PDF Version (167 KB) Fakten
Die öffentlichen Haushalte gaben im Jahr 2010 – bereinigt um Zahlungen der öffentlichen Haushalte untereinander – für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben 1.127,8 Milliarden Euro aus. Die höchsten Ausgaben (nicht bereinigt) entfielen auf den Bereich der Sozialversicherung mit 512,3 Milliarden Euro, gefolgt vom Bund (353,3 Mrd. Euro), den Ländern (303,5 Mrd. Euro) sowie den Gemeinden und Gemeindeverbänden (182,2 Mrd. Euro). Die EU-Anteile lagen bei 23,0 Milliarden Euro.
Das notwendige Geld zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten die öffentlichen Haushalte aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Erlösen aus dem Verkauf von Vermögen oder – wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken – über Kredite. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen der öffentlichen Haushalte (ohne Kredite) im Jahr 2010 auf 1.049,6 Milliarden Euro.
Zwischen 1950 und 2010 sind sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen der öffentlichen Haushalte deutlich gestiegen. Allein zwischen 1991 und 2010 erhöhten sich die Ausgaben bzw. Einnahmen um 56,2 bzw. 57,2 Prozent. In fast allen Jahren seit 1950 übertrafen die Ausgaben der öffentlichen Haushalte die Einnahmen. Die hieraus resultierenden Finanzierungsdefizite wurden vor allem über eine Ausweitung der Verschuldung finanziert. Der Schuldenstand stieg dementsprechend von 9,6 Milliarden Euro im Jahr 1950 auf 536,2 Milliarden Euro im Jahr 1990. Am 31. Dezember 2009 lagen die Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte bei 1.636,2 Milliarden Euro – gegenüber dem Jahr 1991 entspricht das einer Erhöhung des Schuldenstandes um rund 175 Prozent. Nicht zuletzt durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 erreichten die Schulden im Jahr 2010 ihren bisher höchsten Stand. Von den Schulden in Höhe von 1.950,5 Milliarden Euro entfielen 1.296,2 Milliarden Euro auf den Bund, 577,1 Milliarden Euro auf die Länder und 77,2 Milliarden Euro auf die Gemeinden/Gemeindeverbände.
Das Finanzierungsdefizit erreichte im Jahr 1993 mit 68,2 Milliarden Euro einen ersten Höchststand. Nach etwas niedrigeren Finanzierungsdefiziten in den Jahren 1994 und 1995 (58,7 und 60,9 Mrd. Euro) sank das Finanzierungsdefizit zwischen 1996 und 1999 von 68,0 auf 22,0 Milliarden Euro. Der Finanzierungsüberschuss im Jahr 2000 (18,6 Mrd. Euro) stellt einen Sonderfall dar, da der Bund einmalige Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen in Höhe von 50,8 Milliarden Euro erzielte. Bei der anschließenden Ausweitung der Finanzierungsdefizite wurde im Jahr 2003 mit 74,0 Milliarden Euro ein weiterer Höhepunkt erreicht. In den Folgejahren sanken durch deutlich höhere Steuereinnahmen und steuerähnliche Abgaben die Finanzierungsdefizite kontinuierlich. Im Jahr 2007 nahmen die öffentlichen Haushalte sogar mehr ein als sie ausgaben: der Finanzierungsüberschuss lag bei 9,0 Milliarden Euro. Im Jahr 2008 wiesen die öffentlichen Haushalte jedoch erneut ein Finanzierungsdefizit von 5,8 Milliarden aus, das im Jahr 2009 – auch bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise – auf 106,9 Milliarden Euro stieg. Dies ist das bislang höchste Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte. 2010 folgte mit einem Minus von 78,1 Milliarden Euro das zweithöchste Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte.
Werden die Ausgaben der öffentlichen Haushalte in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) gesetzt, ergibt sich die sogenannte Staatsquote (Ausgaben des Staates in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen). Die Staatsquote stieg zwischen 1991 und 1996 von 46,3 auf 49,3 Prozent. Mit Ausnahme der Jahre 2002/2003 war die Staatsquote in den Folgejahren tendenziell rückläufig. 2007 und 2008 erreichte sie mit 43,6 bzw. 43,8 Prozent die niedrigsten Werte seit 1990. Erst 2009 und 2010 erhöhte sich die Staatsquote wieder deutlich auf 47,5 bzw. 46,6 Prozent.
Datenquelle
Statistisches Bundesamt: www.destatis.de; Bundesministerium der Finanzen (BMF): Entwicklung der Staatsquote
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Die öffentlichen Haushalte umfassen die staatlichen Haushalte des Bundes und der Länder, die Finanzanteile der Europäischen Union, die kommunalen Haushalte und die gesetzliche Sozialversicherung. Je nach Erhebung können die öffentlichen Haushalte unterschiedlich abgegrenzt sein.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung), soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP ist gegenwärtig das wichtigste gesamtwirtschaftliche Produktionsmaß.
Die Nettokreditaufnahme entspricht der Differenz von Schuldenaufnahme und Schuldentilgung am Kreditmarkt.

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