Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index


Themen
Politische Grundfragen
24 x Deutschland
Grundgesetz
Grundrechte
Föderalismus
Bund, Länder und Kommunen
Wahlen
Wahl Bundestag
Aufgaben Bundestag
Bundeskanzler und Bundesregierung
Bundesrat
Bundespräsident
Bundes-
verfassungs-
gericht
Gewalten-
verschränkung
Wie ein Gesetz entsteht
Rechtsprechung
Öffentlicher Dienst und Verwaltung
Träger der öffentlichen Verwaltung
Sozialstaat
Sozial-
versicherungs-
system
Parteien
Politische Partizipation
Interessen-
vertretung
Medien
Deutschland in der EU
Internationale Organisationen
interaktive Themengrafik
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lernen
ZMI Universität Giessen Arte netzeitung.de Arte ZMI Universität Giessen taz Kulturstiftung des Bundes Berliner Konferenz Universität Duisburg-Essen Köln International School of Design SoSi SoSi
Suche
Dossier bpb.de

Themengrafik
 5 / 25  weiter


PDF Version (178 KB)

Von der Kommunalwahl bis zur Wahl des Europaparlaments: Wahlen erfolgen in Deutschland nach fünf im Grundgesetz fest verankerten Wahlgrundsätzen.

Wahlen sind ein Kernelement der Demokratie. Sie sind die direkte Möglichkeit politischer Beteiligung und Einflussnahme. Zudem sind Wahlen ein entscheidendes Kontrollmittel in der Demokratie: Sie geben den Wählern die Möglichkeit, eine Regierung abzuwählen, mit deren Leistung sie unzufrieden sind. Für eine Mehrheit der Bürger ist die Teilnahme an Wahlen auch die einzige regelmäßige Beteiligung am politischen Prozess.

Allgemein, direkt, frei, gleich und geheim sollen Wahlen in der Bundesrepublik sein. Dies legen die Artikel 28 und 38 des Grundgesetzes (GG) für alle Ebenen der Volksvertretungen fest.

  • Allgemein: Alle Staatsbürger ab einem bestimmten Lebensalter können unabhängig von ihrem sozialen Status und ihrem Einkommen wählen oder gewählt werden.

  • Direkt: In Deutschland existiert kein Wahlmännersystem, wie zum Beispiel in den USA bei der Präsidentenwahl.

  • Frei: Die Bürger können ohne fremden Einfluss oder Druck ihre Entscheidung treffen. Sie können sich auch entscheiden, nicht wählen zu gehen. Es herrscht keine Wahlpflicht.

  • Gleich: Alle Stimmen haben das gleiche Gewicht. Es wird also keine Stimme höher bewertet als andere.

  • Geheim: Das Prinzip der geheimen Wahl bestätigt die vorangegangenen Prinzipien. Durch das Wählen in der Wahlkabine kann ein Druck auf die Wähler verhindert werden.

    Allerdings ist nicht jeder in Deutschland lebende Mensch auch wahlberechtigt. Bei vielen Wahlen in Deutschland dürfen nur deutsche Staatsbürger ihre Stimme abgeben, die mindestens 18 Jahre alt sind. Diese können in der Regel an vier Wahlen teilnehmen: Der Bundestagswahl, der Landtagswahl, der Kommunalwahl und der Europawahl.

    Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden in der Regel alle vier Jahre statt, für die Wahlen zu den Landes- oder Kommunalvertretungen existieren in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bezüglich der Dauer einer Legislaturperiode. In einigen Ländern umfasst die Legislaturperiode vier Jahre, in anderen fünf. Auch gelten in manchen Bundesländern deutsche Staatsangehörige bereits nach der Vollendung des 16. Lebensjahres als wahlberechtigt für die Kommunalvertretungen. Alle Bundesbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen für den Deutschen Bundestag kandidieren (passives Wahlrecht). Für bestimmte Ämter, zum Beispiel das des Bundespräsidenten und für einige Landtags- und Kommunalwahlen, gelten abweichende Regeln.

    Staatsbürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen an jedem Ort innerhalb der EU über aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl zum Europäischen Parlament und den Kommunalwahlen. Sie sind in dieser Hinsicht den Staatsangehörigen des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben, gleichgestellt.


    weiterführende bpb-Angebote

    externe Links



  • Druck-Version
    Artikel versenden
    Redaktion
    Dossier
    Deutsche Demokratie
    Deutsche Demokratie
    In der deutschen Demokratie ist die Macht auf 82 Millionen Menschen verteilt: Alle Bürger sind für den Staat verantwortlich. Aber wie funktioniert das genau? Wer wählt den Kanzler, wer beschließt die Gesetze? Und wie wird man Verfassungsrichter?
    Deutsche Demokratie
    Dossier Europäische Union
    Themengrafiken
    Themengrafiken
    Wie hoch ist der EU-Haushalt? Auf welchen Werten und Prinzipien basiert die EU? Und wie betrifft sie uns im Alltag? 29 Themengrafiken entwirren das komplizierte Geflecht: die Europäische Union.
    Themengrafiken
    interaktive Themengrafik
    Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung
    Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung
    Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Verfassungsgericht: Wer kontrolliert wen? Wer ist mit wem wie verbunden? Klicken Sie sich durch und erfahren Sie mehr über Verflechtung und Machtbegrenzung der Verfassungsorgane in Deutschland.
    Verfassungsorgane und Gewaltenverschränkung
    Informationen zur politischen Bildung
    Parlamentarische Demokratie
    Parlamentarische Demokratie
    Der Bundestag, seine Organisation, die Bedeutung der Fraktionen sowie Rolle, Selbstverständnis und Arbeitsalltag der Parlamentarier sind die Themen dieses Heftes.
    Parlamentarische Demokratie

     5 / 25  weiter
    Themen | Wissen | Veranstaltungen |
    Publikationen | Lernen |
    Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
    Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home