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Eheschließungen und Ehescheidungen | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Eheschließungen und Ehescheidungen

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In Tausend, 1950 bis 2019

In Tausend, 1950 bis 2019

In Tausend, 1995 bis 2019

Quelle: Statistisches Bundesamt: GENESIS-Online
Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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Die Zahl der Ehescheidungen stieg von 1992 bis 2003 kontinuierlich von 135.000 auf 214.000 pro Jahr. Seitdem hat sich die Zahl insgesamt verringert (2019: 149.000). Ursachen für den Rückgang sind sowohl der langfristige absolute Rückgang der Eheschließungen als auch eine geringere Scheidungshäufigkeit in den letzten Jahren. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland rund 416.000 Ehen geschlossen – davon waren 68,8 Prozent Erst-Ehen (beide Ehepartner ledig).

Fakten

Im Jahr 2019 gab es knapp 18 Millionen Ehen in Deutschland. Die Zahl der bestehenden Ehen verringert sich seit den 1970er-Jahren kontinuierlich, da die Zahl der Ehelösungen die Zahl der Eheschließungen übersteigt. Die Ehelösungen erfolgen durch Tod, Ehescheidungen und Nichtigkeitserklärungen. Während der Anteil von Ehelösungen durch gerichtliche Aufhebung bzw. Nichtigkeitserklärungen statistisch nicht relevant ist (deutlich weniger als ein Tausendstel aller Ehelösungen), endet rund ein Drittel aller Ehen durch Scheidung und etwa zwei Drittel aller Ehelösungen sind auf den Tod eines Partners zurückzuführen (Mittelwert der Jahre 1990 bis 2018: 33,6 bzw. 66,4 Prozent).

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der Ehescheidungen von 1992 bis 2003 kontinuierlich von 135.010 auf 213.975 pro Jahr. Im Zeitraum 2004 bis 2019 verringerte sich die absolute Zahl der Ehescheidungen hingegen in 12 von 16 Jahren. Ursachen für den Rückgang der Ehescheidungen seit 2004 sind laut dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) sowohl der langfristige absolute Rückgang der Eheschließungen als auch eine geringere Scheidungshäufigkeit in den letzten Jahren. 2019 ließen sich 149.010 Paare scheiden.

Werden alle Ehen mit einer Ehedauer von 0 bis 25 Jahren betrachtet, hat sich der Anteil der geschiedenen Ehen bei den Eheschließungsjahrgängen 1964 bis 1993 kontinuierlich erhöht: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes und Berechnungen des BiB waren von den Ehepaaren, die 1964 geheiratet haben, 25 Jahre später 19,6 Prozent geschieden. Beim Eheschließungsjahrgang 1980 lag der Wert schon bei 33,6 Prozent. Von den Paaren, die 1993 geheiratet haben, waren im Jahr 2018, also ebenfalls 25 Jahre später, 39,0 Prozent geschieden. Auf Basis der Trends der letzten Jahre wird der Wert für den Eheschließungsjahrgang 1995 mit 39,4 Prozent noch etwas höher liegen, bei den Paaren, die 2005 geheiratet haben, wird er aber mit 36,3 Prozent etwas niedriger ausfallen.

Das Scheidungsrisiko hängt nicht nur davon ab, wann die Ehe geschlossen wurde, sondern auch von der Dauer der Ehe. Laut BiB weisen Ehen, die seit fünf bis neun Jahren bestanden haben, das höchste Scheidungsrisiko auf. Von den rund 149.000 Ehepaaren, die im Jahr 2019 geschieden wurden, waren die meisten sechs Jahre verheiratet (5,2 Prozent). Die nächsthöheren Werte entfielen auf die Ehedauern von sieben und fünf Jahren (5,1 bzw. 5,0 Prozent). Bis zu diesen Höchstwerten nimmt das Scheidungsrisiko tendenziell zu, danach nimmt es tendenziell ab. Allerdings hat sich der Anteil geschiedener Langzeitehen seit vielen Jahren beständig erhöht: Beispielsweise waren im Jahr 2019 17,3 Prozent aller geschiedenen Paare bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet, 1994 galt dies lediglich für 10,4 Prozent.

Die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung lag im Jahr 2019 bei 14,8 Jahren. Das durchschnittliche Alter der Geschiedenen lag bei den Männern bei 46,6 Jahren und bei den Frauen bei 44,4 Jahren. Bei der Ehedauer der geschiedenen Ehen ist zu berücksichtigen, dass die meisten nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden werden (2019: 82,2 Prozent / dreijährige Trennungszeit: 16,8 Prozent).

Im Jahr 2019 wurde bei 7,4 Prozent der Ehescheidungen der Antrag von den Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei 88,2 Prozent wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei den verbleibenden 4,4 Prozent stimmte der Ehepartner dem von dem Ehegatten oder der Ehegattin gestellten Antrag nicht zu.

Die Hälfte der 149.000 im Jahr 2019 geschiedenen Ehepaare hatte mindestens ein Kind unter 18 Jahren (50,1 Prozent). Von diesen hatten wiederum 51,2 Prozent ein Kind, 38,1 Prozent zwei und 10,6 Prozent drei oder mehr minderjährige Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2019 rund 122.000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Im Zeitraum 1990 bis 2019 waren bei 50,5 Prozent aller Scheidungen minderjährige Kinder betroffen – mehr als vier Millionen minderjährige Kinder insgesamt.

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 416.324 Ehen geschlossen – davon 402.303 zwischen Mann und Frau (96,6 Prozent), 7.206 zwischen zwei Frauen und 6.815 zwischen zwei Männern (1,7 bzw. 1,6 Prozent). Unter den Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren waren im Jahr 2019 gut 4.800 Umwandlungen von Lebenspartnerschaften.

