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1945 -1968
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Frauen und Männer sind gleichberechtigt |
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Die Frauenbewegung in der BRD |
| Elke Schüller |
| Direkt nach der Befreiung Deutschlands 1945 entstanden erste Frauenorganisationen, die am politischen Wiederaufbau der späteren BRD teilhaben wollten. Besonders wichtig für die weitere Entwicklung wurde der Kampf der Kasseler Juristin Elisabeth Selbert um Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes. |
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| Zusammen mit den Frauenverbänden erreichte die Kasseler Juristin Elisabeth Selbert die Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Seitdem heißt es hier: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Foto: AddF (Bild 13), Bildnachweis |
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 |  | Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 teilten die Alliierten Siegermächte (USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich) Deutschland in vier Besatzungszonen auf und beschlossen eine Politik der Entmilitarisierung, der Entnazifizierung und vor allem der Demokratisierung. Von Beginn an erhoben deutsche Frauen den Anspruch, an diesem demokratischen (Wieder-)Aufbauprozess adäquat beteiligt zu werden. Für sie war er ohne eine gleichberechtigte Mitwirkung und Teilhabe der Frauen an allen relevanten gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen und ihre Übernahme von Mitverantwortung im Staat nicht denkbar.
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Zur Person |
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Dr. Elke Schüller geb. 1954, Sozialwissenschaftlerin, zzt. freiberuflich tätig, Arbeitsschwerpunkte: Geschichte der Frauenbewegung, politische Partizipation von Frauen, Frauenpolitik und Biographien bedeutender Kämpferinnen für die Interessen der Frauen.
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 |  | In der Umbruchsituation nach Kriegsende kam es deshalb in allen vier Besatzungszonen zu einem bedeutsamen frauenpolitischen Aufbruch. Er äußerte sich zunächst in der Gründung so genannter Frauenausschüsse, die ab Ende 1945/Anfang 1946 – und damit noch vor der Wiedergründung von Parteien und vor den ersten Wahlen – in rascher Folge vor allem in den großen Städten entstanden. In den drei westlichen Besatzungszonen geschah dies spontan, lokal begrenzt und als überparteiliche Basisbewegung für Fraueninteressen.
Überparteiliche Frauenausschüsse
Die Frauenausschüsse verstanden sich als Wiedergründung der alten bürgerlichen Frauenbewegung, die mit dem Beginn des Nationalsozialismus im Jahr 1933 ihr Ende gefunden hatte, und griffen deren – nach wie vor uneingelöste – Gleichberechtigungsforderungen wieder auf. Gleichberechtigung sahen sie als ein selbstverständliches Menschenrecht an und forderten deshalb in aller Deutlichkeit Frauenrechte ein, ohne die in ihren Augen eine Demokratie nicht möglich war.
Die Arbeit der Frauenausschüsse zielte darauf ab, die Frauen von der Notwendigkeit zu überzeugen, politisch zu denken und sie für politische Partizipation in jeder Form zu interessieren und zu motivieren. Zu diesem Zweck vermittelten sie – teilweise unterstützt durch die Militärregierungen – mit Hilfe einer speziell an die Frauen gerichteten und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen politischen Bildungsarbeit erfolgreich staatsbürgerliche Kenntnisse und informierten über demokratische Verfahren. Dabei war ihnen eine strikte Überparteilichkeit wichtig, die es nicht nur parteilosen Frauen, sondern auch Frauen aller parteipolitischen Couleur erlaubte, in ihren Reihen mitzuarbeiten.
Auch in Bezug auf ihre Organisationsstruktur nahmen sich die Nachkriegszusammenschlüsse die alte bürgerliche Frauenbewegung zum Vorbild. Von Anfang an war intendiert, wieder eine große deutsche Frauenorganisation in der Tradition des Bundes deutscher Frauenvereine (BDF) zu schaffen. Ab etwa 1947 institutionalisierten sich die Frauenausschüsse deshalb, nahmen die festere Struktur von Frauenverbänden an und begannen, sich überregional zusammenzuschließen. Kurz nach dem Zusammenschluss der drei Westzonen zur Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 kam es dann – gefördert von den westlichen Besatzungsmächten – zu einem ersten bundesweiten Zusammenschluss in Form des Deutschen Frauenrings (DFR). Zu einem wirklichen Dachverband der organisierten Frauenbewegung sollte sich aber erst der Deutsche Frauenrat (DF) entwickeln, der 1969 nach mehrmaligen Namens- und Strukturwechseln aus dem 1951 gegründeten Informationsdienst für Frauenfragen hervorging.
Politische Erfolge: der Gleichberechtigungsartikel im Grundgesetz
Die Frauenverbände trugen 1949 dazu bei, dass im Zusammenhang mit der Gründung der BRD bedeutende frauenpolitische Weichen gestellt werden konnten: Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes zur provisorischen Verfassung des neuen Staates versuchte eine der nur vier weiblichen Abgeordneten des Parlamentarischen Rates, die sozialdemokratische Juristin Elisabeth Selbert, erstmals die volle Gleichberechtigung der Frauen auf allen Gebieten verfassungsrechtlich festzuschreiben. Sie musste dabei gegen unerwartet große Widerstände ankämpfen. Dass ihr lange aussichtslos scheinender Kampf schließlich doch noch gewonnen werden konnte, war einem außerparlamentarischen "Sturm" zu verdanken, an dem die überparteilichen Frauenverbände einen großen Anteil hatten.
Die folgenreiche Verankerung des Satzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2) stellte den größten frauenpolitischen Erfolg der Nachkriegszeit dar, denn dieser kleine, unscheinbare Satz hat "im tiefsten Sinne revolutionären Charakter" (Selbert). Er hatte zur Konsequenz, dass alle dem Gleichberechtigungsprinzip entgegenstehenden rechtlichen Regelungen und Gesetze an die Verfassung angepasst werden mussten. Betroffen war in der BRD das Bürgerliche Gesetzbuch und hier vor allem das Ehe- und Familienrecht, das einer grundlegenden Reform unterzogen werden musste.
08. September 2008 |
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euro|topics |
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Frauen in Europa
Oberflächlich betrachtet scheint sich in den letzten Jahrzehnten die Situation der Frauen in Europa deutlich verbessert zu haben. euro|topics hat genauer hingeschaut. |
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68er |
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Ohne Frauen keine Revolution
Freigabe der Anti-Baby-Pille, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Abschaffung des Paragraphen 218: Die Forderungen der Neuen Frauenbewegung waren vielfältig. Doch zunächst mussten Frauen innerhalb der Protestbewegung selbst gegen machohaftes Verhalten und männliche Machtstrukturen kämpfen. |
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Dossier |
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Die graue Spielzeit
1955 verbietet der Deutsche Fußball-Bund seinen Mitgliedsvereinen den Frauenfußball. In den Augen des Verbands gilt der Fußballsport als "unweiblich" und "nichtfraugemäß". Erst 1970 ändert sich die Einschätzung, am 31. Oktober wird das Verbot aufgehoben. |
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