Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index
Suche

Themen
Publikationen
Arbeitsmaterialien Medien
Aus Politik und Zeitgeschichte
AV-Medienkatalog
CD-ROM/ CD/ DVD
Einzel-
publikationen
Entscheidung im Unterricht
Filmhefte
fluter
HanisauLand
Informationen zur politischen Bildung
Info aktuell
Internet-Angebote
Mobile Angebote
Karten
Pocket
Rechtsreihe
Schriftenreihe
Spicker Politik
Thema im Unterricht
Themenblätter im Unterricht
Themen und Materialien
Zeitbilder
Spiele
Sonstige
Was geht?
Suche
Veranstaltungen
Wissen
Lernen


Aus Politik und Zeitgeschichte (B 17/2004)

Wie wählt Europa? Das polymorphe Wahlsystem zum Europäischen Parlament


Dieter Nohlen
Inhalt

Einleitung

Die gemeinschaftlichen Rechtsgrundlagen

Vergebliche Versuche der Vereinheitlichung

Das engere Wahlrecht

Die nationalen Wahlsysteme zum Europäischen Parlament

Eine pragmatische, partizipationsfreundliche Perspektive

Polymorphe Verhältniswahl als europäisches Wahlsystem

Die nationalen Wahlsysteme zum Europäischen Parlament
In den Mitgliedstaaten werden verschiedene Systeme der Verhältniswahl angewandt. In den meisten Ländern wird damit dem Repräsentationsprinzip entsprochen, das jeweils auch für die nationalen Parlamente gilt. Ausnahmen bilden Frankreich und Großbritannien. Frankreich wechselte bereits mit der ersten Direktwahl von der absoluten Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen, die für die Wahl der Nationalversammlung gilt, zur Verhältniswahl über. Großbritannien hingegen hielt bei den ersten Wahlen zum EP an der relativen Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen fest. Vor den Wahlen von 1999 ging das Land jedoch zur Verhältniswahl über, was insofern ein bedeutsamer Schritt war, als die relative Mehrheitswahl als britisches Wahlsystem gilt und befürchtet wurde, dessen Aufgabe würde den Wechsel auch des Wahlsystems zum Unterhaus nach sich ziehen. Seit den EP-Wahlen 1999 besteht EU-weite Einheitlichkeit im Repräsentationsprinzip. Sie wird auch nach der Erweiterung der EU auf 25 Mitglieder gewahrt, da alle Neumitglieder in Übereinstimmung mit den Wahlsystemen zu ihren nationalen Parlamenten ein System der Verhältniswahl einführten.

Die Unterschiede zwischen den Wahlsystemen liegen in der technischen Ausgestaltung der Verhältniswahlsysteme nach Wahlkreiseinteilung, Kandidaturform, Stimmgebung und Verrechnungsverfahren. Dabei wurde in den Ländern teils an jeweils nationale Traditionen angeknüpft,[13] teils entsprechend den Bedingungen variiert, welche sich durch die im Vergleich zu den nationalen Parlamenten geringere Zahl von Mandaten ergaben, teils auch mit Alternativen experimentiert, die für die nationalen Parlamente zu gewagt erschienen. Die Wahlsysteme zum EP sind seit 1999 unverändert geblieben. Von Reformdebatten ist nichts bekannt. In elf Ländern der EU-15[14] bildet das ganze Land einen Wahlkreis. Davon unbenommen können in Deutschland und in Finnland einzelne Parteien auf subnationalen Ebenen (Ländern oder Wahldistrikten) Listen präsentieren. Genau besehen müsste man Italien noch zur Gruppe der Länder mit einem landesweiten Wahlkreis zählen, denn es ist zwar in fünf Wahlkreise untergliedert, aber nur für Zwecke der Stimmgebung, die Mandate werden auch hier den Parteien auf nationaler Ebene nach Proporz zugeteilt. Nur Belgien (vier Wahlkreise), Großbritannien (elf Wahlkreise) und Irland (vier Wahlkreise) sind in Mehrpersonenwahlkreise eingeteilt, in denen tatsächlich die Mandatsverteilung stattfindet. Besonders in Belgien (mit Flandern, Wallonien, der deutschsprachigen Region und Brüssel), aber auch im Vereinigten Königreich (mit - neben England: neun Wahlkreise - Schottland, Wales und Nordirland) wurde bei der Wahlkreiseinteilung die regionale Differenzierung berücksichtigt. In den zehn Beitrittsländern wurde bis auf Polen (13 Wahlkreise) überall ein landesweiter Wahlkreis eingeführt.

