PDF Version (159 KB) Fakten
Im Jahr 2009 waren in Deutschland 15,6 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet (2005: 12,7 Prozent). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bzw. Ergebnissen der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) lag dabei der Schwellenwert für Armutsgefährdung in Deutschland für Alleinlebende bei 11.278 Euro pro Jahr. Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren waren armutsgefährdet, wenn sie zusammen und nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger als 23.684 Euro pro Jahr zur Verfügung hatten.
Die Armutsgefährdungsquote der Männer war mit 14,9 Prozent im Jahr 2009 etwas niedriger als die der Frauen mit 16,4 Prozent. Waren 2007 und 2008 die Unterschiede zwischen den Altersgruppen nicht auffallend groß, bestand 2009 ein klarer Abstand: Die Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen war mit 17,5 Prozent am höchsten und lag 3,4 Prozentpunkte über der der 65-Jährigen und Älteren (14,1 Prozent). Dazwischen lag die Quote der 18- bis unter 65-Jährigen mit 15,6 Prozent.
Am stärksten erhöht Arbeitslosigkeit die Armutsgefährdung. 2009 waren in Deutschland deutlich mehr als zwei Drittel aller Arbeitslosen armutsgefährdet (70,3 Prozent). 2007 lag der entsprechende Wert noch bei 56,8 und 2008 bei 62,0 Prozent. Bei den Erwerbstätigen waren 2009 lediglich 7,2 Prozent von Armut betroffen – also jeder Vierzehnte. Die Armutsgefährdung von Personen im Ruhestand lag mit 13,4 Prozent ebenfalls unter dem Durchschnitt der Bevölkerung.
Auch der Bildungsabschluss hat Auswirkungen auf die Armutsgefährdung. So lebten im Jahr 2009 lediglich 7,9 Prozent der Personen mit einem hohen Bildungsstand in Armut (Bildungsstand nach der Klassifikation ISCED – International Standard Classification of Education). Bei Personen mit einem mittleren Bildungsstand waren es im selben Jahr 14,1 Prozent. Schließlich lag die Armutsgefährdungsquote der Personen mit niedrigem Bildungsstand bei 25,3 Prozent.
In Haushalten von Alleinerziehenden lag im Jahr 2009 bei 43,0 Prozent aller Personen eine Armutsgefährdung vor (2008: 37,5 Prozent). Und auch bei Alleinlebenden ist das Armutsrisiko auffallend hoch – bei 30,0 Prozent lag das Einkommen unterhalb des Schwellenwertes. Dagegen waren in Haushalten von zwei Erwachsenen mit zwei Kindern lediglich 8,8 Prozent der Personen armutsgefährdet.
Wird die Umverteilungswirkung von Sozialleistungen nicht berücksichtigt, erhöht sich die Armutsgefährdungsquote auf 24,2 Prozent im Jahr 2009. Bei den unter 18-Jährigen war die Armutsgefährdungsquote vor Sozialleistungen dabei fast doppelt so hoch wie danach (32,8 gegenüber 17,5 Prozent). Bei Personen, die 65 Jahre oder älter waren, lag die Armutsgefährdungsquote vor Sozialleistungen hingegen nur 1,1 Prozentpunkte höher als die Quote nach Sozialleistungen (15,2 gegenüber 14,1 Prozent).
Bei allen Armutsrisikoquoten ist zu beachten, dass diese keine Erkenntnis darüber liefern, wie weit das Einkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung unter der Armutsrisikoschwelle liegt. Diesen Aspekt berücksichtigt die sogenannte relative Armutslücke: Nach der Statistik EU-SILC lag der Median der Nettoäquivalenzeinkommen der armutsgefährdeten Personen im Jahr 2009 20,7 Prozent unter dem Schwellenwert für die Armutsgefährdung.
Datenquelle
Statistisches Bundesamt: Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), www.destatis.de
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an einer Gesamtgruppe ist. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Dabei berücksichtigt die Einkommensberechnung sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte, die durch das Zusammenleben – durch gemeinsam genutzten Wohnraum, beim Energieverbrauch pro Kopf oder bei Haushaltsanschaffungen – entstehen. Die Einkommen werden also gewichtet.
Zur Ermittlung des Einkommens wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen zusammengefasst. Dieses setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Transfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge werden abgezogen.
Anschließend wird das verfügbare Einkommen gewichtetet bzw. das sogenannte Äquivalenzeinkommen ermittelt. Dazu wird das verfügbare Haushaltseinkommen unter Berücksichtigung eines Gewichtungsschlüssels (Äquivalenzskala) geteilt. Die Äquivalenzskala weist dabei der ersten erwachsenen Person stets das Gewicht 1 zu. Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3.
Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren hat nach der Äquivalenzskala das Gesamtgewicht 2,1 (1 plus 0,5 plus 0,3 plus 0,3). Zu Berechnung des Äquivalenzeinkommens muss das verfügbare Haushaltseinkommen demnach durch 2,1 – und nicht durch die Anzahl der Personen – geteilt werden. Bei einem verfügbaren Haushaltseinkommen von beispielsweise 2.100 Euro hat jedes der vier Haushaltsmitglieder ein Äquivalenzeinkommen von 1.000 Euro.
Um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden hier alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.

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Ausgewählte Armutsgefährdungsquoten
In Prozent, 2009*
| |
nach Sozialleistungen |
| Bevölkerung insgesamt |
15,6 |
| Männer |
14,9 |
| Frauen |
16,4 |
| unter 18-Jährige |
17,5 |
| 18- bis unter 65-Jährige |
15,6 |
| 65-Jährige und Ältere |
14,1 |
| Erwerbstätige** |
7,2 |
| Arbeitslose** |
70,3 |
| Personen im Ruhestand** |
13,4 |
| niedriger Bildungsstand*** |
25,3 |
| mittlerer Bildungsstand*** |
14,1 |
| hoher Bildungsstand*** |
7,9 |
| Alleinlebende |
30,0 |
Personen in Haushalten mit
2 Erwachsenen (< 65 Jahre), ohne Kinder |
10,3 |
Personen in Haushalten mit
2 Erwachsenen und 2 Kindern |
8,8 |
| Personen in Haushalten von Alleinerziehenden |
43,0 |
| Eigentümer**** |
8 |
| Mieter**** |
25 |
| |
vor Sozialleistungen (ausgenommen Renten und Pensionen) |
| Bevölkerung insgesamt |
24,2 |
| unter 18-Jährige |
32,8 |
| 18- bis unter 65-Jährige |
24,9 |
| 65-Jährige und Ältere |
15,2 |
* Berechnungsgrundlagen: 60%-Median, modifizierte OECD-Skala / Einkommensbezugsjahr: 2009, Erhebungsjahr: 2010, Veröffentlichung: 2011 ** Personen ab 18 Jahren. Erwerbsstatus, der über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten im Einkommensbezugsjahr (2009) galt. *** Personen ab 18 Jahren. Bildungsstand nach der Klassifikation ISCED (International Standard Classification of Education). **** Einkommensbezugsjahr: 2008 Quelle: Statistisches Bundesamt: Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
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