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Öffentliche Fördermittel | Fördermittel und Fundraising für die politische Bildung | bpb.de

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Öffentliche Fördermittel

/ 18 Minuten zu lesen

Neben dem Bund fördern die Länder Fahrten zu Gedenkstätten durch teils sehr unterschiedliche Strukturen und Programme. Internationale Begegnungsprojekte werden vorrangig durch die internationalen Jugendwerke gefördert, aber auch eine Förderung durch die Europäische Union ist im Kontext größerer Projekte möglich.

In sämtlichen Bereichen der Bildungsförderung in Deutschland – so auch im Bereich der Förderung von Gedenkstättenfahrten – dominieren nach wie vor öffentliche antragsbasierte Fördermittel. Meist wird unterschieden zwischen multi- bzw. bilateralen Fördermitteln (beispielsweise durch eine EU-Förderung oder vom Deutsch-Polnische Jugendwerk), nationaler Förderung (durch die Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur) und landesweiter (Landeszentralen für politische Bildungsarbeit) oder regionaler / kommunaler Förderung. Daneben können Bildungseinrichtungen Fördermittel bei Stiftungen beantragen. Im Idealfall lassen sich diese Fördermittel durch eine gezielte Spendenakquise ergänzen und zu einem „Fördermix“ kombinieren.
Für die zivilgesellschaftlichen Akteure im Bereich der Bildungsarbeit ist es wichtig, ein effektives Antragsmanagement aufzubauen. Hierzu gehört neben professionellem Projektmanagement die systematische Beobachtung und Auswertung der bestehenden antragsbasierten Fördermittel. Je professioneller die Einrichtung hier aufgestellt ist, desto erfolgreicher wird die Mittelbeschaffung ausfallen. Gute entwickelte Standards und Routinen können den Zeitaufwand erheblich reduzieren.
Eine Checkliste zur Entwicklung eines Antragskonzepts finden Sie unter Externer Link: www.bpb.de/themen/ULYBK2.


Förderung auf Landesebene


Die Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten der SED-Diktatur ist in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. Ebenso wie sich individuelle Schwerpunkte ausprägt haben, lässt sich auch keine übergreifende Regel bei möglichen Ansprechpartnern oder Geschäftsbereichen feststellen. Daher empfiehlt es sich, vor Antragstellung die jeweils gültige Fördergrundlage konkret zu recherchieren. Nicht berücksichtigt werden im untenstehenden Katalog die Möglichkeiten kommunaler Förderung. Die Möglichkeiten, in denen die Landesbehörden als Zentralstellen für bundesweite Förderprogramme (internationaler Jugendaustausch, Kinder- und Jugendplan usw.) agieren, sind hier ebenfalls nur teilweise dargestellt. Angesichts der Fülle der Förderprogramme besteht trotz intensiver Recherche (Stand: Juli 2012) kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr auf Korrektheit der Angaben.
Wenn Sie ergänzende Angaben haben, oder sich Förderbedingungen geändert haben, freuen wir uns auf Ihren Hinweis an E-Mail Link: fundraising@bpb.de

Baden-Württemberg – Das Land Baden-Württemberg fördert keine Fahrten zu Gedenkstätten der DDR-Geschichte. Auf Basis des „antitotalitären Konsenses" des Grundgesetzes unterstützt die Landeszentrale für politische Bildung jedoch aus Landesmitteln die „Sammlung zur Geschichte der DDR“ des Vereins „Gegen Vergessen e.V.“ in Pforzheim. Der Verein kann damit interessierten Besuchergruppen einen kostenlosen Besuch und eine Betreuung durch ihr Personal anbieten. Ein Besuch der Sammlung sollte vorher abgestimmt werden.
Weitere Informationen: Externer Link: www.pforzheim.ddr.museum

Bayern – Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit fördert Klassenfahrten zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth (Externer Link: www.museum-moedlareuth.de).

  • Kriterien: Mittel-, Haupt- und Förderschulen ab der 8. Jahrgangsstufe, Gymnasien, Realschulen und berufliche Schulen ab 9. Jahrgangsstufe.

  • Gruppengröße: Die Förderung erfolgt je „angefangene 60 teilnehmende Schüler“

  • Förderhöhe: 1 Euro pro Kilometer zur nächstgelegenen Gedenkstätte.

  • Abgabefristen: bis zu einem Monat nach der Fahrt, der Besuch muss von der Gedenkstätte bestätigt werden.

