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Dossier Urheberrecht

Urheberrecht im Alltag


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Valie Djordjevic
Und was hat das alles mit mir zu tun? Valie Djordjevic bricht das Urheberrecht auf das eigene Leben herunter – von MySpace bis Tauschbörse.

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de
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Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de
Wissen und Informationen stehen im Mittelpunkt der viel beschworenen Informations- gesellschaft. Damit sowohl die Produzenten, Verwalter und Schöpfer dieser Informationen als auch die Nutzer und Verbraucher zu ihrem Recht kommen, gibt es das Urheberrecht. Es regelt einerseits den Umgang mit "Immaterialgütern", andererseits schafft es die Grundlage dafür, dass Urheber von ihren Werken finanziell profitieren können.

In den letzten zehn Jahren ist das Urheberrecht immer wichtiger geworden: für Autoren, Musiker, Filmemacher, also die Kreativen, und für Musikfans, Buchkäufer oder Kinogänger, die urheberrechtlich geschützte Werke lesen, anhören, anschauen oder kopieren. Einer der wichtigsten Gründe dafür ist, dass seit Anfang der 1990er Jahre Heimcomputer zum Alltagsgegenstand geworden sind. Nach Zahlen des Branchenverbandes BITKOM hatten in Deutschland im Jahr 2006 74 Prozent der Haushalte einen Computer zu Hause stehen, jeder dritte mit Breitband-Internetanschluss (BITKOM, 2007).

Zur Person
Valie Djordjevic arbeitet seit 15 Jahren in und um das Internet als Künstlerin, Autorin und Journalistin. Bei iRights.info ist sie von Anfang an als Redakteurin dabei. Homepage: http://valid.de

Im Gegensatz zu analogen Inhalten – Büchern, Schallplatten, Videokassetten – lassen sich digitale Inhalte ohne Verluste beliebig oft kopieren. Verlage, Plattenfirmen, Filmverleihe – die sogenannte Verwertungsindustrie – sieht darin den Grund dafür, dass nach einem Hoch Mitte der neunziger Jahre ihre Umsätze stetig gesunken sind. Sie meinen, dass die Kopier- und Tauschaktivitäten ihrer Nutzer daran schuld sind.

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de
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Dabei haben sie vor allem Tauschbörsen- Nutzer im Visier, die mit Programmen wie Gnutella, E-Donkey oder Bittorrent Filme und Musik in großem Stil untereinander tauschen. Aber auch das private CD-Brennen sehen sie als problematisch an.

Außerdem lassen sich digitale Daten, wenn sie erst einmal im Computer sind, nicht nur einfach kopieren, sondern auch bearbeiten, bilden also den Rohstoff für neue Werke. Zusammen mit der Vernetzung im weltweiten Internet entsteht so eine neue Form von Kreativität, die die Produktion von Werken, etwa Musik und Film, einfacher und für mehr Menschen zugänglich macht.

Zudem bietet das Internet einen neuen Kanal für die Verbreitung von Werken, der sehr einfach zu nutzen ist. Es wird also wichtiger zu wissen, was man mit kreativen Werken anfangen darf – und zwar nicht nur als Nutzer, sondern auch als Urheber, da es sehr viel einfacher ist als früher, mit seinen Schöpfungen an die Öffentlichkeit zu treten.

Wie funktioniert das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt "Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst" – das sind unter anderem Literatur, Musik, Tanz und Theater, bildende Kunst, Architektur, Fotografie, Film, aber auch Computerprogramme, Karten, Pläne und Diagramme. Werke müssen zwar eine bestimmte Originalität erreichen, um geschützt zu werden. Da aber die Anforderungen sehr gering sind, sind die meisten kreativen Gestaltungen urheberrechtlich geschützt. Die Folge ist, dass der Urheber entscheiden darf, ob und wie er sein Werk veröffentlicht oder aufführt; er oder sie darf bestimmen, wie das Werk kopiert, verbreitet, gesendet, online gestellt oder anders öffentlich wiedergegeben wird.

Um urheberrechtlichen Schutz zu genießen, muss eine Idee erst in eine Form gegossen werden. Das heißt, dass etwa Harry Potter als Buch geschützt ist, nicht aber die Idee, dass ein Junge plötzlich erfährt, dass er zaubern kann und auf eine Zauberschule geht.

Ein geschütztes Werk wird aus einer Idee erst dann, wenn man sie in eine konkrete Form bringt, also etwa einen Text formuliert, einen Film dreht und so weiter. Es ist aber nicht nötig, sein Werk irgendwo anzumelden. Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch, ohne dass der Autor oder die Autorin etwas dazu tun muss.


15. November 2007

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