PDF Version (630 KB) Fakten
Die Wahlbeteiligung bei einer Wahl errechnet sich aus der Anzahl der bei einer Wahl abgegebenen Stimmen im Verhältnis zu der Gesamtheit der Wahlberechtigten. Die Wahlbeteiligung gilt als wichtiger Indikator für den Grad der politischen Beteiligung und des politischen Interesses.
Nach einem Anstieg der Wahlbeteiligung von 1949 bis 1957 von 78,5 auf 87,8 Prozent, sank die Wahlbeteiligung in Deutschland bis 1969 auf 86,7 Prozent. 1972 erreichte sie mit 91,1 Prozent ihren bisherigen Höchststand, 1976 lag sie mit 90,7 Prozent nur unwesentlich niedriger. In den darauf folgenden Jahren sank die Wahlbeteiligung, im Jahr 1990 lag sie bei 77,8 Prozent. Der zunehmenden Wahlbeteiligung bis 1998 (82,2 Prozent), folgte ein erneuter Rückgang und schließlich mit einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent im Jahr 2005 der bisherige Tiefststand.
Laut der repräsentativen Wahlstatistik war die Wahlbeteiligung der Männer bei jeder Bundestagswahl von 1953 bis 2005 höher als die der Frauen. Der Abstand hat sich allerdings deutlich reduziert: Von 3,1 Prozentpunkten bei der Bundestagswahl 1953 auf 0,4 Prozentpunkte 2005. Die Entwicklung der Wahlbeteiligung verlief weitgehend parallel: In den Jahren, in denen die Wahlbeteiligung der Frauen fiel, war sie auch bei den Männern rückläufig, stieg sie bei den Frauen, nahm sie auch bei den Männern zu.
Datenquelle
Statistisches Bundesamt: Repräsentative Wahlstatistik; Der Bundeswahlleiter: www.bundeswahlleiter.de
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Die hier gemachten Angaben basieren auf der repräsentativen Wahlstatistik. Dabei werden bei Bundestagswahlen in Stichproben Stimmzettel ausgewertet, um Erkenntnisse über Wahlbeteiligung und Wahlverhalten von Frauen und Männern nach verschiedenen Altersgruppen zu gewinnen. In repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken werden Angaben über Geschlecht und Alter der Wählerinnen und Wähler auf Stimmzetteln aufgedruckt und mit der jeweiligen Stimmabgabe für einzelne Parteien ausgezählt. Die Auswertung in den Stichprobenstimmbezirken wird auf die Landesergebnisse und im nächsten Schritt auf die Bundesergebnisse hochgerechnet. Bei den Bundestagswahlen 1994 und 1998 hatte der Gesetzgeber die repräsentative Wahlstatistik ausgesetzt.

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