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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 20/2001)
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Zivile Konfliktbearbeitung in ethnopolitischen Konflikten |

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Oliver Wolleh
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Die Instrumente friedlicher Streitbeilegung, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen (VN) vorgesehen sind, sind für die Befriedung zwischenstaatlicher Konflikte ausgelegt. Die Auseinandersetzung mit innerstaatlichen Konflikten stellt eine rechtliche und konzeptionelle Herausforderung dar, zumal es sich hierbei oft um lang anhaltende, komplizierte Konflikte handelt. Mit der "Agenda für den Frieden" stellte sich der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen Boutros Boutros-Ghali jener Herausforderung und entwickelte ein System der Konflikbearbeitung, welches sowohl zivile als auch militärische Mittel beinhaltet und das vier Kategorien umfasst: 1. Vorbeugung, 2. Friedensschaffung (d. h. Maßnahmen, die zu einer vertraglichen Einigung führen sollen wie beispielsweise einem Waffenstillstand oder einem umfassenden Abkommen), 3. Friedenssicherung (Peacekeeping) durch die militärische Überwachung von Waffenstillständen und 4. Friedenskonsolidierung (Peacebuilding), welche die Schaffung gesellschaftlicher und politischer Bedingungen eines dauerhaften Friedens beinhaltet
. Obwohl das Boutros-Ghali-Papier niemals den Status eines verabschiedeten VN-Dokumentes erhielt, hat es die Debatte um die Möglichkeiten ziviler Konfliktbearbeitung maßgeblich beeinflusst.
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Zur Person |
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Oliver Wolleh Dr. phil. (des.), geb. 1965; assoziierter Forscher am Berghof Forschungszentrum für konstruktive Konfliktbearbeitung, Berlin.
Anschrift: Berghof Forschungszentrum für konstruktive Konfliktbearbeitung, Altensteinstr. 48a, 14195 Berlin.
Veröffentlichungen u. a.: Gesellschaftliche Vertrauensbildung. Über die schwierige Anerkennung in Zypern, in: Gewaltfreie Aktion, Heft 115/116, 1998; Peace Constituencíes in Cyprus: Citicens' Rapproachment by the bi-communal Trainer Group, Berghof Report, No. 8, Berlin 2001.Peter Braunstein#
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Ein breites Spektrum unterschiedlicher Akteure engagiert sich heute im Bereich Konfliktbearbeitung. Dabei handelt es sich um:
- Staaten, zwischenstaatliche Organisationen (VN, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) etc). und supranationale Organisationen wie die Europäische Union (EU);
- Entwicklungs- und humanitäre Hilfsorganisationen;
- Internationale (externe) und lokale (interne) Nichtregierungsorganisationen (NRO), die sich auf eine direkte Konfliktbearbeitung spezialisiert haben.
Es gilt daher, das Feld der Akteure einzugrenzen. Im Mittelpunkt dieses Artikels stehen jene externen und internen gesellschaftlichen Akteure, die eine spezifische Ausrichtung auf den Konflikt anstreben. Insbesondere werden handlungserweiternde und -beengende Konsequenzen der Netzwerkbildung mit staatlichen und quasistaatlichen Akteuren diskutiert. Es wird argumentiert, dass eine finanzielle wie politische Förderstruktur, die unter dem Primat der Komplementarität gesellschaftlicher Akteure gegenüber staatlichen Ansätzen der Konfliktbearbeitung erfolgt, wichtige Handlungspotenziale verschenkt. |
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09. Februar 2012
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