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Zu Lasten der Beschäftigten

Stefan Körzell

/ 4 Minuten zu lesen

Der zunehmende Wettbewerb durch Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA wirkt sich nicht selten negativ auf die Arbeitnehmer aus, meint das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Wettbewerb sollte seiner Ansicht nach nicht über die niedrigsten Löhne, sondern über gute Produkte ausgetragen werden.

(© DGB)

Handelsabkommen zielen auf den Abbau von Handelshindernissen, also traditionell vor allem Zölle. Doch wegen des niedrigen Zollniveaus geraten sogenannte nicht-tarifäre Handelsbarrieren zunehmend in den Fokus. Das sind staatliche Regulierungen, die bei der Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen eingehalten werden müssen. Ohne diese Standards und ohne nennenswerte Zölle sind die Märkte der jeweiligen Partner quasi bedingungslos geöffnet. Den Konsumenten werden mehr Produktvielfalt und niedrigere Preise versprochen. Doch eine solche Marktöffnung übt auch zusätzlichen Wettbewerbsdruck auf Unternehmen aus. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, setzen diese den Hebel häufig bei den Kosten an, die für Arbeitskräfte anfallen – zum Beispiel den Löhnen. Der zunehmende Wettbewerbsdruck wirkt sich also nicht selten direkt negativ auf die Beschäftigten aus.

Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gewerkschaften dafür zu sorgen, dass Wettbewerb nicht über die niedrigsten Löhne, sondern vor allem über gute Produkte ausgetragen wird. Dazu führen sie Tarifverhandlungen und achten auf Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen. Die acht sogenannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO, engl. ILO), einer UN-Organisation, bilden weltweit die Basis der Arbeitnehmerrechte.

Deshalb ist es elementar, die ILO-Kernarbeitsnormen verbindlich und sanktionierbar in Freihandelsabkommen festzuschreiben. Dazu gehören zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sowie das Recht, Gewerkschaften gründen und ihnen beitreten zu können. Die gemeinsame Verpflichtung auf die Einhaltung dieser Normen würde verhindern, schlechte Arbeitsbedingungen als Vorteil im wachsenden Wettbewerb auszunutzen.

Die USA haben lediglich zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert

Während Kanada mittlerweile dabei ist, die verbleibenden zwei Kernarbeitsnormen zum Mindestalter von Beschäftigten und zum Recht auf Kollektivverhandlungen doch zu ratifizieren, scheinen die USA weniger einsichtig. Sie haben anders als die EU lediglich zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Tarifverträge gehören nicht dazu.

Das schlägt sich auch in der Praxis nieder: Knapp die Hälfte der US-Bundesstaaten hat sogenannte "Right-to-Work-Gesetze" erlassen. Diese besagen, dass Gewerkschaften Tarifverhandlungen führen können, wenn sie es geschafft haben, die entsprechende Abstimmung in einem Unternehmen oder einer Niederlassung zu gewinnen (Flächentarifverträge sind in den USA unbekannt). Die Arbeitnehmer können jedoch nicht zu einer Service-Gebühr an die Gewerkschaft für ihr Engagement verpflichtet werden. Die US-Gewerkschaften sprechen deshalb von "free riders" (Trittbrettfahrern). Unter dem Strich schwächen diese Gesetze die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften und machen ihnen das Überleben schwer. Die US-Bundesstaaten hingegen bewerben ihre laschen Arbeitnehmerstandards stolz als Standortvorteil.

Das Nachhaltigkeitskapitel, in dem diese Regeln beim Freihandelsabkommen TTIP festgeschrieben werden sollen, gehört zu den schwierigsten Verhandlungsthemen. Hauptstreitpunkte sind die Normen, die im Abkommen verankert werden sowie die Strafen bei Verstößen. Die EU verfolgt traditionell den Ansatz, sich auf zahlreiche wichtige internationale Normen zu beziehen, Verstößen jedoch nur mit Konsultationen und Verbesserungsempfehlungen zu begegnen.

Geldstrafen bei Verstößen in den USA, aber schwache Normen

Die USA hingegen sanktionieren Verstöße auch mit Geldstrafen, die Normen sind wiederum eher schwach. Treffen diese beiden Ansätze aufeinander, besteht die Gefahr einer Einigung auf kleinstem gemeinsamem Nenner – mit wenig Schutz für die Beschäftigten. Die Gewerkschaften setzen sich deshalb auch bei TTIP für hohe soziale Standards und deren konsequente Durchsetzung ein – bis hin zu finanziellen Sanktionen. Nur so kann verhindert werden, dass schwächere Arbeitnehmerrechte als Kostenvorteil ausgenutzt werden. Die ILO-Kernarbeitsnormen können dabei nur die unterste Auffanglinie sein. Doch bisher konnte man sich im Verhandlungsprozess noch nicht mal darauf einigen.

Auch das Investitionsschutzkapitel könnte erhebliche negative Folgen für Beschäftigte haben. Dort werden ausländischen Investoren bestimmte Rechte eingeräumt, die sie vor staatlichen Eingriffen schützen sollen. Garantiert werden ihnen zum Beispiel eine "faire und gerechte" Behandlung sowie der Schutz vor direkter und indirekter Enteignung. Zahlreiche Fälle in anderen bilateralen Abkommen haben gezeigt, dass diese Rechte nicht selten wegen ihres breiten Interpretationsspielraums zu Lasten der beklagten Staaten ausgelegt und Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe angestrengt wurden.

Der TTIP-Vorschlag der EU-Kommission erlaubt Staaten, "legitime politische Ziele" zu verfolgen, ohne dafür verklagt werden zu können ("right to regulate"). Als solche Ziele werden zwar Umwelt- und Verbraucherschutz konkret, der Schutz von Beschäftigten oder bessere Arbeitsbedingungen dagegen nicht erwähnt. Ob eine Regulierung legitim ist oder nicht, entscheidet im Ernstfall ein Investitionstribunal. Das bedeutet rechtliche Ungewissheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Rechte werden angreifbar.

Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechte sollten Querschnittsthemen in Handelsabkommen sein

Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechte als Querschnittsthemen in Handelsabkommen verankert werden. Auch die Verpflichtung zur Einhaltung sozialer Normen gehört in das Kapitel zu öffentlicher Beschaffung oder in den Bereich regulatorische Kooperation, also der geplanten vertieften Zusammenarbeit bei der Entstehung von Regeln und Gesetzen.

Bei der öffentlichen Auftragsvergabe würde dann im Zweifelsfall nicht mehr nur der günstigste Preis zählen, sondern auch die Einhaltung sozialer Normen. Im Kontext der regulatorischen Kooperation bleibt die Frage, inwieweit Arbeitsschutzstandards (wie die Kennzeichnung giftiger Chemikalien oder Anforderungen an Schutzkleidung) zwischen der EU und den USA gegenseitig anerkannt oder angeglichen werden. Sollte dieser Bereich behandelt werden, muss garantiert sein, dass der jeweils höhere Arbeitsschutz erhalten bleibt.

(© Privat)

Standpunkt Galina Kolev:



Interner Link: "Es spricht also vieles dafür, dass das hohe Niveau an Arbeitnehmerschutz in Europa auch mit TTIP und CETA aufrechterhalten bleibt."

Stefan Körzell ist seit 2014 Mitglied im geschäftsführenden Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Dort ist er zuständig für Handelsfragen.