Weitere Informationen und Antragstellung: Externer Link: www.stmuk.bayern.de/blz/gedenkstaetten/klassenfahrten.asp

Berlin – In Berlin werden keine Fahrten zu Gedenkstätten der SED-Diktatur gefördert. In der Gedenkstätte Hohenschönhausen (ehemalige Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit) finanziert der Berliner Senat drei halbe Lehrerstellen für die Entwicklung und Durchführung der pädagogischen Arbeit.
Für Schulklassen ist die Durchführung eines Projekttages in Hohenschönhausen bei einer Kostenbeteiligung von 75,- Euro möglich. Dieses Angebot können auch Schulklassen außerhalb Berlins zum gleichen Preis buchen. In der ca. 5-stündigen Veranstaltung sind eine Führung, die pädagogische Betreuung der jeweiligen Projektarbeit und Arbeitsmaterialien enthalten. Außerdem werden ein 3-stündiges Seminar (Führung und Zeitzeugengespräch, Kosten 50,- Euro) und eine 2-stündige Führung (25,- Euro) angeboten.
Weitere Informationen und Anmeldung: Externer Link: www.stiftung-hsh.de

Für Schulen bietet der Berliner Landesbeauftragte für Stasiunterlagen die Durchführung von Seminaren und Projekttagen zur DDR-Geschichte an. Er informiert über Angebote an Gedenkstätten, berät Multiplikator/innen bei der Vorbereitung von Gedenkstättenfahrten oder eigenen Rechercheprojekten, begleitet einschlägige Qualifikationsarbeiten von Schüler/innen und vermittelt Kontakte für mögliche Zeitzeugengespräche. Der Unterstützung in methodischen Fragen der oral history und allgemein der Quellenarbeit gilt besonderes Augenmerk. Anfallende Kosten für Fahrten oder Honorare an Zeitzeugen/innen können nur in besonderen Fällen übernommen werden. Grundsätzlich ist im Vorfeld eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich.
Weitere Informationen: Externer Link: www.berlin.de/lstu/politische-bildung/index.html

Brandenburg – In Brandenburg gibt es für Fahrten zu Gedenkstätten der SED-Diktatur keine Zuschüsse. Im Rahmen der Förderung der außerschulischen Jugendbildung und Jugendbegegnung ist jedoch die Förderung von historisch-politischen Projekten möglich, die sich mit der SED-Diktatur auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang können auch Fahrten zu entsprechenden Gedenkstätten finanziert werden. Ansprechpartner ist für landesweit arbeitende Einrichtungen das Landesjugendamt des Landes Brandenburg, Hans-Wittwer-Straße 6, 16321 Bernau, Telefon 03338 - 701 801, Externer Link: www.lja.brandenburg.de. Die zugrundeliegende Richtlinie wurde Anfang 2012 überarbeitet und ist auf der untenstehenden Website verlinkt.
Weitere Informationen: Externer Link: www.lja.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.511102.de

Auf lokaler Ebene können Träger einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jugendamt (Sachgebiet Jugendförderung) stellen. Die Adressen der Jugendämter sind unter der folgenden Adresse zu finden: Externer Link: http://service.brandenburg.de/lis/detail.php/13456emter

Zuwendungen für Gedenkstättenbesuche und -fahrten können von der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur gewährt werden, falls diese in ein Projekt eingebettet sind, z.B. der Suche nach den Hintergründen eines/r Namensgebers/in einer Straße, Schule etc. Es besteht die Möglichkeit, bei der Vorbereitung eines Projektes auf die Expertise der Behörde zurückzugreifen. Weitere Informationen unter: Externer Link: www.aufarbeitung.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.233796.de

Bremen – Die Bremer Landeszentrale für politische Bildung fördert keine Gedenkstättenfahrten von Schulen oder Jugendgruppen an Orte der SED-Diktatur. Im Rahmen der eigenen Tätigkeiten werden jedoch Veranstaltungen in dem Kontext DDR-Geschichte durchgeführt, beispielsweise auch im Rahmen von Fahrten nach Berlin. Hier steht in der Regel auch ein Besuch in der Gedenkstätte Hohenschönhausen auf dem Programm.
Weitere Informationen: Externer Link: www.lzpb-bremen.de

Hamburg – Gefördert werden Gedenkstättenfahrten im Rahmen der allgemeinen Förderung politischer Bildungsarbeit durch die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg. Kriterien und Kontaktmöglichkeit:

  • Antragstelle: Landeszentrale für politische Bildung

  • Abgabefristen: Spätestens vier Wochen vor der geplanten Durchführung

Weitere Informationen: Externer Link: www.hamburg.de/zuwendungen

Hessen – Gefördert werden zum einen Fahrten hessischer Schülergruppen in die beiden Grenzmuseen „Point Alpha“ (Rasdorf) und „Schifflersgrund“ (Asbach-Sickenberg). Es können Zuschüsse zu Fahrtkosten, Eintrittsgeldern und Führungen gewährt werden.

