PDF Version (95 KB)Fakten
Neben Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einnahmen finanzieren sich die Parteien zu einem wesentlichen Teil aus Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung. Bis 1994 geschah dies unter dem Titel "Wahlkampfkostenerstattung". Grundlage für die Finanzierung aus staatlichen Mitteln ist § 18 Parteiengesetz zu "Grundsätzen und Umfang der staatlichen Finanzierung".
Das jährliche Gesamtvolumen, das an die Parteien ausgezahlt werden darf, ist auf 133 Mio. Euro begrenzt. Dabei erhält eine Partei maximal den Betrag, den sie aus anderen Quellen (z.B. Spenden, Mitgliedsbeiträgen) erwirtschaften konnte. Übersteigt die Summe der theoretisch auszuzahlenden Beträge die Obergrenze von 133 Mio. Euro, wird proportional gekürzt.
Die Beträge, die den einzelnen Parteien zustehen, errechnen sich aus der Summe der von den Parteimitgliedern gezahlten Beiträge, den Einnahmen aus Spenden sowie der Anzahl der erhaltenen Wählerstimmen aus vergangenen Wahlen. Um von der staatlichen Parteienfinanzierung profitieren zu können, muss eine Partei mindestens 1,0 Prozent (Bundestags- oder Europawahl) bzw. 0,5 Prozent (Landtagswahlen) der gültigen Stimmen erhalten haben.
Die größten Beträge aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhielten zwischen 1997 und 2007 die beiden großen Volksparteien SPD und CDU. Die Christdemokraten bekamen 2005 mit 45,2 Mio. Euro ihre höchste Summe in dieser Zeitspanne. Ihre niedrigste Summe erhielt die CDU im Jahr 1997 mit 37,4 Mio. Euro.
Die SPD profitierte im Jahr 2003, wie die anderen Parteien außer der CDU auch, von einem Ausnahmefall im System der Parteienfinanzierung. Damals wurden 21 Mio. Euro, die seitens der CDU wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz im Jahr 1999 zurückzuzahlen waren, auf die anderen Parteien aufgeteilt. Daher überstieg die Gesamtsumme der staatlichen Mittel die Obergrenze von 133 Mio. Euro. In diesem Jahr bekam die SPD den bisherigen Rekordbetrag von 59,3 Mio. Euro überwiesen. 2006 erhielten die Sozialdemokraten mit 42,9 Mio. Euro ihre bisher niedrigste Summe.
Die staatlichen Mittel, die der CSU zuflossen, hielten sich zwischen 1997 und 2007 (außer 2003) auf einem relativ konstanten Niveau. Von 9,9 Mio. Euro 1997 sank der Betrag zwischenzeitlich auf 8,7 Mio. Euro in 2000, stieg dann aber wieder auf 11,8 Mio. Euro in 2004. Das höchste Ergebnis erzielte die Partei 2003 mit 15,3 Mio. Euro.
Die FDP konnte von 1997 bis 2007 ihre Einnahmen aus staatlichen Mitteln über die Zeit konstant steigern. Von 6,7 Mio. Euro in 1997 stieg der Betrag auf zehn Mio. Euro in 2007. Die außerplanmäßigen Zuschüsse in 2003 ergaben für die Liberalen einen Gesamtbetrag von 10,2 Mio. Euro.
Bündnis 90/Die Grünen erzielten in der angegebenen Zeitspanne staatliche Zuschüsse zwischen 8,3 Mio. Euro (2000) und zehn Mio. Euro (2007). Im Jahr 2003 summierten sich die Einnahmen auf insgesamt 10,8 Mio. Euro.
Die Linkspartei.PDS schloss sich 2007 mit der "Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit" (WASG) zur Partei DIE LINKE zusammen. In diesem Jahr bekam die Partei die bisher größte Summe von 9,1 Mio. Euro aus staatlichen Mitteln zugesprochen. 1997 waren es für die damalige PDS noch 6,3 Mio. Euro.
Datenquellen
Rechenschaftsberichte der Parteien (Bundestagsdrucksachen 16/12550 und 16/12500

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