PDF Version (753 KB) Fakten
Der Völkerbund war der erste Versuch, eine politische Weltorganisation zu schaffen. Da sich die USA am Völkerbund nicht beteiligten und andere wichtige Staaten austraten, blieb er jedoch unbedeutend. Noch während des Zweiten Weltkriegs nahmen der britische Premierminister Churchill und der amerikanische Präsident Roosevelt die Idee einer Weltfriedensorganisation wieder auf. Allerdings sollte sich die Weltgemeinschaft diesmal so organisieren, dass sie sowohl legitimiert als auch handlungsfähig sein würde. Anfang 1942 unterzeichneten nach den USA, Großbritannien, der Sowjetunion und China 22 weitere Nationen die "Erklärung der Vereinten Nationen". Am 26. Juni 1945 beschlossen 50 Staaten in San Francisco die Charta der Vereinten Nationen (UN) – Polen folgte als 51. Gründungsmitglied am 15. Oktober 1945. Am 24. Oktober 1945 trat die Charta der UN in Kraft.
Die UN gewährleisteten in der Vergangenheit die Kommunikation im Kalten Krieg und begleiteten den Übergang von der Kolonialzeit zur Ära der unabhängigen Nationalstaaten – zwei Drittel der Staaten, die jetzt Mitglieder der UN sind, sind aus diesem Prozess hervorgegangen. Sie haben die Menschenrechte und Grundfreiheiten im globalen Rahmen kodifiziert, zahlreiche Friedenseinsätze durchgeführt und sich verschiedener globaler Probleme angenommen. Schließlich fördern die UN den Dialog zwischen den ökonomisch starken und schwachen Staaten.
Den UN gehören 192 Staaten und damit fast alle Staaten der Welt an. In den UN sind die Mitgliedstaaten durch ihre jeweiligen Regierungen vertreten. Die UN sind damit die einzige Organisation, die eine universelle Akzeptanz für sich in Anspruch nehmen kann.
Artikel 17 der UN-Charta bestimmt, dass die Ausgaben der UN von den Mitgliedstaaten zu tragen sind. Der sogenannte Beitragsausschuss ermittelt mit Hilfe eines komplexen Schlüssels die Beitragshöhe jedes einzelnen Mitglieds. Prinzipiell bestimmen ökonomische Faktoren wie zum Beispiel das Bruttonationaleinkommen und die Schuldenlast die Höhe des jeweiligen Beitrags. Statistisch werden dabei Zeiträume von bis zu sechs Jahren erfasst. Zudem erhalten Staaten mit einem niedrigen Pro-Kopf-Einkommen Abschläge und Staaten mit einem hohen Pro-Kopf-Einkommen Zuschläge auf den Beitragssatz. Für den Beitragssatz wurde eine Kappungsgrenze von 22 Prozent festgelegt (die faktisch nur die USA betrifft), der Mindestbeitragssatz liegt bei 0,001 Prozent. Wenn ein Mitglied mit der Zahlung seiner finanziellen Beiträge zwei Jahre im Rückstand ist, verliert es sein Stimmrecht in der Generalversammlung. Die Friedensmissionen der UN werden über eine gesonderte Kostenumlage finanziert, ebenso die Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda. Darüber hinaus werden die Programme und Fonds der UN aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert.
Die drei größten Beitragszahler in den Jahren 2007 bis 2009 sind die USA (22,0 Prozent), Japan (16,6 Prozent) und Deutschland (8,6 Prozent) – sie finanzieren zusammen fast die Hälfte des gesamten Haushalts, der in der Zwei-Jahres-Periode 2008/2009 bei 4,865 Milliarden US-Dollar liegt. Auf den nächsten Plätzen folgen Großbritannien (6,6 Prozent), Frankreich (6,3 Prozent) und Italien (5,1 Prozent).
Die Hauptorgane der UN sind die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), der Treuhandrat, der Internationale Gerichtshof (IGH/ICJ) und das Sekretariat, an dessen Spitze der Generalsekretär steht. Zum UN-System gehören eine Vielzahl von Unterorganen, Spezialorganisationen, Sonderorganisationen und andere zwischenstaatliche Institutionen, die zum großen Teil erst im Laufe der Jahre gegründet wurden.
Der Generalversammlung gehören alle 192 Mitgliedstaaten der UN an. Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder. Neben den fünf ständigen Mitgliedern China, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA wählt die Generalversammlung die anderen zehn Mitglieder für jeweils zwei Jahre. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder.
Während die Generalversammlung als zentrales Beratungsorgan lediglich völkerrechtlich nicht verbindliche Resolutionen erlassen kann, kann der Sicherheitsrat als einziges Gremium für alle UN-Mitglieder bindende Beschlüsse fassen.
Die komplexe Organisation der UN ist unvermeidbar, aber nicht unproblematisch. Angesichts der Aufgabenverschiebung und der wachsenden Anzahl der Institutionen wird die Koordination immer schwieriger. Hinzu kommt, dass die politische Praxis der UN auf den Prinzipien Konsens und Kompromiss beruht. Durch unterschiedliche politische Interessen, Traditionen und Herrschaftsformen sind die Entscheidungsprozesse häufig schwierig und langsam.
