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Die Geschichte der Berliner Mauer

Aufbau eines sozialistischen Staates


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Christoph Kleßmann
Während die BRD in der Frühphase vor allem von ihrer Wirtschaftsgeschichte bestimmt ist, stellt die DDR eher das Gegenbild dar: Sie war ein politisches Kunstprodukt, ein Kind des Kalten Krieges, das aus dem Bruch der Anti-Hitler-Koalition der alliierten Siegermächte hervorgegangen war.


Schüler sitzen 1991 in Moskau auf einer umgestürzten Stalin-Statue.
Schüler sitzen 1991 in Moskau auf einer umgestürzten Stalin-Statue. Foto: AP
Einleitung

Wenn die Geschichte der Bundesrepublik in der Frühphase vor allem von ihrer Wirtschaftsgeschichte bestimmt ist, dann stellt die eine Woche nach der Bundesrepublik offiziell gegründete DDR eher das Gegenbild dar. Sie war ein politisches Kunstprodukt, ein Kind des Kalten Krieges, das aus dem Bruch der Anti-Hitler-Koalition der alliierten Siegermächte hervorgegangen war.

1950 wurde zwar mit der öffentlichen Verkündung des ersten Fünfjahrplans erstmals ein neues ökonomisches Modell in Deutschland etabliert, das weit mehr umfaßte als nur die Organisation einer sozialistischen Wirtschaft und das als Kernbereich der neuen Gesellschaft sowie als Grundlage für Deutschlands Einheit gedacht war. Die Voraussetzungen für dieses Experiment aber lagen im politischen Bereich: Die 1946 gegründete Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) hatte mit sowjetischer Hilfe ihre Herrschaft als faktisch einzige bestimmende politische Kraft allmählich so weit gefestigt, daß sie den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft auch gegen massive Widerstände in Angriff nehmen konnte. Ohne diese politischen Voraussetzungen wäre die zentralistische Planwirtschaft nach sowjetischem Muster nicht durchsetzbar gewesen.

Partei neuen Typs

Die SED hatte sich bereits seit 1947 zur "Partei neuen Typs" entwickelt, obwohl diese Umformung offiziell erst mit der Ersten Parteikonferenz vom Januar 1949 bekanntgegeben wurde. Gegenüber der Gründungssituation zeigten Programm und Struktur der SED nun eine vierfache Veränderung:

Die SED beanspruchte als "bewußte Vorhut der Arbeiterklasse" die Vertretung und Führung der Arbeiterschaft insgesamt. Ein Politbüro aus wenigen Spitzenfunktionären bildete den Kern der politischen Macht. Die Organisationsprinzipien dieser Partei beruhten auf dem von Lenin entwickelten Grundsatz des "demokratischen Zentralismus". Dieser wurde auf das gesamte politische Leben übertragen. Er beinhaltete formal zwar die Wählbarkeit der Funktionäre und Parteigremien durch die Mitglieder, meinte zugleich aber auch "straffe Parteidisziplin" und die bedingungslose Unterordnung der mittleren und unteren Parteigremien unter die Beschlüsse der Leitungen. Da Schlüsselpositionen (Nomenklatura) faktisch von oben besetzt und nicht von unten gewählt wurden, blieb von dem Prinzip des demokratischen Zentralismus in der Realität nur der Zentralismus übrig. Zudem war die Bildung innerparteilicher Gruppierungen mit abweichenden Positionen strikt untersagt (Fraktionsverbot). Die Partei als "höchste Form der Klassenorganisation" war verpflichtet, alle anderen politischen und gesellschaftlichen Organisationen in der DDR "anzuleiten". Das bedeutete in der Praxis die konsequente Kontrolle des gesamten politischen Lebens. Parteimitglied konnte man nicht durch einfachen Eintritt werden, sondern die Aufnahme war an eine Kandidatenzeit und an politisch-ideologische Bewährung gebunden. Die marxistisch-leninistische Partei sah ihr Vorbild in der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) und verpflichtete ihre Mitglieder damit nicht nur auf bedingungslose Unterstützung der als "großer Bruder" bezeichneten sowjetischen Vormacht, sondern auch auf die Abwehr aller Aktivitäten des westlichen "Klassenfeindes". Im Weltbild der SED gab es nur die Wahl zwischen "Fortschritt" und "Reaktion" als deren herausragende Repräsentanten die Sowjetunion und die USA galten.