  • Antragsstelle: Hessische Landeszentrale für politische Bildung, Referat Direktor

  • Zugelassene Träger: Hessische Schulklassen, Träger der Jugendarbeit

Weitere Informationen zu Kriterien und Kontakt: Externer Link: www.hlz.tu-darmstadt.de/index.php?id=ref_dir_fahrten
Außerdem wird der Besuch hessischer Schülergruppen in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen unterstützt mit der Förderung eines Projekttages.

  • Antragsstelle: Hessische Landeszentrale für politische Bildung, Schwerpunkt Politisch-Historische Aufarbeitung der SED-Diktatur

  • Zugelassene Träger: Hessische Schulklassen, Lehrerinnen und Lehrer

Weitere Informationen zu Kriterien und Kontakt: Externer Link: www.hlz.tu-darmstadt.de/index.php?id=th_sed_hsh

Mecklenburg-Vorpommern – Die Förderung von Gedenkstättenfahrten im Bereich der außerschulischen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur politischen Bildung vom 22.11.2005. Kriterien und Kontaktmöglichkeit:

  • Antragstelle: Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern

  • Zugelassene Träger: Träger der politischen Bildung sowie Kommunen, Institutionen, Vereine oder Einzelpersonen

  • Alter: mind. 14 Jahre

  • Gruppengröße: Mind. 10 Teilnehmende, davon mind. 80% mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Ausgaben für Teilnehmer/innen aus anderen Bundesländern werden nicht als zuwendungsfähig anerkannt.

  • Förderung: Die Förderung beträgt bis zu 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Max. werden 50,- Euro pro Teilnehmender/Tag als zuwendungsfähig anerkannt. Es wird eine Eigenbeteiligung des Antragstellers von mindestens 20% erwartet, die verbleibenden 30% können durch Dritte erbracht werden.

  • Abgabefristen: Mindestens vier Wochen vor Fahrtbeginn, spätestens zum 31. August des laufenden Jahres.

Weitere Informationen: Externer Link: www.lpb-mv.de/cms2/LfpB_prod/LfpB/de/foe/index.jsp
Die Förderung schulischer Gedenkstättenfahrten erfolgt auf Grundlage einer eigenen Richtlinie über die zuständigen staatlichen Schulämter. Kriterien und Kontaktmöglichkeit:

  • Antragstelle: Zuständige Schulämter

  • Zugelassene Träger: Schulen

  • Alter: Klassenstufe 8-10 allgemein bildender Schulen

  • Förderung: Festbetrag, bis zu 10 Euro pro Teilnehmer/in

  • Abgabefristen: Mindestens zwei Monate vor der geplanten Fahrt beim zuständigen Schulamt. Die Abrechnung soll in den zwei auf die Fahrt folgenden Monaten erfolgen.

Weitere Informationen, Antragsformular und ein Leitfaden zur Vorbereitung von Gedenkstättenfahrten: Externer Link: www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/Themen/Politische_Bildung/Foerderung_von_Gedenkstaettenfahrten/index.jsp

In Mecklenburg-Vorpommern sind direkte Zuwendungen für Gedenkstättenfahrten über die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht möglich. Falls aber diese Fahrten innerhalb eines größeren Projektes zur Aufarbeitung des Unrechts in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. der DDR stattfinden sollen, kann eine Zuwendung gewährt werden. Eine vorherige Absprache ist erforderlich.
Weitere Informationen unter: Externer Link: www.landesbeauftragter.de/projektfoerderung/

Niedersachsen – Fahrten zu Gedenkstätten des SED-Unrechts können im Rahmen eines internationalen Jugendaustausches stattfinden. Es gilt die Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.
Weitere Informationen: Externer Link: www.ms.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=5049&article_id=14193&_psmand=17

Nordrhein-Westfalen – Die Förderung von Gedenkstättenfahrten durch den Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen findet aktuell vorbehaltlich der entsprechenden Richtlinie statt, die voraussichtlich bis Dezember 2012 überarbeitet werden soll (und für 2013 rechtskräftig werden soll). Förderfähig innerhalb dieses Förderprogramms sind internationale Jugendbegegnungen und Fahrten zu Gedenkstätten des Nationalsozialismus. Besuche von Orten des DDR-Unrechts können nur als Teil dieses größeren Rahmens unterstützt werden.

