People look at exit polls of the German general election shown on a huge tv-screen in front of the German parliament building Reichstag in Berlin on Sunday, Sept. 18, 2005. (ddp images/AP Photo/Julian Stratenschulte)

Parteienfinanzierung


28.8.2009
Parteien brauchen Geld, um ihre Arbeit und ihre Wahlkämpfe zu finanzieren. In Deutschland stehen drei Finanzquellen zur Verfügung: Mitgliedsbeiträge, private Spenden und staatliche Mittel.

Euro-MünzeEuro-Münze (© AP)

Zur Finanzierung ihrer Arbeit und der Wahlkämpfe benötigen Parteien Geld. In Deutschland beruht diese Parteifinanzierung auf drei Säulen: Mitgliedsbeiträge, private Spenden und staatliche Mittel. Zusätzlich werden die Mitglieder, die öffentlicher Ämter innehaben, von ihren Parteien zu Abgaben aus ihren Einkünften verpflichtet.

Die rechtliche Grundlage der Parteienfinanzierung bilden Artikel 21 I des Grundgesetzes (GG) und das Parteiengesetz (PartG). Demnach müssen die Parteien gemäß Artikel 21 I GG öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen, die Herkunft und die Verwendung ihrer Finanzmittel geben; sie unterliegen einer Bilanzierungspflicht.

Staatliche Parteienfinanzierung I.Staatliche Parteienfinanzierung I. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (bpb)

Staatliche Finanzierung



Zu Beginn ihrer Geschichte finanzierten sich die deutschen Massenparteien der Arbeiterbewegung vornehmlich über Mitgliedsbeiträge; Elite-Parteien finanzierten sich dagegen vor allem über Spenden. Mit ihrem Wandel zu Volksparteien waren ein aufwändigerer Wahlkampf und ein Ausbau der Parteiorganisationen verbunden, Beiträge und Spenden reichten nicht mehr aus. Parteien erhielten nun öffentliche Gelder, was mit der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft und ihrer Aufgabe für die Demokratie begründet wurde.

Der Umfang der öffentlichen Gelder, die einer Partei zustehen, wird durch die gesellschaftliche Bedeutung einer Partei bestimmt. Diese bemisst sich an dem Wahlergebnis der Partei sowie der Menge der Zuwendungen von natürlichen Personen. Diese staatliche (oder öffentliche) Finanzierung macht teilweise über ein Drittel und damit den größten Teil der Einnahmen der Parteien aus. Das Finanzierungsverfahren hat zu mehreren Klagen beim Bundesverfassungsgericht geführt und ist vielfach verändert worden.

Aktuell erhalten die Parteien für bis zu vier Millionen gültige Wählerstimmen bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen einen festen Betrag von derzeit 85 Cent je Stimme, sofern sie bei den Bundestags- und Europawahlen mindestens 0,5 Prozent, bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen für ihre Listen erlangen konnten.

Für jede weitere Stimme über vier Millionen bekommen die Parteien 70 Cent. Zusätzlich erhalten sie einen Betrag von 38 Cent für jeden Euro, den sie über Beiträge oder Spenden einnehmen. Dabei werden nur Zuwendungen von bis zu 3.300 Euro je natürlicher Person berücksichtigt – nicht aber Spenden von Firmen oder anderen Organisationen.

Insgesamt darf die staatliche Teilfinanzierung einer Partei die Summe der anderen Einnahmen jedoch nicht überschreiten (relative Obergrenze). Auch dürfen die öffentlichen Beiträge eine Gesamtsumme von 133 Millionen Euro pro Jahr nicht überschreiten (absolute Obergrenze).

Einnahmen der Parteien.Einnahmen der Parteien. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (bpb)

Weitere Einnahmen und Ausgaben



Im Vergleich zu früheren Jahren sind Großspenden aus der Wirtschaft keine bedeutende Finanzquelle mehr. Die aktuelle Einkommensstruktur der Parteien setzt sich hauptsächlich aus öffentlicher Teilfinanzierung, Sonderbeiträgen kommunaler Mandatsträger und Parlamentsabgeordneter, Mitgliedsbeiträgen sowie privaten Zuwendungen zusammen.

Das Geld der Parteien wird hauptsächlich für das hauptberufliche Personal, Geschäftsstellen und parteiinterne Kommunikation sowie für Wahlkämpfe ausgegeben.

Im Juli 2002 trat eine Reform der Parteienfinanzierung in Kraft, die falsche öffentliche Rechenschaftslegung zu einem strafrechtlichen Vergehen machte. Des Weiteren dürfen Spenden nun nicht mehr gestückelt, also in kleinere Beträge aufgeteilt werden, um eine Veröffentlichung zu umgehen - Spenden von bis zu 10.000 Euro müssen nicht veröffentlicht werden.

Parteienfinanzierung in der Kritik



Trotz dieser und zahlreicher anderer Neuerungen in der Parteienfinanzierung ist sie bis heute umstritten. So wird Mandatsträgern und Politikern beispielsweise immer wieder unterstellt, sich vor allem an der Einwerbung finanzieller Mittel zu orientieren. Durch die so gewonnene finanzielle Unabhängigkeit von der Parteibasis könne ihre Problemwahrnehmung und Problemlösung beeinträchtigt werden.

Großspenden aus der Wirtschaft haben zwar an Bedeutung verloren, werden aufgrund früherer Erfahrungen von der Bevölkerung oft mit Skandalen und Korruption in Verbindung gebracht. Dies kann zu einem Legitimitätsverlust der Parteien führen.

Auch die Teilfinanzierung der Parteien durch öffentliche Mittel ist umstritten. Einer verbreiteten Argumentation zufolge ist der Anteil der Finanzierung durch die Staatskasse zu hoch, zumal Parteien bereits von Steuervorteilen profitieren. Insbesondere für kleinere Parteien ermöglicht die staatliche Finanzierung jedoch erst deren Zugang zur Wahl. Eine Begrenzung der öffentlichen Mittel hätte eine sinkende Parteitätigkeit zur Folge.

Literatur



Alemann, Ulrich von, 2003: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen.

Deutscher Bundestag, 2009: Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Jahr 2007 (Drucksache 16/12550) www.bundestag.de (20.08.2009)

Naßmacher, Karl-Heinz, 2002: Parteienfinanzierung in Deutschland, in: Gabriel, Oscar W./Niedermayer, Oskar/Stöss, Richard (Hrsg.), 2002: Parteiendemokratie in Deutschland, Bonn, 159-178.

Naßmacher, Karl-Heinz, 2009: Parteienfinanzierung, in: Andersen, Uwe/Woyke, Wichard (Hrsg.), 2009: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden, 519- 525.


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