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Dossier - China

Das politische System Chinas


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Sebastian Heilmann
Das politische System der VR China hat in Europa ein zwiespältiges Image. Chinakritische Politiker, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten sehen in China eine Diktatur mit "eiserner Faust" am Werk, die im Innern alle Ansätze zu politischer Erneuerung unterdrückt und nach außen rücksichtslos nationale Interessen durchsetzen will. China-freundliche Politiker und Geschäftsleute hingegen verweisen auf die außerordentliche wirtschaftliche Dynamik des Landes und vertrauen auf die Wirkung der Marktwirtschaft, die auch China den Weg zu einer politischen Neuordnung und zu verlässlicher internationaler Kooperation weisen werde.

Jintao Jiabao
Der chinesische Premier Wen Jiabao (links) und Präsident Hu Jintao während einer Sitzung des Nationaler Volkskongresses in der Großen Halle des Volkes in Peking, 8. März 2008. (Foto: AP)
Die chinesische Regierung selbst lehnt die "westliche Demokratie" als für China untaugliches Ordnungsmodell bislang entschieden ab. Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) hält an ihrem Machtmonopol fest, lässt keine unabhängigen politischen Kontrollinstanzen zu und unterdrückt organisierte oppositionelle Aktivitäten. Also handelt es sich bei der VR China zweifellos um ein autoritäres Regierungssystem. Dennoch hat der tief greifende wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel besonders seit den 1990er Jahren markante politische Veränderungen bewirkt. Vom Totalitarismus der Mao-Ära, als Funktionäre und Organisation der Kommunistischen Partei einen totalen Zugriff auf das wirtschaftliche, gesellschaftliche und persönliche Leben ausüben konnten, hat sich die gegenwärtige politische Ordnung weit entfernt. Politische Entscheidungen kommen heute auf andere Weise zustande und werden auch mit anderen Mitteln durchgesetzt als am Ausgangspunkt der Wirtschaftsreformen.

Staatsverfassung

Der Staatsaufbau der VR China folgt in Kernelementen dem Modell der ehemaligen Sowjetunion. Die politische Führungsrolle der Kommunistischen Partei, umfassende Durchgriffsbefugnisse der Zentralregierung gegenüber regionalen Führungen, die Gewaltenkonzentration - also die ausdrückliche Ablehnung einer politischen Machtbegrenzung durch Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative - und die Unterordnung individueller Rechte unter kollektive Interessen sind bis heute wesentliche Prinzipien der Verfassungsordnung der VR China.

Zur Person
Sebastian Heilmann, ordentlicher Professor für Regierungslehre mit Schwerpunkt Ostasien an der Universität Trier und Leiter der dortigen Forschungsgruppe Politik und Wirtschaft Chinas. 2005-2006 Visiting Fellow am Fairbank Center der Harvard University. 2006-2009 gemeinsam mit Professor Elizabeth Perry Leitung des Forschungsprojekts "Adaptive Authoritarianism" (Buchpublikation bei Harvard University Press geplant für 2009). Forschungshomepage: www.chinapolitik.de.

Bislang sind vier Verfassungen (1954, 1975, 1978, 1982) verabschiedet worden, in denen die wechselnden politischen Ziele der KPCh zum Ausdruck kommen. Während insbesondere die Verfassungen von 1975 und 1978 die Bedeutung des Klassenkampfes hervorhoben, spiegelt die derzeit gültige Verfassung von 1982 (in Einzelelementen geändert in den Jahren 1988, 1993, 1999 und 2004) die Bemühungen um eine "sozialistische Modernisierung" des Wirtschaftssystems und um eine Stabilisierung der staatlichen Institutionen wider. In Art. 1 der geltenden Verfassung heißt es: "Die VRCh ist ein sozialistischer Staat unter der Demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht. [...] Die Sabotage des sozialistischen Systems ist jeder Organisation oder jedem Individuum verboten? Das Gefüge der politischen Institutionen Chinas wurde durch keine der bisherigen Verfassungsänderungen angetastet. Der Führungsanspruch der KPCh, der auch in der Präambel der Staatsverfassung hervorgehoben wird, bleibt das entscheidende Hindernis für eine Erneuerung der staatlichen Institutionen.


