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Dossier Urheberrecht

Lizenzen


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Klassiker und Alternativen
Valie Djordjevic
Lizenzen legen fest, was Nutzer mit urheberrechtlich geschützten Werken wie Software, Musik, Texten und Filmen machen können. Einige Lizenzen kontrollieren die Nutzung streng, während andere gezielt den freien Fluss von Werken erleichtern.

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de
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Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de
Der Urheber, also derjenige, der ein geistiges Werk erschafft, hat allein das Recht darüber zu bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht, vervielfältigt und vorgeführt wird. So legt es das Urheberrecht fest, egal, ob es sich um Musik, Text oder Film handelt. Der Urheber kann eines oder mehrere dieser Rechte weitergeben, zum Beispiel an einen Verlag oder eine Vertriebsfirma, die sich dann für ihn um den Vertrieb kümmert. Normalerweise bekommt er dafür ein Honorar.

Das Gesetz legt auch fest, was ein Nutzer mit einem Werk machen darf, ohne den Urheber zu fragen. Für Nutzungshandlungen, die nicht im Urheberrechtsgesetz explizit erlaubt sind, braucht man eine Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Wenn man etwa eine Zeitung gekauft hat, dann darf man sie zwar lesen und auch für den eigenen Gebrauch Artikel daraus kopieren – das Urheberrecht regelt das in der so genannten "Privatkopieschranke". Aber man darf keine Texte aus der Zeitung in einer eigenen Publikation nachdrucken, die man dann wiederum verbreitet.

Zur Person
Valie Djordjevic arbeitet seit 15 Jahren in und um das Internet als Künstlerin, Autorin und Journalistin. Bei iRights.info ist sie von Anfang an als Redakteurin dabei. Homepage: http://valid.de

Entsprechendes gilt für andere Inhaltsformen – Computerprogramme, Musik, Film und so weiter – und andere Nutzungshandlungen. So darf man ein Musikstück nicht bearbeiten, samplen, remixen oder neu einspielen, wenn es der Original-Urheber oder Rechteinhaber nicht erlaubt. Es bleibt auch dann verboten, wenn man den Namen des ursprünglichen Autors nennt.

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de
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Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de
Um all diese weiteren Arten von Nutzungen sicher zu regeln, ohne jedes Mal den Urheber um Erlaubnis zu fragen, gibt es Lizenzen. Eine Lizenz ist ein Vertrag, in dem der Urheber oder Rechteinhaber als Lizenzgeber festlegt, was der Lizenznehmer machen darf. Es ist also eine Erlaubnis, die betreffenden Inhalte auf bestimmte Weise zu nutzen. Akzeptiert der Nutzer die Bedingungen des Lizenzgebers, kommt ein Vertrag zustande. Mit ihm werden dem Lizenznehmer so genannte "Nutzungsrechte" eingeräumt.

Oft erhält man Lizenzen nur, wenn man Lizenzgebühren zahlt, vor allem bei kommerziell verwerteten Inhalten. Will man also einen Song samplen, kauft man sich eine Sampling-Lizenz beim betreffenden Musikverlag. Will man einen Text nachdrucken, so setzt man sich mit dem Autor oder einem Verlag in Verbindung und bezahlt für den Nachdruck.

Zuerst in der Software-Branche, später aber auch für andere Inhalte, haben sich so genannte freie oder offene Lizenzen entwickelt. Sie dienen dazu, die Verwendung des Werkes möglichst weit gehend zu erlauben, ohne dass Lizenzgebühren bezahlt werden müssen.

Offene Lizenzen gibt es – neben Computerprogrammen – für Musik, Text und Bild; meist gelten sie für Inhalte, die über das Internet bereit gestellt werden. Sie erlauben meist, das jeweilige Werk zu kopieren, zu verbreiten oder online zugänglich zu machen, häufig aber auch, diese zu verändern und die veränderten Inhalte wiederum weiterzuverbreiten.

Dahinter steckt der Gedanke, dass durch einen freien Austausch von Wissen, Ideen und Informationen mehr neue Werke erschaffen und bestehende Werke weiterentwickelt und verbessert würden. Das GNU/Linux-Betriebssystem ist ein gutes Beispiel dafür: Hunderte, ja Tausende von Programmierern haben über viele Jahre hinweg gemeinsam ein kostenfrei erhältliches Betriebssystem entwickelt, das es durchaus mit kommerziellen Produkten aufnehmen kann.

Im Folgenden werden einige Lizenzformen kurz beschrieben, um zu erläutern, wie sie funktionieren und was sie bewirken.


16. November 2007

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