  • Förderfähig sind bis zu 85% (bei Trägern der freien Jugendhilfe) bzw. bis zu 80% (bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe) der anfallenden förderfähigen Gesamtkosten.

  • Es wird ein Eigenanteil von 10% durch den Träger erwartet, dieser kann in Teilen durch ehrenamtliche Leistung gedeckt werden. Teilnahmebeiträge gelten nicht als Eigenanteil.

Die Antragsfrist für Maßnahmen in 2013 ist zurzeit noch nicht bekannt. Angesichts der aktuellen Situation empfehlen wir, bei einer geplanten Antragstellung diese Daten auf den entsprechenden Websites zu prüfen und ggf. Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen:
für das Landesjugendamt Westfalen-Lippe: Externer Link: www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/jufoe/ljpl
für das Landesjugendamt Rheinland: Externer Link: www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/kinderundjugendfrderplannrw/kinderundjugendfrderplannrw_1.html.
Das aktuell zugrundliegende Rundschreiben kann hier heruntergeladen werden: Externer Link: www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/jufoe/ljpl/%2B%2Bdata%2B%2B14/%2B%2Belement%2B%2B10/file?name=document.

Rheinland-Pfalz – Gedenkstättenfahrten für Schulklassen können in Rheinland-Pfalz über eine Fördermöglichkeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert werden, das Projekte des demokratischen und sozialen Lernens unterstützt. Dabei unterscheidet das Ministerium nicht zwischen Gedenkstättenarbeit zum Nationalsozialismus oder zur SED-Diktatur, sondern fördert nach den pädagogischen Angeboten. Eine Nachhaltigkeit der Maßnahmen und die Verankerung der Thematik im Schulunterricht sind verpflichtend. Fahrten können mit bis zu 1000,- Euro unterstützt werden, womit entstehende Sachkosten, Fahrtkosten oder Honorare beglichen werden können. Das Ministerium weist auf die guten Kontakte zur Stiftung Aufarbeitung und der Gedenkstätte Hohenschönhausen hin, die für eine Vorbereitung und Ergänzung einer Maßnahme genutzt werden können.
Weitere Informationen und das entsprechende Antragsformular unter: Externer Link: http://gewaltpraevention.bildung-rp.de/service.html

Saarland – Das Saarland unterstützt Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, zu denen auch Fahrten zu Gedenkstätten der SED-Diktatur zählen können, über das Kinder- und Jugendförderungsgesetz.

  • Antragstelle: Landesjugendamt im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport

  • Zugelassene Träger: Träger der Kinder- und Jugendarbeit, die ihren Sitz im Saarland haben.

  • Alter: Zwischen 6 und 27 Jahren

  • Gruppengröße: Max. 40 Teilnehmer/innen

  • Förderung: 11,28 Euro pro Tag und Teilnehmer/in als Fehlbetragsfinanzierung für Fahrt-, Sach- oder Honorarkosten.

Weitere Details zum Antragsverfahren und Sonderregelungen entnehmen Sie bitte direkt dem Gesetzestext unter: Externer Link: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/KJHGAG_SL_2_rahmen.htm
Kontakt zum Landesjugendamt unter: Externer Link: www.saarland.de/52389.htm

Sachsen – Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz fördert Projekte und Maßnahmen, die eine besondere jugendpolitische Bedeutung haben bzw. einen sogenannten „überörtlichen Bedarf“ erfüllen.

  • Antragstelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)

  • Zugelassene Träger: Träger der freien Jugendarbeit

  • Alter: Ab 6 Jahren

Da sich die Richtlinien auf das gesamte Spektrum der jugendpolitischen Förderungen bezieht, ist es ratsam, direkt Kontakt mit dem KSV aufzunehmen, um eine auf den eigenen Bedarf ausgerichtete Antwort zu erhalten: Externer Link: www.ksv-sachsen.de/home/ueber-den-ksv-sachsen/aufgabenbereiche/foerderung-ljhg/137-foerderung-ljhg
Den Wortlaut der entsprechenden Richtlinie können Sie unter Externer Link: www.recht.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=7602313813457 einsehen.

