Amendt
Inhalt

Einleitung

Sensibilisierung der Scheidungsväter

"Höllisches Patriarchat und himmlisches Matriarchat"

Die Scheidung als Recht und als Aggression gegen Kinder zugleich

"Muss Papa schuldig sein, damit auf Mama kein Schatten fällt?"

Väterlichkeit nach der Scheidung

Schlussbemerkungen

Einleitung
In seiner Neujahrsrede 2004 äußerte Bundeskanzler Gerhard Schröder den Wunsch, "dass sich mehr Frauen trauen, Kinder zu bekommen". Aber ist die demographische Schrumpfung allein darin begründet, dass Frauen zu wenig Kinder gebären? Wünschen sich Männer nicht ebenfalls Kinder, und mangelt es ihnen nicht ebenfalls an Mut? Wer den Wunsch von Vätern nach Kindern übersieht, beschreibt sie folgerichtig in Gesetzesentwürfen nur noch als deren Erzeuger, weil er auf die Alleinerziehendenkarte setzt. Männer so zu katalogisieren, ermangelt allerdings der political correctness. Denn hinter einer solchen Denkweise verbirgt sich, dass der kleine Mensch der Frau vom Manne als Homunkulus eingepflanzt wird und sie ihm fortan nur als Gewächshaus dient; so als hätten Knaus und Ogino nicht vor mehr als hundert Jahren Ei und Ovarien entdeckt, und anatomische Unaufgeklärtheit überwunden.

Biografie
Gerhard Amendt
Dr. phil., geb. 1939; Universitätsprofessor, Direktor des Instituts für Geschlechter- und Generationsforschung an der Universität Bremen.
Anschrift: Universität Bremen, Institut für Geschlechter- und Generationsforschung, Postfach 330440, 28334 Bremen.
E-Mail: amendt@uni-bremen.dewww.igg.uni-bremen.de

Veröffentlichungen u.a.: Wie Mütter ihre Söhne sehen, Frankfurt/M. 1994; Vatersehnsucht, Bremen 1999; zuletzt: Scheidungsväter, Bremen 2004.


Ebenfalls im Januar 2004 ließ das Bundesfamilienministerium untersuchen, ob auch Männer kinderlos bleiben, weil sie sich - wie die Frauen - nicht trauen. Es zeigte sich, dass insbesondere Männer ohne Schulabschluss und mit niedrigem Einkommen den höchsten Anteil an den Kinderlosen stellen (abgesehen von Abiturienten).[1] Wahrscheinlich fürchten sie, dass sie dem vorherrschenden "Male-breadwinner"-Prinzip, nicht entsprechen könnten und wollen Frauen Enttäuschungen und sich selber Blamagen ersparen.

Als Michaela Noll, Vertreterin der CDU in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, ebenfalls in diesem Jahr das zirkulierende Diktum vom Umgangstourismus[2] aufnahm, um Kinder vor ermüdenden Besuchen bei Verwandten zu bewahren, brach unter politisch engagierten Scheidungsvätern - wie im Verein "Väteraufbruch für Kinder"- ein Sturm der Entrüstung los. Statt Umgangsreglungen nach der Scheidung zu erleichtern, denke der Gesetzgeber darüber nach, wie Kontakte zwischen den Generationen begrenzt werden könnten. Da über 80 Prozent der Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben, deuten Scheidungsväter die "Vereitelung von Umgangstourismus" als Diskriminierung! Denn nicht zu viel Umgang gibt es, sondern zu wenig. So hat unsere Befragung von 3 600 Scheidungsvätern[3] gezeigt, dass Väter in den unteren Einkommensschichten den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, weil sie von ihren Exfrauen abgewiesen werden. Deren Vorstellung von Väterlichkeit besagt nämlich, dass nur ein versorgender Mann "verdient" ein Vater zu sein.[4] Deshalb wird verarmten Scheidungsvätern der moralische Anspruch, ihre Kinder zu sehen, aberkannt. Recht und Wunsch der Kinder auf beide Eltern werden dadurch zu Makulatur.

Wenn Richterinnen die knappen Urlaubsepisoden der Kinder beim Vater zum Freizeit- oder LEGO-Daddy-Event[5] herabstufen, löst auch das Unverständnis aus. Der Wunsch vieler Väter, den gewohnten Alltag der Vergangenheit fortzusetzen, wird zur Realitätsflüchtigkeit erklärt. Solcherlei Erfahrungen lassen nicht wenige Scheidungsväter am Funktionieren demokratischer Institutionen und an "geschlechterneutraler" Gesetzesauslegung zweifeln.[6] Ebenso erleben sie Richter und Richterinnen als unwillig, sich gegen willkürlich Anordnungen verletzende Kindesmütter durchzusetzen, die nicht zu Unrecht davon ausgehen, dass ihre Zuständigkeit für die Kinder jede Geldstrafe zu einem hilflosen Unterfangen und jede Drohung mit Kindesentzug zu einer weiteren Belastung des Wohlfahrtsstaates machen.

Viele Scheidungsväter sehen darin eine richterliche Nähe zu konventionellen Bildern von Elternschaft, wonach sich gute Väterlichkeit vor allem mit Geldverdienen demonstrieren lässt. Das widerspricht dem Kindschaftsreformgesetz (KindRG) von 1998, das Kindern endlich beide Eltern als Grundbedürfnis bestätigt. Deshalb darf keinem Kind der Verlust von Vater oder Mutter durch die Scheidung zugemutet werden. Entgegen gängigen Vorstellungen gibt es nach der Scheidung deshalb auch keinen wertvolleren Elternteil mehr. Wer die Kinder drinnen betreut, ist nicht weniger wichtig als der, der draußen das Geld verdient. Das geht so weit, dass es unerheblich ist, ob Eltern sich respektieren oder ein aufreibendes Hassverhältnis nach der Scheidung pflegen. Jede Entscheidung, den Kindern einen Elternteil zu nehmen - bislang meist den Vater -, beruht auf Machtspielen und einem Muttermythos, der in ihr die Beste sieht. Geschiedene müssen sich nach der Scheidung ihrer Partnerschaft "elternfähig" machen.
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30. Juli 2010
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Familiale Lebensformen im Wandel
Editorial
Die Pluralisierung partnerschaftlicher Lebensformen in Westdeutschland und Europa
Geschlechterdemokratie leben. Junge Eltern zwischen Familienpolitik und Alltagserfahrungen
Väterlichkeit, Scheidung und Geschlechterkampf
Familienbiografien und Schulerfolg von Kindern
Partner- und Eltern-Kind-Beziehung in der DDR und nach der Wende
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