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Das politische System im Überblick. (c) Erich Schmidt Verlag, die Verwendung dieser Grafik ist honorarpflichtig.
"Oberstes Organ der Staatsmacht" und Gesetzgebungsorgan ist laut Verfassung der Nationale Volkskongress (NVK), der unter anderem zuständig ist für Verfassungsänderungen (mit Zwei-Drittel-Mehrheit), Ausarbeitung und Änderung von grundlegenden Gesetzen, Wahl/Abberufung der wichtigsten Mitglieder der Staatsorgane sowie Prüfung und Bestätigung des Staatshaushaltes. Die rund 3000 Abgeordneten des NVK werden alle fünf Jahre von den Volkskongressen auf Provinzebene bestimmt. Es findet also keine Volkswahl zum NVK statt. Mehr als zwei Drittel der NVK-Abgeordneten gehören der Kommunistischen Partei an. Der NVK tritt nur einmal im Jahr zu einer ein- bis zweiwöchigen Plenartagung zusammen. Den Charakter eines "Ersatzparlaments" besitzt deshalb der Ständige Ausschuss des NVK, der 174 Mitglieder (2005) zählt, alle ein bis zwei Monate zu mehrtägigen Sitzungen zusammentritt und die Mehrzahl der Gesetze verabschiedet sowie internationale Abkommen ratifiziert. Als Staatsoberhaupt der VR China fungiert der Staatspräsident, dem überwiegend formalrepräsentative Funktionen zukommen. Er setzt mit seiner Unterschrift Gesetze in Kraft, ernennt und entlässt führende Mitglieder von Staatsorganen nach Entscheidung des NVK und empfängt internationale Staatsgäste. Da der Generalsekretär der KPCh - "Nummer 1" in der Parteihierarchie und damit der mächtigste chinesische Politiker - seit 1993 zugleich auch das Amt des Staatspräsidenten bekleidet, hat dieses Amt ein größeres Gewicht erlangt. Der Staatsrat, so die Bezeichnung für die chinesische Zentralregierung, wird in der Verfassung als "Exekutivorgan" des NVK und als "oberstes Organ der Staatsverwaltung" definiert. Dem Staatsrat gehören der Ministerpräsident, dessen Stellvertreter sowie die Staatsratskommissare und Minister an. Der Ministerpräsident verfügt als Leiter des Staatsrates über eine sehr große Machtfülle. Als "Kabinett" im engeren Sinne dient die Ständige Konferenz des Staatsrates, die nur die zehn höchstrangigen Regierungsmitglieder umfasst. Die Kandidaten für alle Führungspositionen in der Regierung werden von Gremien der KPCh ausgewählt und benannt; der NVK muss der Ernennung der wichtigsten Amtsträger zustimmen. Lokale Volkskongresse und Volksregierungen aller Ebenen sind die örtlichen Organe der Staatsmacht. Sie haben auf der jeweiligen Verwaltungsebene Kompetenzen, die im Wesentlichen mit denen des NVK auf nationaler Ebene korrespondieren. Nur die Delegierten der Volkskongresse auf Kreis- und Gemeindeebene werden direkt gewählt. Die lokalen Volksregierungen aller Ebenen "sind den Organen der Staatsverwaltung der nächsthöheren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig". Gemäß Verfassung kann die Zentralregierung die Annulierung "unangemessener Entscheidungen" lokaler Organe der Staatsverwaltung anordnen. Hierin kommt der zentralistische Staatsaufbau zum Ausdruck, der in der Verfassung festgelegt ist, in der Verwaltungspraxis jedoch durch vielfältige dezentrale Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume aufgelockert ist.

Das Regierungs- und Verwaltungssystem der VRCh umfasst sechs Hauptstufen:

  • Zentrale: Zentralregierung und Parteizentrale.
  • Provinzebene: 33 Verwaltungseinheiten, darunter:
    • vier "Regierungsunmittelbare Städte" (Beijing, Shanghai, Tianjin, Chongqing)
    • 22 Provinzen (offiziell wird Taiwan als 23. Provinz der VR China geführt)
    • fünf "Autonome Gebiete" (Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Guangxi, Ningxia)
    • zwei "Sonderverwaltungszonen": Hongkong und Macau (ehemalige Kolonien, die 1997 vom Vereinigten Königreich bzw. 1999 von Portugal in die Souveränität der VR China überführt wurden) genießen einen weitreichenden administrativen Autonomiestatus, werden aber offiziell als Verwaltungseinheiten auf Provinzebene geführt.
  • Bezirksebene: 333 Bezirksstädte, Regierungsbezirke und bezirksgleiche Verwaltungseinheiten.
  • Kreisebene: 2861 Kreise und kreisgleiche Verwaltungseinheiten.
  • Gemeindeebene: rund 44 000 Gemeinden, Kleinstädte und städtische Wohnviertel.
  • Dörfer und Straßenzüge: In den rund eine Million Dörfern Chinas sowie in städtischen Straßenzügen wird ein System der begrenzten Selbstverwaltung durch zum Teil gewählte, zum Teil von der KPCh bestimmte Komitees praktiziert.


01. Oktober 2005

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