|
|
 |

 |

Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 18-19/2009)
 |
 |
 |
 |
 |
Grundgesetz und Internet |

 |
 |
Christoph Worms / Christoph Gusy
|
 |
 |
 |
 |
60 Jahre Grundgesetz, 40 Jahre Internet, 20 Jahre (Vor-)Arbeiten am World Wide Web: Das Netz hat die Welt verändert - und es hat das Grundgesetz verändert. Seine Wirkungen sind am ehesten vergleichbar mit denjenigen der Einführung des Fernsehens (in Deutschland seit 1952) und der Ausbreitung von Telefon und Handys (seit 1992) als Mittel der Jedermann-Kommunikation. Als das Grundgesetz vor 60 Jahren in Kraft trat, enthielt es auch Aussagen zu den damals neuen Medien. Art. 5 GG garantierte die Meinungsfreiheit in Wort, Schrift und - fast prophetisch - "Bild"; Art. 10 Abs. 1 GG schon damals das Post- und "Fernmeldegeheimnis". Der Text der kurz darauf geschaffenen Europäischen Menschenrechtskonvention enthielt über beides noch nichts. Insoweit wirkte das Grundgesetz geradezu modern. Doch aus Sicht der inzwischen nicht mehr ganz "neuen" Medien ist die Verfassung schon ziemlich alt.
|
 |
Zur Person |
 |
 |
 |
 |
Christoph Worms Geb. 1982; wissenschaftlicher MItarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld (s.o.).
E-Mail: christoph.worms@uni-bielefeld.de
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
Damit ist die Frage aufgeworfen, ob man dem alten Grundgesetz überhaupt Aussagen zu neuen Phänomenen entnehmen darf. Sie wird kontrovers beantwortet. Wer der Auffassung ist, Verfassungen seien im Wesentlichen Aussagen der verfassunggebenden Gewalt, und diese habe im Jahre 1949 gesprochen, wird sie verneinen. Demnach wäre eine historische, am Willen der verfassunggebenden Organe orientierte Auslegung geboten. Wozu sie geschwiegen haben - etwa, weil es die zu beurteilenden Phänomene noch gar nicht gab -, dazu schweigt auch das Grundgesetz. Dessen Auslegung und Anwendung wäre dann eher statisch. Wer hingegen der Auffassung ist, maßgeblich sei der Inhalt der Verfassung und nicht der dahinter stehende Wille, wird den Text des Grundgesetzes zum Ausgangspunkt nehmen und versuchen, ihm Antworten auch auf neue Fragen zu entnehmen. In diesem Sinne wäre die Norm potentiell klüger als der Normgeber, das Verfassungsverständnis eher ein dynamisches.
Solche Kontroversen sind nicht auf Deutschland beschränkt. Sie finden sich in allen Verfassungsstaaten, in denen die Konstitution ein gewisses Alter erlangt hat - namentlich in den USA, deren noch immer maßgeblicher Verfassungstext in weiten Teilen schon seit mehr als 200 Jahren gilt. Dass deren historische Auslegung (back to the constitution) noch wesentlich weiter reichende Konsequenzen als in Deutschland haben würde, liegt nahe. Umso prinzipieller ist dort auch die entsprechende Kontroverse geführt worden. |
 |
 |
|
 |
10. Februar 2012
 |
 |
 |
Dossier |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Grundgesetz und Parlamentarischer Rat
Am 1. September 1948 traf in Bonn zum ersten Mal der Parlamentarische Rat zusammen, um das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Viele Fragen mussten beantwortet werden: Wie sollte der neue Staat aussehen? Nach welchen Prinzipien sollte er funktionieren? |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
Schriftenreihe |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Die Deutschen und das Grundgesetz
Seit 60 Jahren bildet das Grundgesetz den Rahmen für das gesellschaftliche und politische Leben in Deutschland. Aber wie zukunftsfähig ist die deutsche Verfassung? |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
|