Stalinismus

Mit der Umwandlung der SED zur Kaderpartei wurden die machtpolitischen Grundlagen für das stalinistische Herrschaftssystem in der DDR der fünfziger Jahre gelegt. Was der Begriff "Stalinismus" in den Ländern außerhalb der Sowjetunion inhaltlich meint, wird kontrovers diskutiert. Denn er war mit Jossif Wissarionowitsch Stalins Tod 1953 keineswegs beendet, sondern prägte das politische Leben der DDR auch noch in den folgenden Jahren. Wesentliche Merkmale des Stalinismus der frühen fünfziger Jahre lassen sich in allen "Volksdemokratien" Ostmitteleuropas und in der DDR in nahezu identischen Formen auffinden:
die Einparteien-Herrschaft bei Ausschaltung jeder innerparteilichen Demokratie, die willkürliche Machtausübung durch bürokratisch und zentralistisch organisierte Apparate, die Unterdrückung jeder freien Diskussion in Staat und Gesellschaft durch politische Kontrolle, Zensur und Geheimpolizei, die zentralistische Planung und Leitung der zumindest zu großen Teilen verstaatlichten Wirtschaft durch eine riesige Wirtschaftsbürokratie, bei völliger Unterordnung der Gewerkschaften und Ausschaltung jeder wirklichen Mitbestimmung von Arbeitern und Angestellten.

Politische Gleichschaltung

In der Praxis bedeutete die Neuorientierung der SED am sowjetischen Modell der "Partei neuen Typs" eine rigorose und vor terroristischen Praktiken nicht zurückschreckende Durchsetzung der Direktiven der Parteispitze in den eigenen Reihen. Dazu gehörte, daß die ursprünglich festgelegte Parität zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten in den Gremien der Partei seit 1948 aufgehoben wurde. Wer sich der von Moskau vorgegebenen "Generallinie" nicht fügte, hatte nicht nur keinen Platz mehr in den Reihen der Partei, sondern mußte auch um sein Leben fürchten. Politische Verfolgung als Instrument der machtpolitischen Herrschaftssicherung gehört zur Gründungsgeschichte der DDR. 1950/51 wurden durch eine formal als "Umtausch der Mitgliedsbücher" inszenierte Aktion circa 150.000 SED-Mitglieder (darunter insbesondere ehemalige Sozialdemokraten) aus der SED ausgeschlossen. Die Partei als "führende Kraft" wurde in kultischen Formen verherrlicht.

Die SED setzte ihren keine Konkurrenz duldenden Führungsanspruch gegenüber allen anderen Parteien und insbesondere gegenüber den Massenorganisationen durch. Die "bürgerlichen" Parteien existierten zwar - anders als in der Sowjetunion - formal weiter, wurden aber durch "Säuberungen" und Einsetzung gefügiger Parteiführer gleichgeschaltet. Das betraf die christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) und die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD).

Die Gewerkschaften - nach Branchen aufgegliedert, aber zentralistisch im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) zusammengeschlossen - verloren ihre Funktion als Interessenorganisation der Arbeiter und Angestellten. Auch hier galt der Grundsatz des "demokratischen Zentralismus". Die SED bestimmte die Personalpolitik. Die Aufgabenstellung des FDGB wurde in der Gründungsphase der DDR immer stärker auf Erfüllung des Wirtschaftsplans und auf Kampagnen zur Produktionssteigerung ausgerichtet. Gleichzeitig wuchsen die Gewerkschaften in den fünfziger Jahren in eine Schlüsselrolle der Sozialpolitik hinein. Nicht nur das gesamte Sozialversicherungssystem, sondern auch die soziale Fürsorge im Betrieb, vom Kindergarten bis zum Feriendienst, gehörten zu den Aufgaben des FDGB, der 1950 4,7 Millionen Mitglieder hatte.

Auch die zahlreichen anderen Massenorganisationen sollten als wichtiger Bestandteil des sozialistischen Herrschaftssystems unterschiedliche Schichten, Gruppen und Interessen der breiten Bevölkerung erfassen und dem Führungsanspruch der SED unterzuordnen suchen. Die staatliche Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend (FDJ, 1950 1,5 Millionen Mitglieder), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD), die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), aber selbst die soziale Hilfsorganisation "Volkssolidarität" sind hier vor allem zu nennen.

Bereits zum Zeitpunkt ihrer Gründung 1949 wies die DDR alle wesentlichen Merkmale einer "Volksdemokratie" auf. Zwar trug die erste Verfassung der DDR äußerlich noch den Charakter einer bürgerlich-demokratischen Konstitution, da es jedoch keine Gewaltenteilung gab (insbesondere fehlte eine unabhängige Justiz), waren dem Rechtsstaat und der Rechtssicherheit durch das Machtmonopol der SED jeder Boden entzogen. Speziell der Artikel 6 der ersten Verfassung öffnete der politischen Willkür Tür und Tor. Wer abweichende Meinungen äußerte oder bestehende Institutionen kritisierte, konnte "wegen Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen" hart bestraft werden.

