Zahlen und Fakten: Die soziale Situation in Deutschland

Elterngeld

14.6.2008
Im Jahr 2007 waren 89,5 Prozent aller Elterngeldempfänger weiblich, 10,5 Prozent waren männlich. Beim früheren Erziehungsgeld lag der Anteil der Anträge von Vätern in den Vorjahren bei etwa 3,3 Prozent.

Elterngeld (bewilligte Anträge) 2007Klicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. (© bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de/

Fakten



Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung, die Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens – mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Monat. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Das Einkommen aus Teilzeitarbeit wird in die Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen.

Ein Elternteil kann höchstens für die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben Eltern, wenn beide vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen möchten (Partnermonate). Alleinerziehende können allein bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten.

Der Mindestbetrag von 300 Euro wird unabhängig davon gezahlt, ob der Elterngeldempfänger vor der Geburt erwerbstätig war oder nicht. Elterngeld gibt es demnach für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende, Auszubildende, Ehe- oder Lebenspartner, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades.

Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro im Monat. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1.000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben.

Von den 581.415 Anträgen auf Elterngeld im Jahr 2007 wurden 571.411 bzw. 98,3 Prozent bewilligt – davon 521.422 mit Inanspruchnahme der Verlängerungsoption. 89,5 Prozent aller Elterngeldempfänger waren weiblich, 10,5 Prozent männlich. Beim früheren Erziehungsgeld, das an Einkommensgrenzen gekoppelt war, lag der Anteil der Anträge von Vätern in den Vorjahren bei etwa 3,3 Prozent.

Die Zahl der Elterngeldanträge für im Jahr 2007 geborene Kinder wird noch weiter ansteigen. Viele Eltern, deren Kind im letzten Quartal 2007 zur Welt kam, werden erst Anfang 2008 einen Antrag auf Elterngeld stellen und auch zahlreiche Väter von Kindern, die im Jahr 2007 geboren wurden, können noch immer Elterngeld für Partnermonate beantragen.

Bei 72,4 Prozent aller Elterngeldempfänger lag die Höhe des Elterngeldes bei unter 750 Euro pro Monat, bei 56,0 Prozent lag sie sogar bei unter 500 Euro. Ein knappes Drittel erhielt nur 300 Euro. Den Mindestbetrag – der durch die oben genannten Regelungen auch über 300 Euro liegen kann – erhielten 49,4 Prozent aller Elterngeldempfänger. Auf der anderen Seite lag die Höhe des Elterngeldes bei 5,9 Prozent der Empfänger bei monatlich 1.500 Euro und mehr. 56,5 Prozent aller Elterngeldempfänger hatten lediglich ein Kind, 30,3 Prozent hatten zwei, 9,7 Prozent drei und 3,4 Prozent vier und mehr Kinder.

Im Jahr 2007 lag bei 457.015 Elterngeldempfängern – also bei 80,0 Prozent – die voraussichtliche Bezugsdauer des Elterngeldes bei 12 Monaten. Bei 0,1 Prozent lag sie bei 13 und bei 1,5 Prozent bei 14 Monaten. Mehr als die Hälfte der Väter (60 Prozent), die Elterngeld in Anspruch nahmen, beantragte es 2007 für zwei Monate, 18 Prozent nahmen eine "Babyzeit" von zwölf Monaten. Bei den Müttern ergibt sich ein anderes Bild: 87 Prozent von ihnen beanspruchten Elterngeld für zwölf Monate, weniger als ein Prozent für zwei Monate.

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes nehmen Väter in bayerischen Kreisen besonders oft Elterngeld in Anspruch: In den Monaten Januar bis Dezember 2007 lag der Anteil der Männer in 83 von 96 bayerischen Kreisen über dem bundesweiten Durchschnitt von 10,5 Prozent. Die höchsten Männeranteile an den bewilligten Elterngeldanträgen gab es jedoch in den baden-württembergischen Universitätsstädten Freiburg im Breisgau (17,8 Prozent) und Heidelberg (16,9 Prozent). Unter den ersten zehn Städten bzw. Landkreisen befinden sich auch Potsdam (15,8 Prozent) und die Stadt Weimar (15,9 Prozent).

Die Stadt Hoyerswerda (2,4 Prozent), der Landkreis Nienburg an der Weser (4,4 Prozent) sowie die Stadt Emden (4,6 Prozent) weisen als einzige Kreise bundesweit einen Männeranteil an den bewilligten Elterngeldanträgen von weniger als 5 Prozent auf. Auf Länderebene hatte Berlin mit 13,3 Prozent den höchsten und das Saarland mit 6,2 Prozent den niedrigsten Männeranteil an den bewilligten Elterngeldanträgen.

Datenquelle



Statistisches Bundesamt: PDF-Icon Öffentliche Sozialleistungen (PDF-Version: 150 KB); Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: PDF-Icon Elterngeld und Elternzeit (PDF-Version: 870 KB)

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen



Das Bundeselterngeldgesetz ist zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten und ersetzt mittelfristig das Bundeserziehungsgeldgesetz. Es gilt für alle ab dem 01. Januar 2007 geborenen Kinder.

Tabelle: Elterngeld



Nach Höhe des Elterngeldes und Geschlecht der Empfänger, bewilligte Anträge in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, Januar bis Dezember 2007

von ... bis
unter ... Euro
bewilligte Anträge Anteile, in Prozent
insgesamt
insgesamt 571.411 100,0
  weiblich
insgesamt 511.399 100,0
300 169.695 33,2
300 bis 500 131.111 25,6
500 bis 750 87.276 17,1
750 bis 1.000 57.231 11,2
1.000 bis 1.250 31.307 6,1
1.250 bis 1.500 13.807 2,7
1.500 bis 1.800 11.558 2,3
1.800 und mehr 9.414 1,8
  männlich
insgesamt 60.012 100,0
300 13.001 21,7
300 bis 500 5.921 9,9
500 bis 750 6.532 10,9
750 bis 1.000 7.810 13,0
1.000 bis 1.250 8.342 13,9
1.250 bis 1.500 6.001 10,0
1.500 bis 1.800 4.950 8,2
1.800 und mehr 7.455 12,4

Quelle: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen


 
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