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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 38/2006)

Pressefreiheit durch Selbstkontrolle


Achim Baum
Inhalt

Einleitung

Bedrohungen für die Pressefreiheit

Geschichte der Selbstkontrolle

Selbstkontrolle als Lernprozess

Kritik und ethischer Wildwuchs

Perspektiven

Selbstkontrolle als Lernprozess
Darum müssen die publizistisch Tätigen und Verantwortlichen eine klare Vorstellung von dem entwickeln, was guten Journalismus ausmacht und was ihn von einem Journalismus unterscheidet, der nur unter dem Kalkül des Erfolgs operiert. Im Pressekodex des Deutschen Presserats sind diese Vorstellungen beispielhaft formuliert. Wer sich freiwillig zu diesen Maximen bekennt, folgt den hohen moralischen Ansprüchen, die unsere Verfassung für die Medien schützt: - Die Ziffern und Richtlinien des Kodex verpflichten den Journalismus auf eine wahre und wahrhaftige Berichterstattung gegenüber der gesamten Öffentlichkeit (Ziffer 1), die beispielsweise exklusive Informationsmonopole einzelner Medien ausschließt. - Sie halten den Journalismus zur Transparenz an, indem er die Quellen und Hintergründe seiner Aussagen und Behauptungen sorgfältig durch Recherchen begründet, sie in der Darstellung nicht verfälscht und gegebenenfalls auch korrigiert (Ziffern 2 bis 5). - Eine sowohl in positivem als auch im negativen Sinne unangemessen sensationelle Berichterstattung verbietet der Kodex (Ziffern 11 und 14). - Ebenso untersagt er die Vermischung journalistischer und wirtschaftlicher Interessen, seien es die eigenen oder die des Verlags (Ziffern 7 und 15). - Er schützt die persönliche Ehre derjenigen, die zum Gegenstand der Berichterstattung werden, verbietet deren Vorverurteilung in juristischen Verfahren und bewahrt gesellschaftliche Gruppen und Minderheiten vor öffentlicher Diskriminierung (Ziffern 8 bis 13). - Nicht zuletzt werden alle in der Presse tätigen Personen verpflichtet, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Presse zu wahren, indem sie ihre Informanten durch das Zeugnisverweigerungsrecht schützen sowie im Rahmen einer fairen Berichterstattung die öffentlich ausgesprochenen Rügen des Presserats abdrucken (Ziffern 6 und 16).[6]

Das Kernanliegen dieser praktischen Ethik ist in der Präambel des Pressekodex formuliert: Das Ansehen der Presse zu wahren, bedeute zugleich, "für die Freiheit der Presse einzustehen". Darin steckt die Chance der freiwilligen Selbstkontrolle als einer höchst liberalen Form der demokratischen Kontrolle. Denn der Kodex erhebt die demokratische Norm einer im Wesentlichen durch freie Medien gestalteten, vom Staat unabhängigen Öffentlichkeit zum freiwilligen Prinzip für die ethische Kontrolle des eigenen Handelns: "Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr." Und in den einzelnen Bestimmungen des Pressekodex selbst ist schließlich das Normen- und Wertesystem festgeschrieben, das die publizistischen Akteure für sich fixiert haben - angelegt als ein permanenter Lernprozess, der durch die so genannte Spruchpraxis immer wieder hinterfragt, aktualisiert und verbessert werden muss.
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10. Februar 2012
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