|
|
 |

 |
Grundgesetz
 |
 |

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland |
 |
Einleitung und Präambel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034)
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Quelle: Bundesministerium der Justiz/juris GmbH
21. Juli 2010 |
|
|
 |
04. Februar 2012
 |
 |
 |
Dossier |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Grundgesetz und Parlamentarischer Rat
Am 1. September 1948 traf in Bonn zum ersten Mal der Parlamentarische Rat zusammen, um das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Viele Fragen mussten beantwortet werden: Wie sollte der neue Staat aussehen? Nach welchen Prinzipien sollte er funktionieren? |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
Slide-Show |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Der Weg zum Grundgesetz
Im Juni 1948 werden auf der Sechsmächte-Konferenz in London die Weichen für einen westdeutschen Teilstaat gestellt. Knapp ein Jahr später tritt am 24. Mai 1949 das Grundgesetz in Kraft: Die Bundesrepublik Deutschland ist geboren. Die Slide-Show fasst die Ereignisse zusammen. |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
|