Argumente gegen rechtsextreme Vorurteile
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Ob in der Kneipe oder im Bus – rechtsextremes Gedankengut ist immer noch in der Öffentlichkeit. Hier finden Sie Argumentationshilfen gegen rechtsextreme Vorurteile.Vorwort
Was tun, wenn auf der Familienfeier von einem älteren Onkel mal wieder die "guten" Taten der Nazis hervorgehoben werden, beispielsweise der Autobahnbau oder das Ende der Massenarbeitslosigkeit. In der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischem Gedankengut trifft man immer wieder auf historisch tradierte Vorurteile, die ihren Ausgangspunkt überwiegend in der Ideologie des Nationalsozialismus haben und bis in die Gegenwart Wirkung erzielen können. Dieses Heft setzt sich mit den gängigsten Vorurteilen detailliert auseinander und widerlegt sie.
In alphabetischer Reihenfolge werden Schlagwörter und Begriffszusammenhänge rechtsextremer Propaganda aufgegriffen und einer kritischen Analyse unterzogen. Zur weiteren Beschäftigung mit dem jeweiligen Thema dienen Literatur- und Internethinweise.
In der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischem Gedankengut trifft man immer wieder auf historisch tradierte Vorurteile, die ihren Ausgangspunkt überwiegend in der Ideologie des Nationalsozialismus haben und bis in die Gegenwart Wirkung erzielen können.
Dabei sieht man sich mit pseudowissenschaftlichen Argumentationstechniken konfrontiert, die sich Unsicherheiten und Unkenntnisse eines breiten Publikums über historische Zusammenhänge zunutze machen wollen.
Die Absicht solcher Argumentationsmuster liegt vielfach darin, das historische Bild des Nationalsozialismus zu beschönigen. Darüber hinaus sollen Vorbehalte gegen Andersdenkende, Minderheiten und Fremde geschürt werden und es äußert sich eine grundlegende Ablehnung des demokratischen Staates und seiner Spielregeln.
Dieser Beitrag greift gängige Schlagworte und Begriffszusammenhänge rechtsextremer Propaganda auf und unterzieht sie einer kritischen Analyse.
Arbeitsscheu
Als "arbeitsscheu" werden im Tagesgespräch oft Menschen diffamiert, die als Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger ohne eigenes Verschulden nicht am Erwerbsleben teilnehmen können. Der Vorwurf der Arbeitsscheu diente in der NS-Zeit als Bestandteil der Sammelbezeichnung "Asoziale" zur Charakterisierung von bestimmten Angehörigen der sozialen Unterschichten (wie beispielsweise Bettler, Prostituierte, Obdachlose, Trinker, Nichtangepasste, Aussteiger), die meist keiner geregelten Beschäftigung nachgingen. Er wurde schon lange vor der nationalsozialistischen Zeit als Begründung sozialfürsorgerischer Zwangsmaßnahmen ("Arbeitshaus") benutzt.
Das NS-Regime begann bereits 1933 mit der Verfolgung von "Arbeitsscheuen" und anderen "Asozialen", die ab 1937 in Konzentrationslager eingewiesen und anderen Zwangsmaßnahmen (beispielsweise Sterilisation) unterworfen wurden, weil nach Verlautbarung der "Rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Forschungsstelle" im NS-Reichsgesundheitsamt asoziale Charaktereigenschaften angeblich vererbbar sein sollten. 1938 gab es eine Verhaftungswelle mit Einweisung in Konzentrationslager (Aktion "Arbeitsscheu Reich"), die weit über 10000 Personen traf. Die Einstufung einer Person als "arbeitsscheu" war willkürlich, sie erfolgte oft durch Denunziation. Die Rechtlosigkeit des Einzelnen, die Preisgabe des Individuums gegenüber der Willkür der Behörden, die dem Wunsch der diesen Begriff Benutzenden entspricht, kommt in der Diskriminierung "arbeitsscheu" zum Ausdruck.
Literatur:
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