Organtransplantation
Soziologische Konturen der Transplantationsgesellschaft
Erst 1997 wurde das geltende Transplantationsgesetz verabschiedet. Und noch immer sind viele Fragen uneindeutig, umstritten und ungeklärt. Ist der menschliche Körper sozialpflichtiges Spendengut? Oder individuell frei verfügbares Eigentum?Der Weg Deutschlands zu einer rechtlichen Regelung von Organentnahmen war lang und schwierig (vgl. z.B. Ach/Quante 1997; Höglinger/Kleinert 1998; Hoff/in der Schmitten 1995; Schlaudraff 1995). Erst 1997 wurde das geltende Transplantationsgesetz verabschiedet, wonach die Organentnahme bei Toten (postmortale Organspende) gestattet ist, wenn der endgültige, irreversible Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen (Hirntod) eindeutig nachgewiesen ist und der Betreffende zu Lebzeiten (oder statt seiner ein Angehöriger) der Organentnahme zugestimmt hat (erweiterte Zustimmungslösung ).
Eine Organspende zwischen Lebenden (Lebendspende) ist dem Gesetz zufolge nur zulässig bei "Verwandten ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobten oder anderen Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen". Jegliche Form von Organhandel ist verboten. Eine wichtige Zielstellung des Transplantationsgesetzes bestand und besteht darin, die Transplantationszahlen zu erhöhen bzw. die Spendenbereitschaft seitens der Bevölkerung zu befördern, indem Handlungssicherheit für die beteiligten Akteure gewährleistet und so Vertrauen in die Transplantationspraxis geschaffen werden soll.
Nicht zuletzt aufgrund des andauernden 'Organmangels' reißen jedoch bis heute die Debatten rund um die Organtransplantation nicht ab (vgl. z.B. Brudermüller/Seelmann 2000; Nationaler Ethikrat 2007). Entgegen dem in den Medien (hierbei) zumeist dominierenden medizinisch-moralischen Aufforderungs-Diskurs des "Fürs Leben – Pro Organspende" sollen im Folgenden ausgewählte soziologische Aspekte von Organtransplantation in den Blick genommen werden, um so bislang erkennbare Konturen der 'Transplantationsgesellschaft' kritisch nachzuzeichnen.
Aufklärungsrhetorik: Wider den Tod auf der Warteliste
In den Debatten über Organtransplantation ist häufig vom Ungleichverhältnis zwischen Spendern und Empfängern zu hören. Rückt dieses Ungleichverhältnis in den Mittelpunkt der Betrachtung, wird daraus schnell ein "Tod auf der Warteliste" (Breyer et al. 2006). Dieser Tod folgt keiner medizinischen Logik, sondern einer sozialen: Schwer erkrankte, nach medizintechnischem Standard therapierbare Patienten können nicht rechtzeitig be-handelt werden und müssen sterben, nicht weil die Krankheit übermächtig wäre, sondern weil für sie keine Organspender zur Verfügung stehen. Menschen sterben an "akutem Organspende-Versagen" (Blöß 2007), das die Gesellschaft – konkret also jeder Einzelne ohne entsprechend ausgefüllten Organspende-Ausweis – zu verantworten hat. Dieses Sterben erscheint umso fragwürdiger, als schließlich jeder heute noch Gesunde bereits morgen, im Falle einer eigenen lebensbedrohlichen Erkrankung, selbst auf ein Spenderorgan – und damit auf die Spendenbereitschaft der Anderen – angewiesen sein kann.
Diesem Diskurs zufolge gilt es, gegen den Tod auf der Warteliste aufklärend vorzugehen, indem zum einen die Objektivität des Missstands durch Zahlen demonstriert werden soll: hier die geringe Zahl derjenigen, die tatsächlich einen Organspende-Ausweis bei sich tragen, gegenüber den hohen Zustimmungsraten zur Organtransplantation bei Meinungsumfragen; dort die Wartelisten auf verschiedene Organe (z.B. Eurotransplant International Foundation 2007; Robert-Koch-Institut/Statistisches Bundesamt 2003). Zum anderen werden die 'nackten Zahlen' durch subjektive Schilderungen von Einzelschicksalen ergänzt, um der Verheißung des 'geschenkten Lebens' und seiner jeweiligen, dem Spender zu verdankenden Einlösung ein Gesicht zu verleihen.