In Sachsen ist die pädagogische Arbeit in Gedenkstätten eng mit den schulischen Lehrplananforderungen verknüpft. Entsprechend haben sächsische Gedenkstätten Bildungsmaterial und Seminarkonzepte passend aufbereitet. Für Schulklassen sind Eintritt und Führung kostenfrei, eine weitergehende finanzielle Unterstützung besteht nicht.

  • Kontaktmöglichkeiten: über die einzelnen Gedenkstätten. Eine Broschüre über Lernmöglichkeiten und Kooperationen findet sich unter: Externer Link: www.sachsen-macht-schule.de/schule/10738.htm (Website des Ministeriums für Kultus und Sport).

  • Besonderheiten: Eine Kontaktaufnahme mit den Gedenkstätten im Vorfeld wird erwartet. Für die außerschulische Bildung bietet die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung selbst Seminare in der Gedenkstättenarbeit an. Veranstaltungen in diesem Kontext werden auch von der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten durchgeführt.

Weitere Informationen: Externer Link: www.slpb.de (Sächsische Landeszentrale für politische Bildung), Externer Link: www.stsg.de (Stiftung Sächsische Gedenkstätten)

Eine Förderung von Gedenkstättenfahrten durch den Sächsischen Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen ist grundsätzlich möglich und erfolgt als Zuwendung nach vorheriger Absprache mit der Behörde. Die Mittel sind beschränkt. Kontakt und weitere Informationen unter: Externer Link: www.justiz.sachsen.de/lstu (Ansprechpartnerin: Frau Dr. Aris)

Sachsen-Anhalt – Gedenkstättenfahrten werden im Rahmen der Maßnahmen allgemeiner politischer Bildung gefördert. Kriterien und Kontaktmöglichkeit:

  • Antragstelle: Sächsische Landeszentrale für politische Bildung

  • Zugelassene Träger: Freie Jugendarbeit

  • Alter: Mind. 15 Jahre

  • Gruppengröße: Mind. 10 Teilnehmer/innen

  • Förderung: Maximal 50% der entstehenden Kosten als Fehlbedarfsfinanzierung. In der zugrunde liegenden Richtlinie sind maximale Bemessungshöhen festgelegt. Es wird die Erhebung eines Teilnahmebeitrages erwartet.

  • Abgabefristen: Bis zu acht Wochen vor Beginn der Fahrt

Weitere Informationen: Externer Link: www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17327

Schleswig-Holstein – Gedenkstättenfahrten zu Orten des SED-Unrechts werden in Schleswig-Holstein nicht gefördert. Auf Anfrage bietet der zuständige Referent der Landeszentrale für politische Bildung Vorträge in diesem Themenbereich an.
Weitere Informationen: Externer Link: http://politische-bildung-sh.de

Thüringen – In Thüringen ist im schulischen Bereich für die Förderung von Gedenkstättenfahrten die "Richtlinie zur Förderung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen an Thüringer Schulen" vom 19. April 2008 (ABl.TMBWK 7/2008) maßgeblich.

  • Antragstelle: Staatliches Schulamt Weimar

  • Zugelassene Träger: Antragsteller für derartige Projekte und Maßnahmen können neben den Schulträgern auch eingetragene Schulfördervereine oder öffentliche und freie Träger sein. Förderfähig sind nur Thüringer Schüler/innen mit Maßnahmen in Thüringen.

  • Förderung: Sachmittel, Honorare oder auch Fahrtkosten. Die Förderung beträgt in der Regel höchstens 80% der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten.

  • Inhaltlicher Hintergrund für schulisches Handeln sind neben dem "Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" vom Dezember 2010 (Externer Link: http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/familie/landesprogramm/) auch die Vorgaben der Thüringer Lehrpläne (Externer Link: www.schulportal-thueringen.de/web/guest/lehrplaene).

Weitere Details unter: Externer Link: www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/foerderung/ausserschulischevorhaben/content.html

Von der Landeszentrale für politische Bildung werden Projekttage an Gedenkstätten Thüringens für schulische und außerschulische Bildungsträger gefördert. Kriterien und Kontaktmöglichkeit:

  • Antragstelle: Landeszentrale für politische Bildung

  • Zugelassene Träger: Schulen und Träger der Jugendarbeit

  • Alter: Mind. Klassenstufe 9

  • Abgabefristen: 2x jährlich, aber auch zwischendurch wird die Kontaktaufnahme empfohlen.