Darüber hinaus sorgte die sowjetische Besatzungsmacht durch ihre Truppen, ihre Geheimpolizei und ihre "Berater" dafür, daß die deutschen Genossen die Politik ausführten, die in Moskau entwickelt wurde. Mit der Erklärung der DDR zum souveränen Staat 1955 erweiterte sich zwar der Handlungsspielraum der DDR geringfügig, der durch die Sowjetunion importierte Sozialismus blieb aber auf politische und militärische Unterstützung aus Moskau angewiesen.

Ausschaltung politischer Gegner

Der "Aufbau des Sozialismus" - offiziell im Sommer 1952 auf der Zweiten Parteikonferenz der SED proklamiert, tatsächlich aber schon seit 1948 praktiziert - fand unter politischen Bedingungen statt, die von einer extremen Furcht vor Agenten, Spionen und Saboteuren gekennzeichnet waren. Der Sozialismus sowjetischer Prägung, wie ihn Ulbricht seit 1948 vertrat, konnte nur gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchgesetzt werden. Daher wurde in den fünfziger Jahren Terror gegen politische Gegner in besonders drastischen Formen angewandt. Die SED folgte dabei der Doktrin von der "Verschärfung des Klassenkampfes" in der Phase des sozialistischen Aufbaus, die Stalin zur ideologischen Rechtfertigung seiner Repressalien in der Sowjetunion entwickelt hatte.

Zwar gab es in der DDR keine Schauprozesse, die denen in der Sowjetunion der dreißiger Jahre oder denen in der Tschechoslowakei, in Ungarn und Rumänien vergleichbar gewesen wären, aber politische Prozesse waren an der Tagesordnung. Dabei bestimmten unmittelbare politische Eingriffe und völlige Willkür im Strafmaß die Verfahren. Berüchtigt wurden in diesem Zusammenhang die Waldheimer Prozesse nach Beendigung der Entnazifizierung. Als die sowjetischen Internierungslager in Deutschland aufgelöst wurden, übergaben die sowjetischen Dienststellen die Internierten deutschen Gerichten.

Die sächsische Kleinstadt Waldheim wurde zum Symbol für serienweise gefällte schematische Urteile ohne geregelte Verfahren und Verteidigung. Von insgesamt 3392 Verurteilten erhielten 1829 Freiheitsstrafen zwischen 15 und 20 Jahren, 146 eine lebenslängliche Zuchthausstrafe, 32 wurden zum Tode verurteilt. Traurige Berühmtheit erlangte auch das "Gelbe Elend", das aus einem sowjetischen Sonderlager hervorgegangene Zuchthaus Bautzen I.

Die Zahl der politischen Häftlinge läßt sich nur ungefähr schätzen. Anfang der fünfziger Jahre muß man von über 20.000 ausgehen. Die Zusage der SED-Führung nach dem Aufstand vom 17. Juni, 18.000 Urteile zu "überprüfen", ist ein Anhaltspunkt für diese Größenordnung. Zu den Charakteristika der frühen stalinistischen Phase der DDR gehört, daß nicht nur politische Gegner der SED - unter ihnen besonders viele ehemalige Sozialdemokraten -, sondern auch unpolitische und insbesondere religiös orientierte Menschen verfolgt wurden.
 

Quellentext
Artikel 6 der DDR-Verfassung: Boykotthetze

Der umstrittene Artikel 6 der ersten Verfassung der DDR lautete:

"Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt.

Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.

Wer wegen Begehung dieser Verbrechen bestraft ist, kann weder im öffentlichen Dienst noch in leitenden Stellen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig sein. Er verliert das Recht, zu wählen und gewählt zu werden."

Obwohl diesem Artikel alle Wesensmerkmale eines Strafgesetzes fehlten - er enthielt weder eine genaue Tatbestandsdefinition noch eine Strafandrohung und legte demzufolge auch keinen Strafrahmen fest -, wurden mit seiner Anwendung durch die Gerichte bis zum Inkrafttreten des Ersten Strafrechtsergänzungsgesetzes der DDR am 1. Februar 1958 schwerste Strafen einschließlich der Todesstrafe verhängt. Die Justiz der DDR schuf sich die formelle Handhabe dazu durch eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung vom 4. Oktober 1950, in der Artikel 6 der Verfassung als "ein unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz" qualifiziert wurde. […]

Mit Hilfe des "Boykotthetze"-Artikels konnte jedes nonkonforme politische Verhalten strafrechtlich verfolgt werden. Der Justizwillkür wurde um so mehr Vorschub geleistet, als Artikel 6 höchst unklar formuliert und mithin vielfältiger Auslegung zugänglich war. Zwischen der "Ausübung demokratischer Rechte", die er zu garantieren schien, und strafbarem Handeln im Sinne von "Boykotthetze" war eine Abgrenzung nicht ersichtlich. Die Delikte bei Verurteilungen nach Artikel 6 reichten denn auch von politischen Unmutsäußerungen über unbewußt-spontanes Aufbegehren bis hin zu bewußter Opposition und regimefeindlicher Aktivität einschließlich Spionage und Hochverrat. […]

Karl Wilhelm Fricke, Politik und Justiz in der DDR, Köln 1979, S. 168 f.