Der Hirntod als Tod des Menschen
Eine solche individualisiert-moralisierende Aufklärungsrhetorik betreibt die Durchsetzung einer Deutung, die Organmangel als soziales Problem definiert, indem sie jeden Einzelnen in die Pflicht zu nehmen sucht, sich mit seinem eigenen Leben, Sterben, Tod im Blick auf den todkranken Anderen auseinander zu setzen und sich für Organspende zu entscheiden. Dabei beruht diese Rhetorik hinsichtlich der postmortalen Organentnahme auf der unterstellten Akzeptanz der Gleichsetzung des Hirntod-Kriteriums mit dem Tod des Menschen, die jedoch durchaus strittig ist.
Ausgeblendet bleiben solche Positionen, die den eindeutig diagnostizierten Hirntod zwar als einen entscheidenden Punkt im – weil dann unumkehrbaren – Sterbeprozess eines Menschen sehen, ihn aber nicht als Endpunkt menschlichen Lebens schlechthin akzeptieren. Sie führen zwangsläufig dazu, dass einem solchen schwerwiegenden Eingriff in den Sterbeprozess eines Menschen, wie ihn eine Organentnahme darstellt, ausschließlich der Betroffene selbst zustimmen kann (enge Zustimmungslösung). Mehr noch: Die Rolle des Arztes, der – dieser Sichtweise gemäß – in den Sterbeprozess eingreifen und ihn durch Organentnahme aktiv beenden würde, wäre hierbei einer grundlegenden kulturellen Umdefinition ausgesetzt. Statt Vertrauensbildung in die Transplantationspraxis wäre die Folge ein noch geringeres Organaufkommen.
Die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen ist aber eine kulturell voraussetzungsvolle und folgenreiche Setzung: Sie basiert vor allem auf der Vorstellung, dass (personal zurechenbares) menschliches Leben sich in und durch Hirnaktivität zum Ausdruck bringt. Sie macht es damit also gerade erst möglich, den (Hirn-)Tod gleichsam als einfaches biologisches Faktum zu begreifen. Dieses braucht dann lediglich von den Ärzten zweifelsfrei festgestellt zu werden, um dem Betreffenden (nach geltendem Recht) den Status 'tot' zuzuschreiben. Somit leistet diese Gleichsetzung (und deren Nicht-Thematisierung) vor allem eines: das kulturelle Sicherstellen, dass nicht sein kann, was nicht sein darf (Manzei 1997; Schneider 2007).
Virtuelle Vergemeinschaftung und der soziale Zwang zum Altruismus
Zudem fordert jene Aufklärungsrhetorik die umfassende virtuelle Vergemeinschaftung von potentiellen Spendern und Empfängern – bemäntelt durch die Fiktion einer freien, aufgeklärten Entscheidung des selbstbestimmten, autonomen Individuums, bei der sich möglichst jeder als gutes Mitglied der Transplantationsgesellschaft bekennt: Ich bin ein Organspender! Mit dieser Bekenntnisnorm schafft die Transplantationsgesellschaft faktisch ein gesellschaftliches Innen, markiert durch die zu Lebzeiten bekundete Bereitschaft zur gebenden Teilnahme am Organgabentausch der Transplantationsmedizin. So kann jeder Einzelne für seine soziale Mitwelt gleichzeitig seine moralische und soziale Integrität im Hier und Jetzt dokumentieren: Ich gehöre dazu!
Dem gegenüber steht das gleichsam selbst gewählte 'a-soziale' Außen der Organgabenverweigerer, die sich dem Leiden ihrer Mitmenschen verschließen. Dieses – über das Bekenntnis pro Organspende vermittelte – inkludierend/exkludierend wirkende Gabentauschprinzip der Transplantationsgesellschaft (Kalitzkus 2003; Schneider 1999, 2007) mit seinem sozialen Zwang zum Altruismus tritt vielleicht noch deutlicher bei der Lebendspende zu Tage. Dort wird es allein durch die soziale Verpflichtung zum Wollen des faktisch Möglichen bzw. des technisch Machbaren im Alltag der bestehenden engen sozialen Beziehung zwischen Spender und Empfänger wirksam.
Die schwere Krankheit des Lebenspartners oder des eigenen Kindes erzeugt gleichsam von selbst jene unausweichliche Konfrontation mit der Therapie-Option Organtransplantation, deren normative Wirkung des Spendens jedoch keineswegs alle Beteiligten gleichermaßen betrifft. So spenden Frauen (als Ehefrauen, Mütter, Schwestern, Freundinnen) häufiger Organe als Männer und sind gleichzeitig deutlich weniger häufig Empfängerinnen von Organen (Winter/Decker 2006). Aufgrund von sozialen und kulturellen Faktoren – z.B. immer noch vorhandener Geschlechterstereotypen, unterschiedlicher Beziehungserfahrungen, ungleicher Machtrelationen – wollen/können Frauen sich innerhalb von Primärbeziehungen offenbar weniger der normativen Kraft des Gesollten entziehen als Männer.
