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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 23-24/2004)

Der gute Tod. Zur Sterbehilfe in Europa


Markus Zimmermann-Acklin
Inhalt

Einleitung

Entscheidungen am Lebensende im europäischen Vergleich

Sterbehilfedebatten in Frankreich, Deutschland und der Schweiz

Chancen einer interkulturellen europäischen Ethik?

Einleitung
Als "perfekten Tod" beschreibt Cornelius Katona, Dekan an der medizinischen Fakultät der University of Kent, im "British Medical Journal" den Tod seiner Mutter. Fast begeistert betont er in seiner kurzen Erzählung des Abschiednehmens, seine Mutter habe über den Therapieabbruch eigenständig entschieden und sei daraufhin "würdig", "selbstbestimmt" und unter "voller Selbstkontrolle" gestorben. Diese Erfahrung eröffnete ihm die Einsicht, moderne palliative Betreuung suche das gute Sterben nicht über bloße Symptomkontrolle, sondern durch die Wahrung der Würde im Sterben zu erreichen.[1]

Biografie
Markus Zimmermann-Acklin
Dr. theol., geb. 1962; Lehr- und Forschungsbeauftragter am Institut für Sozialethik der Universität Luzern; Vizepräsident der Schweizerischen Gesellschaft für biomedizinische Ethik (SGBE).
Anschrift: Universität Luzern, Institut für Sozialethik, Postfach 7763, 6000 Luzern 7, Schweiz.
E-Mail: markus.zimmermann@unilu.ch

Veröffentlichungen u. a.: Euthanasie. Eine theologisch-ethische Untersuchung, Freiburg i. Ue.-Freiburg i. Br. 20022; Vernünftig Grenzen setzen. Zur Kontroverse über die Rationierung im Gesundheitswesen, in: Soziale Medizin, 31 (2004) 1.


Angesichts dieser positiven Erfahrung bleibt zu konkretisieren, worin die Wahrung der Würde im Sterben genauer besteht. Nicht nur in der erwähnten medizinischen Fachzeitschrift wurde darüber eine ausführliche Debatte geführt, auch das schweizerische Parlament hat sich im Dezember 2001 mehrere Stunden damit beschäftigt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit einer Beschwerde der Engländerin Diane Pretty vier Monate lang darüber beraten und die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine entsprechende Diskussion angesichts unlösbarer Konflikte mehrfach vertagen müssen.[2] Offensichtlich stoßen in diesen Auseinandersetzungen um das menschliche Sterben, den guten oder gewünschten Tod, nicht nur unterschiedliche Meinungen in Bezug auf das Mach- und Wünschbare, sondern darüber hinaus - und darin durchaus vergleichbar mit anderen bioethischen Debatten - gleichzeitig auch verschiedene Selbst-, Menschen- und Weltbilder aufeinander. Die in den letzten Jahren international wahrzunehmende Tendenz zur Politisierung und Verrechtlichung der Sterbehilfe wird begleitet von einer ebenso starken Ausrichtung der Euthanasiedebatten auf Fragen der kulturellen Hermeneutik des Sterbens und damit auf Hintergrundtheorien, die sich mit Sinn- und Deutungsphänomenen beschäftigen und zunächst nicht zum eigentlichen ethischen Disput zu gehören scheinen.[3]

Was heißt würdig sterben genau, was selbstbestimmt, wie ist mit Situationen umzugehen, in denen die Selbstkontrolle zu entgleiten droht oder - wie bei schwer dementen oder komatösen Patienten - bereits unwiederbringlich verloren ist? Inwieweit vermag palliative care (schmerzlindernde Fürsorge) tatsächlich Krisensituationen aufzufangen und ein Sterben in Würde zu ermöglichen? Wie weit soll eine Schmerz- oder Symptomtherapie gehen, die mit Wahrscheinlichkeit lebensverkürzenden Einfluss hat? Darf ein Arzt oder ein Angehöriger eines Patienten auch Beihilfe zum Suizid leisten, dessen Leben auf Verlangen oder aus Mitleid beenden?

Praxis, Meinungen, Rechtsprechung und gesetzliche Regelungen gehen in der Beantwortung dieser Fragen in Europa weit auseinander, wie die Kommentare zur Einführung der neuen gesetzlichen Sterbehilferegelungen in den Niederlanden und in Belgien 2002 gezeigt haben.[4] Im Disput der Überzeugungen berufen sich die einen auf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und dessen Freiheit, über das eigene Leben verfügen zu dürfen, während die anderen den gesellschaftlichen Lebensschutz gefährdet sehen und auf die Bedeutung der Einhaltung des Tötungsverbots für das menschliche Zusammenleben verweisen. Die Europarat-Debatten machen deutlich, dass die angestrebten Lösungsansätze unterschiedlichen ethischen Konzepten folgen: Während eine Mehrheit davon ausgeht, es lasse sich im Sinne der Empfehlung 1418 des Europarates von 1999[5] ein breiter europäischer Konsens finden, dem letztlich alle Länder zustimmen können, zielen andere Vorschläge auf kontextuelle Regelungen in Abhängigkeit zu weltanschaulichen Optionen und favorisieren eine kulturbezogene end-of-life care.[6]

Im Folgenden werde ich zunächst auf die Ergebnisse einiger europäischer Studien eingehen, um zu präzisieren, welche Probleme sich heute im Bereich der Sterbehilfe stellen. Exemplarisch werden dann in einem zweiten Schritt Schlaglichter auf unterschiedlich verlaufende Länderdebatten geworfen. Abschließend werden im Sinne eines Ausblicks Möglichkeiten und Grenzen einer europäischen Vermittlung abgewogen.
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09. Februar 2012
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