Hinsichtlich der Wahlbewerbung und der Stimmgebung, die wir hier zusammenziehen, fällt für die EP-Wahlen die häufige Verwendung der lose gebundenen Liste auf. In nur sechs der 15 Länder[15] ist die Liste starr und sind die Wählerinnen und Wähler an die Vorgaben der Parteien gebunden. In zwei Ländern (Irland und Luxemburg) und einer Region (Nordirland) sind die Listen sogar frei. In Luxemburg haben Wählerinnen und Wähler so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind, und sie können panaschieren. In Irland und Nordirland wird im System der übertragbaren Einzelstimmgebung (single transferable vote) von Wählerinnen und Wählern auf dem Stimmzettel per Nummerierung angegeben, in welcher Reihenfolge sie die Bewerberinnen und Bewerber gewählt sehen möchten. Auch in den Beitrittsländern herrscht - soweit bekannt - eine Tendenz zur Öffnung der Listen vor. Malta wendet das System der übertragbaren Einzelstimmgebung an, das auch für die Wahlen zum nationalen Parlament gilt. Die Slowakei und Slowenien haben sich für die lose gebundene Liste (Präferenzstimme) entschieden. Polen, Tschechien und Ungarn optierten für die starre Liste.

Was nun das Verrechnungsverfahren anbelangt, so werden in elf der 15 EU-Länder[16] die Mandate nach der Methode d'Hondt vergeben. Dieses Verfahren hat sich langsam weiter ausgebreitet. Schweden wendet ebenfalls ein Höchstzahlverfahren, das nach St. Laguë, an; Irland und Italien haben ein Wahlzahlverfahren (Irland die Droop-STV-Quota und Italien das Verfahren Hare und den größten Mittelwert für die Restmandate) und die Bundesrepublik Deutschland schließlich das Hare-Niemeyer-Verfahren, welches die d'hondtsche Methode ablöste - ein schönes Beispiel für einen Gegentrend zur Vereinheitlichung bzw. dafür, wie wenig Rücksicht in den Mitgliedstaaten auf die Homogenisierung des Wahlrechts genommen wird. In den Beitrittsländern dominiert - soweit bekannt - ebenfalls die Methode d'Hondt (Estland, Polen, Ungarn). Das Wahlzahlverfahren nach Droop wird in der Slowakei, nach Droop-STV in Malta angewandt. Sperrklauseln bestehen in Deutschland und Frankreich von jeweils fünf Prozent, in Österreich und Schweden von jeweils vier Prozent und in Griechenland von drei Prozent. In den Beitrittsländern wurde in Polen, Litauen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn eine Sperrklausel von fünf Prozent eingerichtet.

Trotz aller Variationsvielfalt in den technischen Details der Wahlsysteme lässt sich feststellen, dass Verhältniswahlsysteme angewandt werden, die durchaus ähnliche Auswirkungen im Bereich der Relation von Stimmen und Mandaten erzielen. Am ehesten lassen sich in dieser Hinsicht Länder mit kleinen und mittelgroßen Wahlkreisen (etwa Irland und Malta) von denen mit großen Wahlkreisen (etwa Deutschland und Frankreich) unterscheiden. Aber der unterschiedliche Grad an Proportionalität von Stimmen und Mandaten lässt bekanntlich keinen Schluss auf die Struktur des Parteiensystems zu.[17]

Nach reinem Proporz, in Deutschland gerne mit Verhältniswahl identifiziert, wird nirgends gewählt. Entweder lässt die Wahlkreiseinteilung oder die Sperrklausel eine exakte Entsprechung der Stimmen und Mandate nicht zu.
Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home
09. Februar 2012
Druck-Version
Artikel versenden
PDF-Version
Inhalt
Bild vergrößern
Europa - Europawahlen
Editorial
Das erweiterte Europa
Europas neue Geostrategie
In guter Verfasstheit? Nutzen und Nachteil eines europäischen Verfassungsvertrages
Wirtschaftsverfassung für Europa
Wie wählt Europa? Das polymorphe Wahlsystem zum Europäischen Parlament
Inhalte der Europawahlprogramme deutscher Parteien 1979 - 1999
Europa und die Deutschen: Die untypische Wahl am 13. Juni 2004
Lexikonsuche
Suchen Sie in unseren Online-Lexika Begriffe aus Politik, Wirtschaft und Kultur.

Suchwort: