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Der Untergang der Weimarer Republik

Kampf um die Republik 1919 - 1923

Friedrich Ebert und Konrad Adenauer
Grossansicht des Bildes
Reichspräsident Friedrich Ebert (Mitte) mit dem Kölner Oberbürgermeister und späteren Bundeskanzler Konrad Adenauer (rechts) in den 1920er Jahren. Foto: AP
Schon die ersten Jahre der Weimarer Republik erwiesen sich politisch als äußerst schwierig: Die Last der Reparationszahlungen, die fehlende Akzeptanz der neuen Staatsform in der Bevölkerung und ein aufkeimender Extremismus stellten die junge Demokratie vor eine Zerreißprobe.


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Auszug aus:
Weimarer Republik, Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)
Sturm, Reinhard
Inhalt
Einleitung
Versailler Vertrag
Finanzpolitik und Wirtschaftsentwicklung
Politische Polarisierung
Rechtsradikalismus
Aufstände und Putschversuche
Reparationsprobleme
Deutsch-russisches Abkommen
Ruhrbesetzung
Hyperinflation
Diktatur in Bayern
Kommunistische Umsturzversuche
Hitler-Putsch
Separatistenbewegungen
Ablösung Stresemanns
Hitler-Putsch
Im Laufe des Jahres 1923 konnte die NSDAP von der krisenhaften Entwicklung stark profitieren. Ihre Mitgliederzahl stieg sprunghaft auf 55000; sie hatte sich in Bayern zur aktivsten rechtsradikalen Kraft entwickelt. Der "Deutsche Kampfbund", ein Zusammenschluss der drei radikalsten, von Reichswehroffizieren ausgebildeten Wehrverbände (neben anderen die SA), wurde von Hitler und Ludendorff - inzwischen die Galionsfigur des deutschvölkischen Lagers - geleitet. Hitler verkehrte in den besten Münchner Kreisen und galt in Bayern vielen bereits als "deutscher Mussolini", dem ein "Marsch auf Berlin" gelingen konnte. Demgegenüber setzte das regierende Triumvirat auf Seeckt und dessen momentane Verfügung über die vollziehende Gewalt.

Hitler beschloss, die Initiative an sich zu reißen und am 9. November - für die Rechtsradikalen ein Symbol der "nationalen Schmach" - den gegenrevolutionären Umsturz zu wagen. Vorher wollte er die Kahr-Gruppe, die am Abend des 8. November im Münchner Bürgerbräukeller eine politische Versammlung abhielt, überrumpeln und mitreißen. Die SA umstellte das Lokal, Hitler ließ den Saal mit einem Maschinengewehr in Schach halten und verschaffte sich mit einem Pistolenschuss in die Decke Gehör. Er proklamierte die "nationale Revolution", erklärte die bayerische und die Reichsregierung für abgesetzt und kündigte die Bildung einer "nationalen Regierung" an. Anschließend beschworen der NSDAP-Führer und der erst jetzt herbeigeholte, aber bereitwillig mitwirkende Ludendorff in einem Nebenraum Kahr, Lossow und Seißer, den "Marsch auf Berlin" mitzuorganisieren und in eine Regierung Hitler einzutreten. Das erpresste Triumvirat stimmte dem Putsch zum Schein zu. Einzelheiten wurden besprochen, und das Publikum bejubelte die Einigung. Sicherheitshalber nahm die SA im Saal noch einige prominente Geiseln; dann löste sich die Versammlung auf.

Noch in derselben Nacht - während die SA schon mal die Redaktionsräume und die Druckerei der sozialdemokratischen Tageszeitung "Münchner Post" verwüstete - trafen Kahr, Lossow und Seißer Maßnahmen zur Unterdrückung des Putsches. Am Morgen des 9. November musste Hitler erkennen, dass sein Umsturzversuch isoliert bleiben würde. Daran konnte auch ein eilig improvisierter Demonstrationsmarsch des "Deutschen Kampfbundes" um die Mittagszeit nichts mehr ändern. An der Feldherrnhalle stieß der von Hitler und Ludendorff angeführte, mehrere tausend Personen umfassende Zug auf eine Absperrung der bayerischen Landespolizei. Es kam zu einem Handgemenge und zu einem kurzen Feuergefecht, bei dem 14 Demonstranten und drei Polizisten starben. Die Menge stob auseinander; Hitler floh zu einem Freund und wurde dort einige Tage später verhaftet. Der dilettantische Frühstart der NSDAP machte auch alle anderen Pläne für einen "Marsch auf Berlin" zunichte.

Der anschließende Hochverratsprozess gegen Hitler, Ludendorff und andere geriet zu einer Farce. Die Angeklagten - in den Augen der Richter Männer von "rein vaterländischem Geist" und "edelstem selbstlosen Willen" - durften Propagandareden gegen die Republik und ihre Politiker halten; der Ankläger agierte eher als Verteidiger. Am 1. April 1924 erhielten Hitler und drei weitere Angeklagte lediglich fünf Jahre (ehrenvolle) Festungshaft mit der Aussicht auf Begnadigung nach sechs Monaten; die übrigen kamen mit noch geringeren Strafen davon. Ludendorff wurde sogar freigesprochen. Ferner lehnte es das Gericht ausdrücklich ab, "einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler", gemäß den Bestimmungen des Republikschutzgesetzes als wegen Hochverrats verurteilten Ausländer nach Österreich abzuschieben.



Auszug aus:
Weimarer Republik, Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)



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