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Dossier: Ravensbrück - Überlebende erzählen
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Das Jugend-KZ Uckermark – 1942 bis 1945 |
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| Martin Guse |
Haftgründe und Verfolgtengruppen Zuständig für die Einweisungen in die Jugend-KZ war die "Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität" im RKPA. Vor allem Erziehungsheime und Jugendämter machten regen Gebrauch von der Möglichkeit, 14 bis 25 Jahre alte weibliche Jugendliche aus dem eigenen Arbeits- und Blickfeld abzuschieben. Grob skizziert lassen sich drei Häftlingsgruppen unterscheiden: Die mit Abstand größte Häftlingsgruppe bildeten weibliche Jugendliche, die als "asozial" und "gemeinschaftsfremd" eingestuft wurden. Heime, Jugendämter und Jugendgerichte hatten sie zur Haft in Uckermark vorgeschlagen. Die Haftbegründungen waren äußerst vielschichtig. Sie reichten von "Unerziehbarkeit", "Renitenz", Kriminalität, "sexuelle Verwahrlosung" bis zu "Arbeitsverweigerung", "Arbeitsbummelei" und "Sabotage". Geistige Behinderungen, psychische Erkrankungen oder eine in der Fürsorgeerziehung angeordnete und vollzogene Zwangssterilisierung konnten ebenfalls einen Haftgrund darstellen. Oft wurden mehrere dieser "sozialpädagogischen Befunde" zu einem pauschalen jedoch vernichtenden "Gesamturteil" gebündelt. Es blieb den jeweiligen Sachbearbeiterinnen und -bearbeitern in den Heimen und Fürsorgebehörden, bei der Polizei oder den Gerichten vorbehalten, das jugendliche Verhalten als "gemeinschaftsfremd" bzw. "asozial" zu klassifizieren.
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Das ehemalige Jugend-KZ Uckermark. Die Fundamentreste wurden mit Ziegelsteinen abgedeckt und zur Denkmalpflege gesichert.
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Die zweitgrößte Häftlingsgruppe wurde mittels eines "Schutzhaftbefehls" der Gestapo wegen "politischer Widersetzlichkeit" oder konkreten Widerstandshandlungen eingewiesen. Über 40 junge Frauen aus dem österreichisch-slowenischen Grenzgebiet wurden zu Häftlingen des Lagers, weil sie der dortigen Partisanenbewegung angehört hatten oder der Unterstützung dieses Widerstandes bezichtigt worden waren. Oppositionell eingestellte junge Frauen aus dem Umfeld der sozialistischen Arbeiterbewegung inhaftierte man ebenso in Uckermark wie mehrere Anhängerinnen der englisch-amerikanischen Jazzmusik ("Swing-Jugend"). Zu Gestapo-Häftlingen des Lagers wurden in großer Zahl auch Mädchen und junge Frauen, die wegen "Geschlechtsverkehrs mit fremdvölkischen Staatsangehörigen" angezeigt und verhaftet worden waren. Zu der dritten und kleinsten Gruppe der Lagerhäftlinge gehörten rassisch Verfolgte, junge Sinti- und Roma-Frauen und Mädchen sowie so genannte "Judenmischlinge".
Kriminalbiologische Untersuchungen
Eine besondere Aufgabe – gleichzeitig markanteste Besonderheit der Jugend-KZ – übernahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des "Kriminalbiologischen Institutes der Sicherheitspolizei (KBI)" beim RKPA. Ihre Arbeit war ausschlaggebend für das weitere Schicksal der Häftlinge. Anhand der Akten und fragwürdiger Untersuchungsmethoden – insbesondere zum familiären Umfeld der Betroffenen – sollte die gesellschaftliche "Gemeinschaftsfähigkeit" diagnostiziert werden. Grundlage war dabei die wissenschaftlich widerlegte These, wonach Asozialität und Kriminalität erblich bedingt seien. Das KBI stand unter Leitung von Dr. Dr. Robert Ritter, der als "Gutachter" zuvor bereits maßgeblich an der Vorbereitung des Völkermordes an den Sinti und Roma mitgewirkt hatte.
Nach Lagerleiterin Toberentz ergab die Untersuchung der ersten 500 Uckermark-Häftlinge, dass 288 zuvor in Heimeinrichtungen der Fürsorge gelebt hatten. Bei 220 war zuvor eine Geschlechtskrankheit diagnostiziert worden, insgesamt 156 waren ein- bzw. mehrmals vorbestraft, 38 bereits vorher sterilisiert worden. Die andere Hälfte der Beurteilungskriterien bezog sich auf die Eltern. Dazu zählten uneheliche Geburten (102) und Vorstrafen der Eltern (103) ebenso wie die Frage, ob der Vater Trinker war (52) oder die Eltern in Scheidung lebten (52). 22 Häftlinge wurden nach Ritters "Urteil" in Heil- und Pflegeanstalten überstellt, was im Rahmen des dort durchgeführten Euthanasie-Mordprogramms der Nationalsozialisten einem Todesurteil entsprechen konnte. Die Kriminalbiologinnen und -biologen veranlassten diverse Sterilisierungen an jungen Häftlingen, und aufgrund ihrer pseudowissenschaftlichen Prognose wurden mindestens 71 junge Frauen in das Frauenlager Ravensbrück überstellt.
24. Januar 2006 |
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Flash-Film |
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Überlebende erzählen – Visuelle Interpretation
In den Jahren 2000 bis 2004 sind Audio-Interviews mit 16 Überlebenden des Frauen-KZ Ravensbrück und des Jugend-KZ Uckermark entstanden. Diese Berichte waren Anlass und sind Basis für das audiovisuelle Projekt in Form eines Flash-Films. Es ist eine visuelle Interpretation der Erinnerungen an die Qualen und das Morden in Ravensbrück entstanden, die keinen dokumentarischen, sondern emotional-assoziativen Charakter besitzt. |
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