Weitere Informationen: Externer Link: www.thueringen.de/de/lzt

Schulen bietet die Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen in Thüringen Quellen-Zeitzeugen-Projekte, die Betreuung von Seminarfacharbeiten, projektbezogenes Arbeiten im Rahmen des Unterrichtes an (auf Anfrage). Hier wird zunächst Quellenstudium anhand von Dokumenten vermittelt, anschließend können für die teilnehmenden Schülergruppen Zeitzeugengespräche organisiert werden. Das Angebot ist kostenfrei, möglicherweise anfallende Fahrtkosten werden von den Schülergruppen selbst übernommen. Zur Vorbereitung wird um Kontaktaufnahme mit der Landesbeauftragten gebeten.
Weitere Informationen: Externer Link: www.thueringen.de/de/tlstu/bildung/schuelerarbeit
Zum politischen Bildungsangebot der Landesbehörde gehören Wanderausstellungen zur Thüringer Zeitgeschichte, deren Spektrum jährlich mit einem aktuellen Thema erweitert wird (2009 – Friedliche Revolution/Open Air, 2011 – Mauerbau/Open Air, 2012 – Zwangsaussiedlung/Rollup, 2013 – Volksaufstand 17.Juni). Zur Verbreitung setzt sie dabei auf die Kooperationen mit Schulen und anderen Einrichtungen: Diese sind eingeladen, ihre Räumlichkeiten als Ausstellungsort zur Verfügung zu stellen. Dies ist für die Kooperationspartner kostenlos. In der Regel organisiert die Landesbeauftragte Transport, Versicherung, Info-Material und Begleitprogramm für Schüler bzw. Besucher der Einrichtung, während die Partner vor Ort durch Raumbereitstellung und Medieninformation unterstützen. Weitere Informationen: Externer Link: www.thueringen.de/de/tlstu/bildung/ausstellungen.


Förderung auf Bundesebene


Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb fördert über ein breit strukturiertes Trägernetz Projekte und Aktivitäten der politischen Bildungsarbeit und des zivilgesellschaftlichen Engagements. Die finanzielle Unterstützung erfolgt auf der Basis der Förderrichtlinien und kann in Anspruch genommen werden von Bildungseinrichtungen, die zuvor ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. Das Veranstaltungsangebot der externen Bildungseinrichtungen ist breit gefächert und umfasst auch Gedenkstättenfahrten, die in der Verantwortung der jeweiligen Trägereinrichtung durchgeführt werden. Eine finanzielle Unterstützung von Gedenkstättenfahrten ist nur über einen anerkannten Träger auf der Grundlage der Richtlinienförderung möglich.
Weitere Informationen und Förderrichtlinien: Externer Link: www.bpb.de/partner, Kontakt: E-Mail Link: foerderung@bpb.de

Die Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur (siehe Interview mit Anna Kaminsky) ist eine bundesunmittelbare Stiftung und wurde 1998 mit dem gesetzlichen Auftrag gegründet, die umfassende Aufarbeitung der Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR zu fördern, den Prozess der Deutschen Einheit zu begleiten und an der internationalen Aufarbeitung von Diktaturen mitzuwirken. Hierfür gewährt die Stiftung finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen zur Projektförderung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit. Ausschließliche Gedenkstättenfahrten werden nicht gefördert. Förderfähige Aktivitäten sind beispielsweise die Gestaltung von Ausstellungen oder Herstellung oder Archivierung von Dokumentationsmaterial. Auch Publikationen zur politischen Bildung in diesem Kontext werden gefördert. Jährlich werden neue inhaltliche Förderschwerpunkte durch die Stiftung festgelegt. Außerdem können sich Promovierende für ein Stipendium (Laufzeit ab 2013) bewerben. Die Förderfristen liegen abhängig von der Antragshöhe zwischen Juni und August des Vorjahres.
Weitere Informationen: Externer Link: www.stiftung-aufarbeitung.de

Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR (BstU): An verschiedenen Standorten in den neuen Bundesländern bietet die Behörde Führungen durch die regionalen Archive an und ermöglicht so einen Blick auf das Erbe des Staatssicherheitsdienstes der DDR und die Arbeit der Behörde. Allein im Berliner Archiv der Zentralstelle lagern ca. 50 Kilometer Schriftgut und eine große Anzahl von Bild- und Tondokumenten der Stasi. Die Führungen sind kostenlos. Termine sind auf der Website des Bundesbeauftragten zu finden, um eine Anmeldung bei größeren Gruppen wird gebeten.
Weitere Informationen: Externer Link: www.bstu.de (oben Kartenreiter: „Archive“, dann „Öffentliche Führungen“) die Führungen in den Außenstellen finden sich unterExterner Link: www.bstu.de (dann Kartenreiter: „In der Region“ und entsprechende Orte anklicken).
Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 9, Lehrkräften und Multiplikatoren/innen bietet die Behörde kostenlose Unterrichtsmaterialien, zielgruppenspezifische Workshops und Fortbildungen an. Hierfür wird um eine frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten.
Weitere Informationen: Externer Link: www.bstu.de (oben Kartenreiter: „Wissen“, dann: „Bildung“).
Darüber hinaus werden ständige und wechselnde Ausstellungen mit verschiedenen Schwerpunkten für die Öffentlichkeit angeboten. (Kartenreiter „Veranstaltungen und Ausstellungen“).