Von den rund 402.300 Ehen zwischen Mann und Frau waren 276.800 Erst-Ehen, also beide Ehepartner waren vor der Eheschließung ledig (68,8 Prozent). Entsprechend heiratete im Jahr 2019 bei knapp einem Drittel der Ehen zwischen Mann und Frau mindestens einer der Eheleute nicht zum ersten Mal (125.500 bzw. 31,2 Prozent).

12,0 Prozent aller Eheschließungen im Jahr 2019 waren Eheschließungen zwischen Deutschen und Ausländern: 26.802 deutsche Männer heirateten eine ausländische Frau, 21.545 deutsche Frauen heirateten einen ausländischen Mann und 1.775 Ehen waren gleichgeschlechtliche Ehen zwischen Deutschen und Ausländern.

Abgesehen von kleineren Schwankungen verringerte sich die Zahl der Eheschließungen je 1.000 Einwohner zwischen 1961 und 1978 stetig von 9,5 auf 6,0. Nach einem leichten Anstieg auf 6,8 Eheschließungen je 1.000 Einwohner bis zum Jahr 1988, ist die Zahl in den Folgejahren wieder gesunken und erreichte 2006 und 2007 mit 4,5 ihren bisherigen Tiefststand (2019: 5,0).

Neben der Verringerung der Heiratsneigung heiraten die Paare in einem immer höheren Alter: Waren ledige Männer bei Heirat Anfang der 1970er-Jahre im Durchschnitt noch etwa 25 Jahre und Frauen etwa 23 Jahre alt, so ist das Erstheiratsalter mittlerweile auf 34,6 Jahre bei den Männern und auf 32,1 Jahre bei den Frauen gestiegen (2018). Der Altersabstand zwischen Männern und Frauen bei der ersten Heirat liegt über die Zeit nahezu konstant bei zweieinhalb Jahren.

Eheschließungen und Ehescheidungen

In absoluten Zahlen, 1950 bis 2019

Eheschließungen 1 Eheschließungen
je 1.000
Einwohner
Ehescheidungen 2
2019 416.324 5,0 2019 149.010
2018 1 449.466 5,4 2018 148.066
2017 407.466 4,9 2017 153.501
2016 410.426 5,0 2016 162.397
2015 400.115 4,9 2015 163.335
2014 385.952 4,8 2014 166.199
2013 373.655 4,6 2013 169.833
2012 387.423 4,8 2012 179.147
2011 377.816 4,7 2011 187.640
2010 382.047 4,7 2010 187.027
2009 378.439 4,6 2009 185.817
2008 377.055 4,6 2008 191.948
2007 368.922 4,5 2007 187.072
2006 373.681 4,5 2006 190.928
2005 388.451 4,7 2005 201.693
2004 395.992 4,8 2004 213.691
2003 382.911 4,6 2003 213.975
2002 391.963 4,8 2002 204.214
2001 389.591 4,7 2001 197.498
2000 418.550 5,1 2000 194.408
1999 430.674 5,2 1999 190.590
1998 417.420 5,1 1998 192.416
1997 422.776 5,2 1997 187.802
1996 427.297 5,2 1996 175.550
1995 430.534 5,3 1995 169.425
1994 440.244 5,4 1994 166.052
1993 442.605 5,5 1993 156.425
1992 453.428 5,6 1992 135.010
1991 454.291 5,7 1991 136.317
1990 516.388 6,5 1990 2 122.869
1989 529.597 6,7 1989 126.628
1988 534.903 6,8 1988 128.729
1987 523.847 6,7 1987 129.850
1986 509.320 6,6 1986 122.443
1985 496.175 6,4 1985 128.124
1984 498.040 6,4 1984 130.744
1983 495.392 6,3 1983 121.317
1982 486.856 6,2 1982 118.483
1981 487.832 6,2 1981 109.520
1980 496.603 6,3 1980 96.222
1979 481.707 6,2 1979 79.490
1978 469.278 6,0 1978 32.462
1977 505.889 6,5 1977 74.658
1976 510.318 6,5 1976 108.258
1975 528.811 6,7 1975 106.829
1974 516.081 6,5 1974 98.584
1973 532.022 6,7 1973 90.164
1972 548.707 7,0 1972 86.614
1971 562.235 7,2 1971 80.444
1970 575.233 7,4 1970 76.520
1969 571.737 7,4 1969 72.300
1968 563.826 7,3 1968 65.234
1967 600.247 7,9 1967 62.827
1966 606.133 8,0 1966 58.715
1965 621.130 8,2 1965 58.721
1964 642.037 8,5 1964 55.708
1963 655.974 8,8 1963 50.840
1962 696.317 9,4 1962 49.514
1961 699.339 9,5 1961 49.271
1960 689.028 9,5 1960 48.873
1959 665.844 9,2 1959 48.846
1958 648.471 9,1 1958 48.048
1957 632.659 8,9 1957 46.352
1956 630.932 8,9 1956 46.101
1955 617.228 8,8 1955 48.275
1954 605.392 8,7 1954 50.665
1953 620.121 8,9 1953 53.872
1952 659.779 9,5 1952 57.929
1951 718.166 10,4 1951 63.973
1950 750.452 11,0 1950 84.674

Fußnote: 1 ab 2018: Einschließlich Eheschließungen von Personen gleichen Geschlechts.

Fußnote: 2 bis 1990: Westdeutschland.

Quelle: Statistisches Bundesamt: GENESIS-Online

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