Geschiedene Ehen nach Ehedauer
14.6.2008
Das Risiko, dass eine Ehe geschieden wird, ist auch abhängig von der Dauer der Ehe. Statistisch wiesen 2005 die Ehen, die seit vier bis acht Jahren bestanden, die höchsten Scheidungsziffern auf.
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Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 373.681 Ehen geschlossen. Bezogen auf die Einwohnerzahl waren das 4,5 Eheschließungen je 1.000 Einwohner. 1950 lag die Zahl der Eheschließungen noch bei knapp 750.500 – das entsprach 10,8 Eheschließungen je 1.000 Einwohner. Abgesehen von kleineren Schwankungen verringerte sich die Zahl der Eheschließungen je 1.000 Einwohner zwischen 1960 und 1980 stetig von 9,4 (1960) – über 7,4 (1970) – auf 6,3 (1980). Nach einem leichten Anstieg der Eheschließungen je 1.000 Einwohner von 6,2 im Jahr 1981 auf 6,8 im Jahr 1988 ist die Zahl der Eheschließungen in den Folgejahren wieder gesunken.
Das durchschnittliche Heiratsalter stieg bei den Männern zwischen 1985 und 2005 von 29,8 auf 36,5 Jahre. Bei den vor der Eheschließung ledigen Männern stieg es im selben Zeitraum von 26,6 auf 32,6 Jahre. Das Heiratsalter der Frauen hat sich ebenfalls kontinuierlich erhöht. Heirateten die Frauen 1985 noch im Alter von 26,7 Jahren, heirateten sie im Jahr 2005 im Durchschnitt 6,6 Jahre später. Bei den vor der Eheschließung ledigen Frauen lag das Heiratsalter 1985 bei 24,1 und 2005 bei 29,6 Jahren.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der Ehescheidungen von 1992 bis 2003 mit Ausnahme des Jahres 1999 beständig von 135.000 auf 214.000. In den Folgejahren verringerte sich die absolute Zahl der Ehescheidungen. Allein im Jahr 2006 sank sie um 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wurden 2006 gut 190.900 Ehen geschieden, waren es 2005 etwa 201.700. Damit wurden 2006 von 1.000 bestehenden Ehen zehn geschieden, 1992 waren es noch sieben und in den Jahren 2002 bis 2005 elf. Zwischen 1950 und 2006 wurden in Deutschland 7,7 Millionen Ehen geschieden.
Das Risiko, dass eine Ehe geschieden wird, ist auch abhängig von der Dauer der Ehe. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wiesen im Berichtsjahr 2005 die Ehen, die seit vier bis acht Jahren bestanden, die höchsten ehedauerspezifischen Scheidungsziffern auf. Den maximalen Wert erreichte die ehedauerspezifische Scheidungsziffer für Deutschland und Westdeutschland (mit Berlin-Ost) bei einer Ehedauer von fünf Jahren. In Ostdeutschland war der Wert bei der Ehedauer von sieben Jahren am höchsten. Im Jahr 2004 war die ehedauerspezifische Scheidungsziffer jeweils bei einer Ehedauer von sechs Jahren am höchsten.
Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Mehrzahl der Geschiedenen zum Zeitpunkt der Scheidung zumindest ein Jahr getrennt lebten: 161.500 Ehen (84,6 Prozent) wurden im Jahr 2006 nach einjähriger Trennung geschieden. Bei 3.300 Scheidungen waren die Partner noch kein ganzes Jahr getrennt. Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung betrug 25.100.
Die Frage nach dem generellen Risiko, dass Ehen durch Gerichtsurteil gelöst werden, ist mit den Daten, die der amtlichen Statistik zur Verfügung stehen, nur eingeschränkt zu beantworten. Mit Hilfe verschiedener Ansätze lassen sich aber Ober- und Untergrenzen bestimmen. Wird davon ausgegangen, dass "sich die Höhe des Risikos der Ehelösung durch Scheidung [...] mittelfristig zwischen diesen Werten bewegt", dann "muss aus heutiger Sicht damit gerechnet werden, dass in Deutschland mehr als ein Drittel aller Ehen früher oder später geschieden wird" (Wirtschaft und Statistik 2/2005: 108).
Im Jahr 2006 wurde der Scheidungsantrag in 106.600 Fällen von der Frau (55,8 Prozent) und in 69.200 Fällen vom Mann (36,2 Prozent) gestellt. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung. Im selben Jahr hatte knapp die Hälfte der geschiedenen Ehepaare Kinder unter 18 Jahren (49,3 Prozent). Insgesamt waren 148.624 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen. Zwischen 1990 und 2006 waren bei 51,2 Prozent aller Scheidungen minderjährige Kinder betroffen – durchschnittlich 143.437 minderjährige Kinder pro Jahr.
Datenquelle
Statistisches Bundesamt:
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Für die Berechnung der ehedauerspezifischen Scheidungsziffer werden die in einem Berichtsjahr geschiedenen Ehen, die eine bestimmte Ehedauer aufweisen, auf 1.000 Ehen desselben Eheschließungsjahres bezogen.
Tabelle: Geschiedene Ehen nach Ehedauer
In absoluten Zahlen, Ehedauer in Jahren, 2005
| Ehedauer* | geschiedene Ehen |
davon: | |
| ohne | mit | ||
| minderjährige(n) Kind(er/n)** |
|||
| 0 bis 1 | 1.332 | 1.152 | 180 |
| 2 bis 3 | 13.367 | 10.098 | 3.269 |
| 4 bis 5 | 23.397 | 15.364 | 8.033 |
| 6 bis 7 | 23.943 | 13.510 | 10.433 |
| 8 bis 9 | 20.055 | 9.510 | 10.545 |
| 10 bis 11 | 17.151 | 6.681 | 10.470 |
| 12 bis 13 | 15.114 | 5.065 | 10.049 |
| 14 bis 15 | 14.570 | 4.155 | 10.415 |
| 16 bis 20 | 31.344 | 8.828 | 22.516 |
| 21 bis 25 | 20.230 | 10.353 | 9.877 |
| 26 und mehr | 21.190 | 17.727 | 3.463 |
| insgesamt | 201.693 | 102.443 | 99.250 |
* ermittelt als Differenz zwischen Eheschließungsjahr und Berichtsjahr; z. B. 2005: Ehedauer 0 = Eheschließung 2005,
1 = Eheschließung 2004 usw.
** im Zeitpunkt der Urteilsverkündung.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2007