Vergesellschaftung über den Körper
Das Ziel des Transplantationsgesetzes, die Transplantationszahlen zu erhöhen bzw. die Spendenbereitschaft seitens der Bevölkerung zu befördern (s.o.), ist bis heute nicht erfüllt. Deshalb verwundert es nicht, dass sich die Stimmen zu einer Gesetzesänderung mehren. Kontrovers diskutiert wurden jüngst und erneut z.B. die Vorteile und Probleme einer Widerspruchslösung bei postmortalen Organentnahmen, die Einführung eines Belohnungsmodells für Lebendspenden (z.B. Nationaler Ethikrat 2007; Schutzeichel 2002) oder gar – wie in verschiedenen Ländern bereits Praxis – die Organentnahme bei sogenannten "Non Heart-Beating Donors" (Organspender nach Herzstillstand). Im Kern zielen diese Debatten auf die Frage, wem der eigene lebendige bzw. tote Körper gehören soll (Steineck/Döring 2008) und welche Rolle er für die Vergesellschaftung von Individuen in Zukunft spielen wird. Z.B.: Inwieweit wollen wir den menschlichen Körper als sozialpflichtiges Spendengut oder als individuell frei verfügbares, ggf. auch individuell handelbares Eigentum betrachten? In letzter Konsequenz führt beides hin zu einer umfassenden Verwertungspraxis des Körpers, sei es als verteilungspflichtiges Allgemeingut, als medizintechnische Form von "Körper-Prostitution", zu der sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen gezwungen sein werden, oder als möglichst gewinnbringend eingesetztes Biokapital des "freien Körperunternehmers".
So oder so werden wir als Gesellschaft mit entsprechend daraus resultierenden Ungleichheitsphänomenen konfrontiert sein. Was dem einen als Verfügungsfreiheit über seinen Körper gilt, wird für den anderen zur institutionellen Verpflichtung, gar zur Entrechtung. Derzeit wird vorhandenes persönliches Vermögen bei ALG II-Bezug angerechnet. Wer kann und will garantieren, dass in einer neoliberalen Transplantationsmarktgesellschaft die eigene Niere nicht darunter fällt?
Körper, Gesundheit, Krankheit, Sterben, Tod sind keine einfachen physiologischen Gegebenheiten, sondern soziale Phänomene, basierend auf gesellschaftlichen Definitionen und verbunden mit den jeweils kulturellen vorherrschenden Normen und Werten. So markierte die Natürlichkeit des menschlichen Körpers in der modernen Gesellschaft nichts anderes als eine gesellschaftlich gezogene Grenzlinie zwischen dem, was gesellschaftlich verfügbar gemacht werden sollte, und dem, was dem gesellschaftlichen Zugriff, weil als natürlich gegeben definiert, entzogen blieb. Solche gesellschaftlichen Grenzlinien zwischen natürlich-künstlich, gesund-krank, lebendig-tot etc. werden nicht durch, sondern mit den biomedizinischen Techniken wie bspw. Organtransplantation verschoben oder sogar neu gezogen. Über die dahinter stehenden Werte und Normen, die damit verbundenen Praktiken und ihre Folgen für die sozialen Beziehungen von Menschen, kurzum: über die damit einhergehenden gesellschaftlichen Chancen und Risiken wäre es notwendig aufzuklären – und nicht nur darüber, wo man Organspende-Ausweise erhalten kann.
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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 20-21/2011)Organspende und Selbstbestimmung
Seit 1982 findet an jedem ersten Samstag im Juni der "Tag der Organspende" statt. Er wurde eingeführt, um die deutsche Öffentlichkeit über die Spende von Organen und die Transplantationsmedizin aufzuklären. Denn neben der Unwissenheit darüber, wie Organe gespendet werden können, herrscht häufig große Unsicherheit im Hinblick auf medizinische und ethische Aspekte: So ist die vermeintlich einfache Frage, ab wann ein Mensch unwiderruflich tot ist und damit als Spender eines lebenswichtigen Organs infrage kommt, nicht eindeutig zu beantworten. Weiter...