Bilaterale Förderung



Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert den deutsch-französischen oder den trilateralen Jugendaustausch im schulischen und außerschulischen Bereich. In beiden Fällen ist die Integration von Gedenkstättenbesuchen an Orten des SED-Unrechts in das Programm möglich und wird dann im Rahmen der Gesamtfinanzierung (mit) unterstützt. Die Förderung erfolgt anteilig für Fahrt-, Aufenthalts- und Programmkosten; beim trinationalen Austausch können auch mehrere Fahrten (nach Deutschland, Frankreich und in das Drittland) gefördert werden. Gefördert werden Gruppen bis zu 35 Teilnehmer/innen, die Fahrten können einen Zeitraum von 4 bis 21 Projekttagen umfassen. Beim trinationalen Austausch können die Begegnungen in drei Phasen erfolgen. Anträge sind mindestens 3 Monate vor der Durchführung beim DFJW oder einer der anerkannten Zentralstellen zu stellen. Die zugrundeliegende Förderrichtlinie findet sich unter: http://www.ofaj.org/sites/default/files/Directives-Richtlinien02022011.pdf. Das Verfahren erfolgt über Zentralstellen. Organisationen, die keinem entsprechenden Dachverband angehören, wenden sich bitte direkt ans Deutsch-Französische Jugendwerk. Weitere Informationen und Kontakt: Externer Link: www.dfjw.org

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert den bi- und trilateralen Austausch mit deutscher und polnischer Beteiligung. Im Rahmen von Jugendbegegnungen kann die europäische Geschichte nach 1945 thematisiert und entsprechende Besuche in Gedenkstätten organisiert werden. Förderbeträge: Die Förderung erfolgt in Festbeträgen. Diese betragen zur Unterstützung der Programmdurchführung vor Ort maximal 100 Zloty (bei Übernachtung in einer Bildungsstätte) bzw. 60 Zloty (bei Übernachtung in einem Hotel) pro Teilnehmer/in und Tag. In der Regel werden von diesen Summen 65% erstattet. Kosten für die Anreise können nur bei außerschulischen Fahrten gefördert werden. Dies erfolgt ebenfalls in Festbeträgen (8 Cent je Person und Kilometer – einfache Strecke), von denen in der Regel bis zu 65% erstattet werden. Bei außerschulischen Fahrten kann zusätzlich die Förderung eines Vor- und/oder Nachbereitungsseminars beantragt werden. Antragsverfahren: Das Antragsverfahren erfolgt über zuständige Zentralstellen, der Antrag sollte spätestens drei Monate vor der Fahrt gestellt werden. Die zuständigen Zentralstellen sind auf der Website des DPJW aufgelistet. Ein Zentralstellenfinder auf der Website des DPJW hilft bei der Suche. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die Zentralstellen. Weitere Informationen: Externer Link: www.dpjw.org

Tandem fördert den außerschulischen Jugendaustausch mit Tschechien. Hier werden „Sondermittel Tschechische Republik“ aus dem Kinder- und Jugendplan des BMFSFJ verwaltet. Gedenkstättenfahrten nach Tschechien können von Tandem unterstützt werden, wenn sie Teil einer Jugendbegegnung sind. Bei der Jugendbegegnung sind die beteiligten Akteure frei in der Auswahl der inhaltlichen Themen, sofern der Charakter der Begegnung im Vordergrund steht. Eine Jugendbegegnung muss mindestens 5 Tage (zzgl. An- und Abreise) umfassen. Die Förderung geschieht als Festbetragsfinanzierung und wird über das Zentralstellenverfahren organisiert. Auch Kleinprojekte können über Tandem gefördert werden. Schulgruppen werden über Tandem nicht finanziell gefördert, erhalten aber umfangreiche Hilfestellung für die Antragstellung bei anderen möglichen Fördermittelgebern. Weitere Informationen: Externer Link: www.tandem-org.de

Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA) fördert nicht explizit Gedenkstättenfahrten. Besuche an historische Erinnerungsorte können jedoch als Programmpunkt in eine geförderte Jugendbegegnung integriert werden. Es gilt auch hier das Zentralstellenverfahren. Die Kriterien und Förderbeträge für schulische und außerschulische Begegnungen sind teilweise unterschiedlich. Weitere Informationen finden sich:

  1. für schulische Jugendbegegnungen unter Externer Link: www.stiftung-drja.de/foerderung/schulischer-austausch. Gefördert werden hier 50% der Reisekosten nach Russland. Bei Begegnungen in Deutschland wird pro Teilnehmer/in und Tag ein Festbetrag von 4,- Euro gefördert. Die maximale Fördersumme (eine Reise nach Russland und eine Begegnung in Deutschland) beträgt 5.000,- Euro. Grundsätzlich ist die Förderung nachrangig zu kommunaler und Landesförderung. Der Antrag sollte 3 Monate vor dem Vorhaben gestellt werden.

  2. für außerschulische Jugendbegegnungen unter Externer Link: www.stiftung-drja.de/foerderung/ausserschulischer-austausch. Gefördert werden Reisekosten nach Russland als Pauschale, sowie für Vor- und Nachbereitungsseminare ein Festbetrag von 51,- Euro / Teilnehmer/in. Für Begegnungen in Deutschland wird ein Festbetrag von 15,- pro Teilnehmer/in Euro gefördert. Für Vor- und Nachbereitungen liegen die Festbeträge bei 51,- Euro pro Teilnehmer/in. Anträge sind bis zum 1.10. des Vorjahres zu stellen.

Förderung der Europäischen Union


Im Rahmen des Förderprogramms Europa für Bürgerinnen und Bürger fördert die EU die Erinnerungsarbeit von Stätten, Mahnmalen und Archiven, die sich mit Massendeportationen und Massenvernichtung sowohl in der Zeit des Nationalsozialismus als auch des Stalinismus befassen. Diese Projekte sollten der Erhaltung bestehender Gedenkstätten, der Reflexion oder der Bildung von Netzwerken dienen.

  • Förderung: Förderfähig sind entweder Veranstaltungen oder die Produktion und Verbreitung von Websites, Publikationen, Studien oder anderen Bildungsmaterialien, die diesen Zielen dienen. Veranstaltungen werden mit Pauschalbeträgen pro Teilnehmer/in bezuschusst, die je nach dem Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, variieren. Bei Publikationen oder anderen Produktionen wird der Zuschuss auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes berechnet. Er kann bis zu 70% der förderfähigen Kosten betragen und muss zwischen 10.000,- und 100.000,- Euro liegen.

  • Abgabefrist: Pro Jahr gibt es in der Regel eine Antragsrunde. Frist 2013 ist der 1. Juni für Projekte, die zwischen dem 1. Dezember 2013 und dem 31. Mai 2014 beginnen. Die Projektlaufzeit kann bis zu 18 Monate betragen.

Weitere Informationen und Beratung: Externer Link: www.kontaktstelle-efbb.de/ziele-des-programms/aktion-4

Das Förderprogramm Jugend für Europa hat kein eigenständiges Budget zur Förderung von Gedenkstättenfahrten. Besuche von Gedenkstätten können aber Programmbestandteil von Jugendbegegnungen sein. In diesem Fall sind sie im gesamten Förderantrag der Jugendbegegnung zu berücksichtigen und zu budgetieren.
Die genaueren Details der Antragstellung für Jugendbegegnungen finden sich unter Externer Link: www.jugendfuereuropa.de

Von dem Förderprogramm „Jugend für Europa“ wurde eine Handreichung zur Finanzierung von Projekten der internationalen Jugendbegegnung publiziert: Externer Link: www.jugendfuereuropa.de/downloads/4-20-235/T-Kit-9-DE.pdf.

Änderungen ab 2014: Die Angaben zu den Programmen gelten bis einschließlich 2013. Die nächste Generation der EU-Programme 2014 – 2020 sieht einige Änderungen vor, die zum jetzigen Zeitpunkt (September 2012) noch nicht beschlossen sind. Die EU-Kommission sieht unter anderem vor, die Programme für Bildung und Jugend in ein gemeinsames Programm "Erasmus for all" für Bildung, Jugend und Sport zu integrieren. Mehr zu den Plänen unter: Externer Link: http://ec.europa.eu/education/erasmus-for-all/index_de.htm

Fussnoten