Arbeitslosengeldempfänger (SGB III) nach Anspruchshöhe
10.11.2008
Bei 42,1 Prozent aller Alg-Empfänger lag das Arbeitslosengeld zwischen 400 und unter 800 Euro monatlich. Lediglich 3,7 Prozent erhielten 1.600 Euro oder mehr.
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Das Arbeitslosengeld ist eine beitragsfinanzierte und in der Dauer befristete Lohnersatzleistung. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Um die Anwartschaftszeit zu erfüllen, müssen innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden.
Dadurch, dass in erster Linie das Bruttoarbeitsentgelt das Leistungsentgelt bestimmt, fällt die Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes sehr unterschiedlich aus. So erhielten beispielsweise im August 2007 von den gut eine Million Arbeitslosengeldempfängern knapp 19,5 Prozent (200.000 Personen) weniger als 400 Euro. Bei 42,1 Prozent aller Alg-Empfänger lag das Arbeitslosengeld zwischen 400 und unter 800 Euro monatlich. Weitere 25,5 Prozent der Alg-Empfänger bezogen zwischen 800 und unter 1.200 Euro. Lediglich 3,7 Prozent aller Alg-Empfänger – 37.766 Personen – erhielten ein Arbeitslosengeld von 1.600 Euro oder mehr.
Bei einer Unterteilung der Anspruchsberechtigten in Altersgruppen und einem Vergleich der jeweiligen Anspruchshöhen ist ein Verteilungsmerkmal besonders auffällig: Je jünger die Gruppe der Anspruchsberechtigten, desto niedriger ist die durchschnittliche Anspruchshöhe. Während diese im August 2007 bei den unter 20-jährigen Alg-Empfängern bei 284,20 Euro lag, bezogen die 55 bis unter 60-Jährigen durchschnittlich 877,16 Euro. Die Anspruchshöhe der 35 bis unter 40-Jährigen lag mit 762,98 Euro nur leicht über der durchschnittlichen monatlichen Anspruchshöhe aller Alg-Empfänger (751,07 Euro). Dementsprechend lag die Anspruchshöhe bei 97,1 Prozent der 20 bis unter 30-Jährigen bei unter 1.000 Euro. Bei den Alg-Empfängern, die 60 Jahre oder älter waren, lag dieser Wert bei lediglich 58,4 Prozent.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Lebensalter. Nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Dauer von insgesamt mindestens 12 Monaten besteht 6 Monate lang ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach 16, 20 bzw. 24 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung steigt die Anspruchsdauer auf 8, 10 bzw. 12 Monate. Während unter 50-Jährige maximal 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen können, erhöht sich bei den über 50-, 55- bzw. 58-Jährigen die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf 15, 18 bzw. 24 Monate – vorausgesetzt, dass 30, 36 bzw. 48 Monate lang eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Diese Regelung wurde in dieser Form allerdings erst im Jahr 2008 eingeführt.
Im August 2007 endete für gut 202.000 Personen der Bezug von Arbeitslosengeld. Bei 24,8 Prozent dieser Abgänge lag die zurückgelegte Bezugsdauer bei weniger als einem Monat. 15,6 Prozent hatten einen bis unter zwei Monate Alg erhalten, 8,5 Prozent zwei bis unter drei Monate. Drei bis unter sechs Monate bzw. sechs Monate bis unter ein Jahr bezogen 18,4 bzw. 23,9 Prozent aller Abgänge Alg. Schließlich lag bei 8,8 Prozent die zurückgelegte Bezugsdauer bei einem Jahr oder länger.
Auch bei der Bezugsdauer gibt es große Unterschiede zwischen den Altersgruppen: Je jünger die Gruppe der Abgänge, desto tendenziell kürzer ist die durchschnittlich zurückgelegte Bezugsdauer. Diese lag beispielsweise im August 2007 bei den 20 bis 25-Jährigen bei 90,4 Tagen. Die Personen, die 65 Jahre oder älter waren, hatten hingegen 416,8 Tage Alg erhalten. Insgesamt lag die durchschnittliche Bezugsdauer bei den Abgängen im August 2007 bei 151,8 Tagen.
Datenquelle
Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen – Leistungen nach dem SGB III (Excel-Datei: 1.560 KB); »SGB III«
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielte Bruttoarbeitsentgelt maßgeblich. Daraus errechnet sich nach pauschaliertem Abzug der gewöhnlich bei Arbeitnehmern anfallenden gesetzlichen Abzüge – Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag – das pauschalierte Nettoentgelt oder Leistungsentgelt. Daneben sind die Steuerklasse, Kinder und Nebeneinkommen von Bedeutung. Haben Arbeitslosengeldempfänger mindestens ein Kind (im Sinne des Einkommensteuergesetzes), beträgt ihr Arbeitslosengeld 67 Prozent des vorherigen pauschalierten Nettoarbeitsentgelts, ansonsten 60 Prozent. Durch die jährliche SGB III Leistungsentgeltverordnung werden die Leistungssätze den veränderten gesetzlichen Lohnabzügen angepasst.
Weitere Informationen und der genaue Gesetzestext:
»§ 117 bis § 152 SGB III«
Tabelle: Arbeitslosengeldempfänger (SGB III) nach Anspruchshöhe
Nach Altersgruppen in absoluten Zahlen, August 2007
| Anspruchshöhe von ... Euro bis unter ... Euro |
< 20 Jahre | 20 bis < 30 Jahre |
30 bis < 40 Jahre |
| bis unter 200 | 4.883 | 25.150 | 1.146 |
| 200 bis 400 | 13.885 | 68.991 | 18.604 |
| 400 bis 600 | 2.309 | 55.230 | 39.506 |
| 600 bis 800 | 407 | 52.387 | 42.894 |
| 800 bis 1.000 | 34 | 17.854 | 27.832 |
| 1.000 bis 1.200 | 3 | 4.986 | 16.490 |
| 1.200 bis 1.400 | 0 | 1.165 | 8.253 |
| 1.400 bis 1.600 | 0 | 312 | 3.815 |
| 1.600 bis 1.800 | 0 | 66* | 1.228 |
| 1.800 bis 2.000 | 0 | 16* | 514 |
| 2.000 und mehr | 0 | 5* | 528 |
| Anspruchshöhe von ... Euro bis unter ... Euro |
40 bis < 50 Jahre |
50 bis < 60 Jahre |
60 Jahre und älter |
| bis unter 200 | 1.463 | 2.801 | 937 |
| 200 bis 400 | 20.076 | 29.412 | 9.756 |
| 400 bis 600 | 36.456 | 48.561 | 22.547 |
| 600 bis 800 | 41.170 | 53.771 | 29.835 |
| 800 bis 1.000 | 30.881 | 45.623 | 30.897 |
| 1.000 bis 1.200 | 19.943 | 35.250 | 27.786 |
| 1.200 bis 1.400 | 11.721 | 21.100 | 16.149 |
| 1.400 bis 1.600 | 6.776 | 13.545 | 9.590 |
| 1.600 bis 1.800 | 2.876 | 6.408 | 5.104 |
| 1.800 bis 2.000 | 1.534 | 6.179 | 6.757 |
| 2.000 und mehr | 1.895 | 3.320 | 1.423 |
* aus Gründen des Datenschutzes Abweichungen von bis zu drei Personen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen – Leistungen nach dem SGB III