Um die Handlungsfähigkeit der UN zu erhöhen, müssen die Mitgliedstaaten die UN nicht nur politisch unterstützen und ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch die Reform der UN vorantreiben. Im Mittelpunkt steht dabei die Reform des Sicherheitsrats, die Frage nach einer Kompetenzerweiterung des Generalsekretärs bzw. die Veränderung des institutionellen Aufbaus der UN sowie die Finanz- und Managementreform. Der im März 2005 vom damaligen Generalsekretär Kofi Annan präsentierte Bericht "In größerer Freiheit" ("In Larger Freedom") gilt als das bisher umfassendste Konzept zur Reform der UN. Als weitgehend konsensfähig gilt eine Erweiterung des Sicherheitsrats, damit die bislang nicht vertretenen Weltregionen Afrika, Lateinamerika und Südasien mit einem ständigen Sitz ausgestattet und weitere politische bzw. ökonomische Schwergewichte berücksichtigt werden können – allerdings ist die konkrete Ausgestaltung der Erweiterung heftig umstritten.
Datenquelle
United Nations (UN): www.un.org; Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa: www.unric.org; General Assembly: Committee on Contributions: www.un.org/ga
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Das Bruttonationaleinkommen (BNE, früher BSP) wird berechnet, indem vom Bruttoinlandsprodukt die an das Ausland fließenden Löhne und Gewinne (Faktoreinkommen) abgezogen und entsprechend die vom Ausland ans Inland fließenden Faktoreinkommen addiert werden.

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UN – United Nations
Die Entwicklung der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen, 1945 bis 2006, Stand: Oktober 2009
| |
Anzahl |
Mitgliedstaaten |
| 1945 |
51 (Gründungs- mitglieder) |
Ägypten, Argentinien, Äthiopien, Australien, Belarus, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jugoslawien*, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukraine, USA, Großbritannien, Uruguay, Venezuela |
| 1946 |
55 |
Afghanistan, Island, Schweden, Thailand |
| 1947 |
57 |
Jemen, Pakistan |
| 1948 |
58 |
Myanmar |
| 1949 |
59 |
Israel |
| 1950 |
60 |
Indonesien |
| 1955 |
76 |
Albanien, Bulgarien, Finnland, Irland, Italien, Jordanien, Kambodscha, Laos, Libyen, Nepal, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Sri Lanka, Ungarn |
| 1956 |
80 |
Japan, Marokko, Sudan, Tunesien |
| 1957 |
82 |
Ghana, Malaysia |
| 1958 |
82** |
Guinea |
| 1960 |
99 |
Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Gabun, Kamerun, Kongo, Madagaskar, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Somalia, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Zypern |
| 1961 |
104 |
Mauretanien, Mongolei, Sierra Leone, Tansania |
| 1962 |
110 |
Algerien, Burundi, Jamaika, Ruanda, Trinidad und Tobago, Uganda |
| 1963 |
112 |
Kenia, Kuwait |
| 1964 |
115 |
Malawi, Malta, Sambia |
| 1965 |
117 |
Gambia, Malediven, Singapur |
| 1966 |
122 |
Barbados, Botswana, Guyana, Lesotho |
| 1967 |
123 |
Jemen |
| 1968 |
126 |
Äquatorialguinea, Mauritius, Swasiland |
| 1970 |
127 |
Fidschi |
| 1971 |
132 |
Bahrain, Bhutan, Oman, Katar, Vereinigte Arabische Emirate |
| 1973 |
135 |
Bahamas, Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Demokratische Republik |
| 1974 |
138 |
Bangladesch, Grenada, Guinea-Bissau |
| 1975 |
144 |
Kap Verde, Komoren, Mosambik, Papua-Neuguinea, São Tome und Principe, Suriname |
| 1976 |
147 |
Angola, Samoa, Seychellen |
| 1977 |
149 |
Dschibuti, Vietnam |
| 1978 |
151 |
Dominica, Salomonen |
| 1979 |
152 |
St. Lucia |
| 1980 |
154 |
St. Vincent und die Grenadinen, Simbabwe |
| 1981 |
157 |
Antigua und Barbuda, Belize, Vanuatu |
| 1983 |
158 |
St. Kitts und Nevis |
| 1984 |
159 |
Brunei Darussalam |
| 1990 |
159*** |
Liechtenstein, Namibia |
| 1991 |
166 |
Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Estland, Mikronesien, Lettland, Litauen, Marshall-Inseln, Republik Korea (Südkorea) |
| 1992 |
179 |
Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina*, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Kroatien*, Republik Moldau, San Marino, Slowenien*, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan |
| 1993 |
184 |
Andorra, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Eritrea, Monaco, Slowakei, Tschechische Republik |
| 1994 |
185 |
Palau |
| 1999 |
188 |
Kiribati, Nauru, Tonga |
| 2000 |
189 |
Tuvalu, Serbien und Montenegro* |
| 2002 |
191 |
Schweiz, Timor-Leste |
| 2006 |
192 |
Montenegro* |
* nach Auflösung der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien kam es zur Neugründung der Staaten Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Slowenien und der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien. Nach Verabschiedung und Verkündung der Bundesverfassung von Serbien und Montenegro durch die Versammlung der Bundesrepublik Jugoslawien am 04. Februar 2003 wurde der Name des Staates in Serbien und Montenegro geändert. Die Mitgliedschaft des Staatenbundes Serbien und Montenegro wird von der Republik Serbien auf der Grundlage von Artikel 60 der Bundesverfassung von Serbien und Montenegro fortgesetzt. Dieser Artikel wurde mit der Unabhängigkeitserklärung durch die Nationalversammlung Montenegros vom 3. Juni 2006 in Kraft gesetzt. ** Volksabstimmung am 21. Februar 1958: Ägypten und Syrien gründen die Vereinigte Arabische Republik, welche die Mitgliedschaft als einzelner Staat fortsetzte. *** Beitritt der DDR zur BRD am 03. Oktober 1990. Quelle: Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC): www.unric.org
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