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Erwerbstätigkeit von Eltern nach Zahl der Kinder | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Erwerbstätigkeit von Eltern nach Zahl der Kinder

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Erwerbstätigenquoten von 20- bis 49-jährigen Müttern und Vätern ("realisierte Erwerbstätigkeit") mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren in der Familie, in Prozent, 2019

Erwerbstätigenquoten von 20- bis 49-jährigen Müttern und Vätern ("realisierte Erwerbstätigkeit") mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren in der Familie, in Prozent, 2019

Erwerbstätigenquoten von 20- bis 49-jährigen Müttern und Vätern ("realisierte Erwerbstätigkeit") mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren in der Familie, in Prozent, 2019

Quelle: Statistisches Bundesamt: Mikrozensus
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Die Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern mit einem Kind liegt in etwa auf dem Niveau von Müttern und Vätern mit zwei Kindern. Erst bei drei oder mehr Kindern sinken die Erwerbstätigenquoten. Dabei liegen die Erwerbstätigenquoten der Väter deutlich über denen der Mütter. Die Anzahl der Kinder hat auch Einfluss auf den Umfang der Erwerbsbeteiligung: Bei den Müttern sinkt mit zunehmender Kinderzahl der Anteil der Vollzeitbeschäftigten an allen Erwerbstätigen. Bei den Vätern ist die Vollzeitquote weitgehend unabhängig von der Zahl der Kinder.

Fakten

Abgesehen davon, dass die Erwerbstätigenquoten der Väter deutlich höher sind als die der Mütter, liegt die Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern mit einem Kind in etwa auf dem Niveau von Müttern und Vätern mit zwei Kindern. Erst bei drei oder mehr Kindern sinken sowohl bei den Müttern als auch bei den Vätern die Erwerbstätigenquoten. Im Jahr 2019 waren von den 20- bis 49-jährigen Müttern mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren 48,0 Prozent erwerbstätig und bei den Müttern mit zwei Kindern 51,1 Prozent. Bei den Müttern mit drei oder mehr Kindern nimmt die Erwerbsbeteiligung auf 34,6 Prozent ab (hier immer "realisierte Erwerbstätigkeit" – siehe unten: Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen).

Von den Vätern mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren waren im Jahr 2019 83,3 Prozent erwerbstätig. Bei Vätern mit zwei Kindern steigt die Erwerbstätigenquote leicht auf 84,6 Prozent – also wie bei den Müttern, nur auf einem deutlich höheren Niveau. Bei Vätern mit mindestens drei Kindern – wovon mindestens eines im Vorschulalter ist – lag die Erwerbsbeteiligung bei 77,0 Prozent.

Die Anzahl der Kinder hat nicht nur Einfluss auf die Erwerbstätigenquote, sondern auch auf den Umfang der Erwerbsbeteiligung. Ausgehend von einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes bei der Eltern im Alter von 15 bis 64 Jahren betrachtet werden, die mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben, waren von den erwerbstätigen Müttern mit einem Kind 40,9 Prozent Vollzeit und 59,0 Prozent Teilzeit beschäftigt. Bei den Müttern mit 2 Kindern sinkt die Vollzeitquote auf 29,3 Prozent und bei den Müttern mit 3 oder mehr Kindern auf 24,5 Prozent. Bei den Vätern sinkt zwar die Erwerbsbeteiligung bei 3 oder mehr Kindern, die Vollzeitquote liegt aber weitgehend unabhängig von der Zahl der Kinder bei mehr als 90 Prozent.

Wiederum bezogen auf die 15- bis 64-jährigen erwerbstätigen Eltern, die mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben, waren die Mütter in Ostdeutschland deutlich häufiger vollzeitbeschäftigt als die Mütter in Westdeutschland: Bei einem Kind lag die Vollzeitquote in Ostdeutschland bei 57,4 Prozent gegenüber 36,5 Prozent in Westdeutschland. Bei zwei Kindern lag die Quote bei den Müttern bei 49,4 bzw. 25,1 Prozent. Schließlich waren von den erwerbstätigen Müttern mit drei oder mehr Kindern in Ostdeutschland 43,7 Prozent vollzeitbeschäftigt und von den Müttern in Westdeutschland 21,4 Prozent.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Informationen zur Erwerbstätigkeit von Eltern nach Alter des jüngsten Kindes erhalten Sie Interner Link: hier...

In der Grafik und sofern nicht anders erwähnt, werden hier nur Mütter und Väter im Alter von 20 bis 49 Jahren betrachtet, die mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren in einer Familie zusammenleben. Kinder sind dabei ledige Personen ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder).

Im Mikrozensus wird die Erwerbstätigkeit nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) erhoben. Danach zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen, die in der Woche vor der Befragung mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben oder selbstständig oder mithelfend tätig waren. Auch Personen im Mutterschutz oder in Erziehungszeit zählen beim ILO-Konzept zu den Erwerbstätigen. Hierdurch wird jedoch die tatsächliche Erwerbtätigkeit insbesondere von Müttern mit kleinen Kindern überschätzt. Das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit erlaubt eine realistischere Einschätzung des tatsächlichen Erwerbsverhaltens. Realisierte Erwerbstätigkeit ist gegeben, wenn eine Person erwerbstätig im Sinne des ILO-Konzepts ist und diese Erwerbstätigkeit nicht aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrochen hat.

Die Erwerbstätigenquote entspricht hier dem Anteil der erwerbstätigen Mütter bzw. Väter ("realisierte Erwerbstätigkeit") im Alter von 20 bis 49 Jahren an allen Müttern bzw. Vätern derselben Altersgruppe. Die Vollzeitquote entspricht dabei dem Anteil der Erwerbstätigen, die sich selbst als Vollzeittätige einstufen, an allen Erwerbstätigen. Die Teilzeitquote ist entsprechend definiert. Unabhängig von der Selbsteinstufung gelten Personen mit 37 oder mehr Wochenarbeitsstunden als vollzeitbeschäftigt und Personen mit weniger als 25 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt. Bei Personen mit 25 bis einschließlich 36 Wochenarbeitsstunden bleibt die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten.

Erwerbstätigkeit von Eltern nach Zahl der Kinder

Erwerbstätigenquoten von Müttern und Vätern ("realisierte Erwerbstätigkeit") mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren in der Familie, in Prozent, 2019

insgesamt Frauen Männer
Erwerbstätigenquote 1, in Prozent
1 Kind 64,1 48,0 83,3
2 Kinder 66,8 51,1 84,6
3 und mehr Kinder 54,2 34,6 77,0
insgesamt 63,4 46,7 82,7

Fußnote: 1 bezogen auf Mütter bzw. Väter im Alter von 20 bis 49 Jahren, Personen in Mutterschutz oder Elternzeit gelten nach dem Konzept der "realisierten Erwerbstätigkeit" nicht als erwerbstätig.

Quelle: Statistisches Bundesamt: Mikrozensus

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