
 Strukturprinzipien des Grundgesetzes

Die "Verfassung in Kurzform": Die ersten drei Absätze des Artikel 20 GG legen Demokratie, Bundes-, Rechts- und Sozialstaatlichkeit als Grundsätze der Verfassung fest.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Föderalismus und Bundesländer

In Deutschland gibt es 16 Bundesländer: Im kleinsten leben nur etwa 700.000 Menschen, im größten mehr als 18 Millionen. Die Einwohnerzahl bestimmt auch die Anzahl der Stimmen im Bundesrat.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Wahlen

Von der Kommunalwahl bis zur Wahl des Europaparlaments: Wahlen erfolgen in Deutschland nach fünf im Grundgesetz fest verankerten Wahlgrundsätzen.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Aufgaben des Bundestages

Der Bundestag ist eine Mischform aus Arbeitsparlament und Redeparlament. Im Plenum finden richtungweisende politische Debatten statt. Und "hinter den Kulissen" arbeiten die Ausschüsse.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Bundesrat

Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer. Durch ihn wirken sie an der Gesetzgebung mit. Der Bundesrat muss die Interessen der Länder vertreten, aber auch die des Gesamtstaates beachten.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Bundesverfassungsgericht

"Der Schutz des Grundgesetzes" - das ist die wichtigste Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Aber auch in Streitfällen zwischen den Ländern oder den Ländern mit dem Bund entscheidet Karlsruhe.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Wie ein Gesetz entsteht

Gesetze sind grundlegend für den modernen Rechtsstaat. An ihrem Zustandekommen sind verschiedene Verfassungsorgane beteiligt: von der Gesetzesinitiative über die Abstimmung bis zur Verkündung.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Öffentlicher Dienst und Verwaltung

Der moderne Staat braucht den Öffentlichen Dienst und die Verwaltung, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Welche Leistungsbereiche und Aufgaben gibt es?
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Der deutsche Sozialstaat

Wohngeld, Sozialhilfe, Renten: die Grundlage für das Prinzip des Sozialstaates schafft Artikel 20 des Grundgesetzes: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Parteien

Parteien bündeln und vertreten die Interessen von Gruppen und Einzelpersonen. Laut Grundgesetz wirken sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie sind daher ein Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Interessenvertretung

Industrieverbände, Gewerkschaften, Sozialverbände oder Kirchen sind Interessengruppen. Durch sie werden soziale Anliegen, Umweltschutz oder Wirtschaftsinteressen in die Politik eingebracht.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Deutschland in der EU

Ob Europaparlament, Europäische Kommission oder Rat der EU: Die "Brüsseler Politik" spielt eine wichtige Rolle bei Gesetzen und Rechtsakten. An deren Entstehung wirken Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten mit.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

|

 Grundrechte

Menschenwürde, Wahlrecht, Asyl und das Recht auf freie Berufswahl: Das Grundgesetz schreibt zahlreiche Menschen- und Bürgerrechte fest, zu deren Einhaltung der Staat verpflichtet ist.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Bund, Länder und Kommunen

Die Bürger zahlen Steuern, Abgaben und Gebühren. Diese werden von Bund, Ländern und Kommunen genutzt, um verschiedenste Aufgaben zu bezahlen: von der Bildung bis zur Verteidigung.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Wahl des Bundestages

Bei der Wahl zum Bundestag hat jeder Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme kann ein Direktkandidat gewählt werden. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Bundeskanzler und Bundesregierung

Der Bundeskanzler wird in Deutschland nicht direkt vom Volk, sondern vom Bundestag gewählt. Gemeinsam mit den Bundesministern bildet er oder sie die Bundesregierung.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Anders als in Frankreich oder den USA hat er oder sie verhältnismäßig wenig Macht und Einfluss auf die Politik.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Gewaltenverschränkung

Bundestag, Bundesrat, Regierung, Bundespräsident und Verfassungsgericht: Verflechtungen und gegenseitige Kontrolle sorgen für eine Machtbegrenzung der einzelnen Verfassungsorgane.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Rechtsprechung

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Rechtsprechung gewährleistet den inneren Frieden und die Freiheit der Bürger, auch gegenüber dem Staat.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Träger der öffentlichen Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung ist in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich in drei verschiedene Trägerschaften aufgeteilt: Bund, Länder und Kommunen.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Das deutsche Sozialversicherungssystem

Menschen in Notlagen helfen und diesen Notlagen aktiv vorbeugen: das ist das Prinzip des Sozialstaates. Durch Sozialversicherungen sichert der Sozialstaat seine Bürger gegen existenzgefährdende Risiken ab.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Politische Partizipation

Bei Wahlen können die Bürger Einfluss auf die Politik nehmen. Doch auch zwischen den Wahlen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um sich politisch zu engagieren und einzumischen.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Medien

Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung. Medien informieren, kontrollieren, kritisieren - setzen aber auch eigene Themen und beeinflussen die öffentliche Meinung.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |

 Internationale Organisationen

Die Sicherung des Friedens ist eine treibende Kraft internationaler Politik. Aber auch als Exportnation und Rohstoff-Importeur ist Deutschland auf gute Beziehungen zu anderen Ländern der Erde angewiesen.
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |