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Dossier Urheberrecht
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Wissen zu angemessenen Bedingungen |
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Interview mit Gabriele Beger |
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Zugang zu Wissen und Freiheit von Kunst und Wissenschaft sind wichtige Grundlagen für die sogenannte Informationsgesellschaft. Welche Rolle spielt dabei das Urheberrecht?
Information, wenn sie eine gewisse schöpferische Höhe erreicht hat, unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Das sagt das Gesetz. Schon in der Verfassung finden Sie jedoch den Hinweis, dass die Informationsfreiheit durch Gesetze beschränkt werden kann. Wenn jemand zum Beispiel einen Brief geschrieben und ihn nie abgeschickt hat, dann kann ihn keiner zwingen, ihn doch abzuschicken, zu veröffentlichen oder ins Internet zu stellen. Die Grundlagen des Urheberrechts bestehen darin, dass derjenige, der etwas geschaffen hat, alleine bestimmen kann, was damit passiert.
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Zur Person |
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Gabriele Beger ist Direktorin der Universitätsbibliothek Hamburg und Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV). Sie war beteiligt an der Arbeitsgruppe zur Novellierung des Urheberrechts, dem sogenannten zweiten Korb. |  |
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 |  | Ist ein Werk aber erstmal in Umlauf gebracht, also der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, dann beginnt das sogenannte Sozialprinzip: Neues Wissen kann nur entstehen, wenn man sich mit vorhandenem auseinandersetzt. Der Urheber kann sein Werk dann – außer in Ausnahmefällen – nicht mehr zurückrufen.
Der Urheber bestimmt aber, in welcher Art und Weise das Werk veröffentlicht wird: Ob es aufgeführt wird, ob es kopiert werden darf – also die Verwertungs- und Nutzungsarten. Zu diesem Zwecke räumt er anderen Personen Nutzungsrechte ein.
Schließlich gibt es die Ausnahmen im Urheberrechtsgesetz, die sogenannten Schranken. Das heißt, der Gesetzgeber greift im Interesse der Allgemeinheit in die exklusiven Rechte des Urhebers ein und erlaubt, bestimmte Kopien auch ohne Zustimmung des Urhebers zu ziehen. Damit sind wir schon mitten im Kopierrecht. Das ist wahrscheinlich die Schranke, die weltweit am meisten ausgeübt wird.
Es heißt ja immer, das Urheberrecht sorgt für die Balance zwischen den verschiedenen Interesseninhabern. Welche sind das denn genau?
Das ist einmal der Urheber, der, wenn er freier Urheber – zum Beispiel ein Schriftsteller – ist, gerne sein Buch verkaufen möchte. Er lebt davon und ernährt damit seine Familie. Wenn er mit seiner schöpferischen Arbeit die Miete bezahlen kann, dann schreibt er vielleicht ein neues Buch. Er ist nicht so sehr daran interessiert, dass Schranken und Ausnahmen in sein Recht eingreifen und er beispielsweise durch diese nicht den vollen Kaufpreis bekommt, sondern nur eine Tantieme von zum Beispiel 3,5 Cent für die Ausleihe innerhalb einer Bibliothek.
Der nächste ist der Nutzer, der eine Bibliothek besucht und sich denkt: "Ich will mir das Buch gar nicht kaufen, aber reingucken möchte ich schon mal" oder "Ich bin eigentlich nur am ersten Kapitel interessiert". Deshalb leiht er sich das Buch dann aus.
Und dann gibt es in letzter Zeit einen viel schwerwiegenderen Interesseninhaber, der durch das Urheberecht gar nicht geschützt wird. Er steht aber in einer Vermittlerrolle zwischen Urheber und Nutzer. Das ist der Verlag. Der Urheber hat ein Interesse daran, dass sein Werk verbreitet und von vielen gelesen wird. Gegebenenfalls würde er es sogar in Kauf nehmen, weniger Geld zu bekommen, wenn er dafür Leser gewinnen könnte. Wenn es ein wissenschaftlicher Autor ist, wird er sowieso von der öffentlichen Hand bezahlt und ist nicht auf den Verkauf seines Buches angewiesen.
Ein Verlag aber ist in erster Linie ein Kaufmann, der Wissen so aufbereitet, dass man es gut verkaufen kann. Er tritt den anderen Interesseninhabern – etwa den Nutzern in einer Bibliothek oder Studenten, die nicht so viel Geld haben – mit einem anderen Interesse (und damit Konflikt) gegenüber, als der Urheber es tut.
27. November 2007 |
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