Abkommen
Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Personen oder Parteien. Staatsrechtl.: Vertrag zwischen Staaten; die Europäische Union kann Vertragspartner sein.Siehe auch:
Partei
Vertrag
Staat
Europäische Union (EU)
Recht
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.