Der 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Dresden hat am 28. Mai 1953 einen 22 Jahre alten Volkspolizisten "wegen Boykotthetze […]" zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt. Das nur zwei Seiten umfassende Urteil enthält folgende Feststellungen:

Trotz seiner fortschrittlichen Jugenderziehung beteiligte er sich nicht aktiv an der Jugendarbeit der FDJ und übernahm auch im FDGB keine besonderen Funktionen. Etwa 1951 hörte der Angeklagte mehrfach den berüchtigten Hetzsender RIAS. Das hatte zur Folge, daß sich der Angeklagte immer mehr von den fortschrittlichen Zielen der Werktätigen unserer DDR abwandte und zum Feind der Arbeiterklasse wurde.

Am 12. Dezember 1949 trat er in den Ehrendienst der Volkspolizei und erhielt kurze Zeit später eine Ausbildung als Offizier […] Er unterlag immer mehr durch das Abhören des Hetzsenders RIAS und des NDR der westlichen Propaganda. Von dieser Zeit an versah er seinen Dienst interesselos und verweigerte teilweise die ihm übertragenen Befehle. Er ging soweit, daß er während des obligatorischen Politunterrichts allerlei Unfug trieb und damit den Unterricht störte. Obwohl es ihm als Offizier der VP bekannt war, daß es Aufgabe der Kasernierten Volkspolizei ist, mit den vorhandenen Waffen den Schutz der DDR zu gewährleisten, erklärte er seinen Vorgesetzten im Beisein seiner Kameraden, daß er die Ausbildung an den Waffen ablehnen müsse, da selbige nur für einen Krieg bestimmt sind. Im weiteren Verlaufe seiner Diensttätigkeit äußerte er offen in Gegenwart von Kameraden, daß man der Presse in der DDR keinen Glauben schenken könne, da sie angeblich nur Unwahrheiten berichte. Diese staatsfeindliche Äußerung hat der Angeklagte im Zusammenhang mit der gemeldeten Übererfüllung unserer Produktionspläne getan. Der Angeklagte hat auch sowjetfeindliche Propaganda unter seinen Kameraden getrieben. Er behauptete u.a., daß die Sowjetmenschen angeblich keine Kultur kennen würden, uns aber Kultur beibringen wollten. […]

Die o.a. Äußerungen selbst sind eine Boykott-Hetze im Sinne der Art. 6, 144 der Verfassung und waren geeignet, die VP und die Freundschaft zur Sowjetunion in Verruf zu bringen. […]

Durch Beschluß vom 3. Mai 1991 hat das Bezirksgericht Dresden das Urteil vom 28. Mai 1953 aufgehoben und den Betroffenen rehabilitiert. In dem Beschluß heißt es im Anschluß an eine kurze Zusammenfassung des aufgehobenen DDR-Urteils:

Schon aus diesen Feststellungen selbst ergibt sich, daß die Voraussetzungen für eine Rehabilitierung vorliegen. Der Betroffene hat lediglich von seinem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, indem er die damaligen Verhältnisse in der DDR kritisiert […] hat. […]

Hans-Jürgen Grasemann, "Wenn die Partei Weisung gibt, folgen die Richter", in: Jürgen Weber (Hg.): Der SED-Staat: Neues über eine vergangene Diktatur, München 1994, S. 25 ff.

Da die evangelische Kirche als einzige Großorganisation nicht dem Führungsanspruch der Monopolpartei unterworfen war, geriet sie ins Zentrum der Angriffe. Vor allem der Kampf gegen die "Junge Gemeinde", einen durchaus politikfernen Zusammenschluß junger evangelischer Christinnen und Christen, nahm groteske Ausmaße an und rief Erinnerungen an den "Kirchenkampf" im Dritten Reich wach. In seiner Eigenschaft als FDJ-Vorsitzender (1946-1955) bezeichnete Erich Honecker die Junge Gemeinde 1952 als "Tarnorganisation für Kriegshetzer, Sabotage und Spionage im amerikanischen Auftrag". Etwa 300 Schülerinnen und Schüler mußten wegen ihrer Zugehörigkeit zur Jungen Gemeinde im Frühjahr 1953 die Oberschulen verlassen. Ein Verbot wurde im Frühjahr 1953 vorbereitet, kam dann aber im Zuge der politischen Veränderungen in Moskau nach Stalins Tod nicht mehr zum Tragen.


23. März 2009

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