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Dossier: Ravensbrück - Überlebende erzählen
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Das Jugend-KZ Uckermark – 1942 bis 1945 |
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| Martin Guse |
Einleitung Im Juni 1942 wurden die ersten Mädchen und jungen Frauen nach Uckermark eingeliefert. Sie waren zuvor von nationalsozialistischen Behörden als "gemeinschaftsfremd", "asozial" oder "politisch unzuverlässig" eingestuft worden. Sie galten der Fürsorge, der Polizei oder der SS als Jugendliche, die sich nicht in die "Volksgemeinschaft" einfügen wollten. Bis zum Kriegsende waren insgesamt etwa 1.200 Mädchen und junge Frauen im Lager Uckermark inhaftiert, das zum Lagerkomplex des KZ-Ravensbrück gehörte.
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Zur Person |
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Martin Guse, geb. 1961, Diplom-Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter in Jugendhilfe und Bildungsarbeit. Seit 1982 Recherchen zu den Jugend-KZ Moringen und Uckermark; Gründungsmitglied der Lagergemeinschaft und Gedenkstätte KZ Moringen; Autor und Kurator der Wanderausstellung "Wir hatten noch gar nicht angefangen zu leben" zur Geschichte der Jugend-KZ; 1997/98 Autor der Ausstellung zum "frühen" KZ Moringen und Frauen-KZ Moringen; seit 1999 ehrenamtl. Geschäftsführer der "Dokumentationsstelle Pulverfabrik in Liebenau und Steyerberg e.V." |  |
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Die Debatte über den Umgang mit vermeintlich "unerziehbaren" Jugendlichen reicht bis in die Anfänge der Weimarer Republik zurück. Die Fürsprecherinnen und Fürsprecher eines letztlich nicht vollendeten "Bewahrungsgesetzes", das die Zwangsinternierung der Betroffenen in geschlossenen Anstalten vorsah, bezogen sich auf wissenschaftlich-theoretische Überlegungen von Vertreterinnen und Vertretern der Biologie, der Fürsorge und der Medizin, die eine Aussonderung der "Auffälligen" forderten. Sie folgten der Idealisierung des "gesunden, edlen, leistungsfähigen" Menschen, dem im sozialdarwinistischen Prinzip der "unedle, belastete und nicht leistungsfähige" Mensch gegenüberstehe. Diese sozialpolitische Entwicklung innerhalb maßgeblicher Kreise der Weimarer Fürsorge wurde indirekt vom nationalsozialistischen Polizei- und SS-Apparat aufgegriffen und fortan als "eigene", polizeiliche Aufgabe umdefiniert. So beschloss der Reichsverteidigungsrat am 1. Februar 1940 die Einrichtung so genannter "Jugendschutzlager" unter Federführung des Reichskriminalpolizeiamtes (RKPA) und der SS. Grundlage bildete auch das von den Nationalsozialisten "legalisierte" Prinzip der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" und das ab 1939 in mehreren Entwürfen diskutierte "Gesetz über die Behandlung Gemeinschaftsfremder". Beide Maßnahmenkataloge richteten sich gegen die als "asozial" oder "kriminell" klassifizierten gesellschaftlichen Außenseiter. Neben Uckermark entstand 1940 ein Jugend-KZ für männliche Jugendliche in Moringen bei Göttingen.
Organisation und Bewachung
Der Bau des Jugend-KZ Uckermark begann 1942. Als Teil des Lagerkomplexes Ravensbrück war der dortige Kommandant
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Der Eingang zum Jugend-KZ Uckermark. Nach 1945 wurde es von der sowjet. Armee als Fuhrpark benutzt. Von den Mauern und Baracken ist fast nichts geblieben.
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gleichzeitig Befehlshaber des Jugendlagers. Als ihm direkt unterstellte Lagerleiterin fungierte bis 1945 die Kriminalrätin Charlotte Toberentz. In ihrem Mitarbeiterinnenstab fungierte eine Reihe von weiteren Kripobeamtinnen, die wie sie dem RKPA angehörten. Daneben gab es die etwa 100 SS-Aufseherinnen, offiziell als "Erzieherinnen" angesprochen, die die jungen Häftlinge in den Unterkunftsbaracken und bei den Arbeitskommandos beaufsichtigten. Die äußere Bewachung des Jugend-KZ erfolgte durch die Wachkompanie des KZ Ravensbrück.
24. Januar 2006 |
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Flash-Film |
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Überlebende erzählen – Visuelle Interpretation
In den Jahren 2000 bis 2004 sind Audio-Interviews mit 16 Überlebenden des Frauen-KZ Ravensbrück und des Jugend-KZ Uckermark entstanden. Diese Berichte waren Anlass und sind Basis für das audiovisuelle Projekt in Form eines Flash-Films. Es ist eine visuelle Interpretation der Erinnerungen an die Qualen und das Morden in Ravensbrück entstanden, die keinen dokumentarischen, sondern emotional-assoziativen Charakter besitzt. |
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