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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 25-26/2001)
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Die sozialen Risiken "Neuer Ehrenamtlichkeit" |

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Zur Zukunft des Ehrenamtes am Beispiel der "Bürgerarbeit" Marcel Erlinghagen
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II. Was ist "Bürgerarbeit"? |
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Im Zusammenhang um die Debatte zur Zukunft der Arbeitsgesellschaft entwirft die Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen den Vorschlag, durch "Bürgerarbeit" ein "neues attraktives Zentrum gesellschaftlicher Aktivität . . . jenseits der Erwerbsarbeit und jenseits der Arbeitspflicht für Sozialhilfeempfänger" zu schaffen
. "Bürgerarbeit" ist dabei definiert als "freiwilliges soziales Engagement", das "projektgebunden" (und damit zeitlich begrenzt) unter der Regie eines "Gemeinwohlunternehmers" geleistet wird; einzurichtende (kommunale) "Ausschüsse für Bürgerarbeit" autorisieren die Gemeinwohlunternehmer und betreuen sie mit der Durchführung zuvor ausgeschriebener Bürgerarbeitsprojekte
. Welche Projekte diesen Charakter zugebilligt bekommen, wird vom kommunalen Bürgerarbeitsausschuss zuvor beraten und durch Abstimmung bestimmt. Bürgerarbeit soll "nicht entlohnt, aber belohnt" werden. Die Kommission schlägt bspw. "Qualifikationen, Ehrungen, Anerkennung von Rentenansprüchen und Sozialzeiten" sowie die Gewährung von so genannten "Favor Credits" (z. B. Gebührenbefreiung für Kinderbetreuung im Kindergarten) vor. Sozialhilfeempfänger beziehen für diese Tätigkeit nicht Sozialhilfe, sondern "Bürgergeld"
. Die erforderlichen Mittel sollen den Haushalten der Sozialhilfe und gegebenenfalls der Arbeitslosenhilfe entnommen werden. Die Bürgergeld-Bezieher sollen jedoch keine Empfänger von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe sein, da sie in Freiwilligen-Initiativen gemeinnützig tätig sind. Es stehe ihnen frei, ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen; Bürgerarbeiter seien somit keine Arbeitslosen
.
Ein Kernpunkt in diesem Konzept ist die Figur des "Gemeinwohlunternehmers". Diese neuen Unternehmer "kombinieren in ihrer Person und ihrem Können . . . die Fertigkeiten und die Kunst des Unternehmers im emphatischen Wortsinn" und setzen diese für soziale und gemeinnützige Zwecke ein
. Der im ständigen evolutionären "Marktkampf" gestählte und dadurch an das Finden von pragmatischen, finanzierbaren und kreativen Lösungen gewöhnte "Macher" ("personifizierter Initiativreichtum") wird somit von der Zukunftskommission als Sanierer des angeschlagenen Konzerns "Sozialsystem" entdeckt. Der Gemeinwohlunternehmer könne somit als "Anti-Bürokrat" durch seine "charismatische Führerpersönlichkeit" sowohl neues Sozialkapital als auch neue Geldquellen erschließen; dieser Typ von Persönlichkeit sei in der Lage, neue Bürgerarbeitsmärkte zu erkennen und zu erschließen. Damit könnten gesellschaftliche Probleme bewältigt werden, welche die öffentliche Bürokratie noch gar nicht als Missstand identifiziert hat
. Solchen Sozialunternehmern könnte es darüber hinaus auch gelingen, bislang zwar grundsätzlich vorhandene, aber nicht freigesetzte Engagement-bereitschaft bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu aktivieren, da so die individuelle Motivation für Bürgerarbeit besser berücksichtigt werde. Flankiert werden solle die gemeinwohl-unternehmerisch organisierte Bürgerarbeit durch verstärktes "Sozial-Sponsoring" sowie durch verbesserte Anreize und Kompensation für geleistete Bürgerarbeit
. Vor allem "Sozial-Sponsoren" sollen - ne-ben den Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen - innerhalb der "Kommunalen Bürgerarbeitsausschüsse" eine gewichtige Rolle einnehmen
.
Ob der Gemeinwohlunternehmer ebenfalls als unentlohnter "Bürgerarbeiter" tätig wird, bleibt unklar. Auf jeden Fall soll dieser Personenkreis gemeinnützige Unternehmen - auch "Non-Profit-Organisationen" (NPO) genannt - für den Markt sozialer Dienstleistungen gründen. Wo die spezifische Motivation der Gemeinwohlunternehmer liegt, nun auf einmal eine Fülle neuer NPOs zu gründen und diese hauptberuflich als angestellte Lohnempfänger
verantwortlich zu leiten, ist dem Gutachten nicht zu entnehmen. |
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10. Februar 2012
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