Rentenzugang nach Rentenarten (GRV)
20.11.2008
Von den 1,3 Millionen Rentenzugängen im Jahr 2006 entfielen 70,5 Prozent auf Versichertenrenten und 29,5 Prozent auf Renten wegen Todes.
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Von den 1,3 Millionen Rentenzugängen im Jahr 2006 entfielen 70,5 Prozent auf Versichertenrenten und 29,5 Prozent auf Renten wegen Todes. Bei 17,4 Prozent der rund 916.700 Versichertenrenten handelte es sich um Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 82,6 Prozent waren Altersrenten.
Mit einem Anteil von 45,6 Prozent war die Regelaltersrente die häufigste Altersrente. Es folgten die Altersrenten für Frauen (20,6 Prozent), wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeitarbeit (15,0 Prozent), für langjährig Versicherte (9,9 Prozent) sowie für schwerbehinderte Menschen (8,9 Prozent).
82,9 Prozent aller Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit waren Renten wegen voller Erwerbsminderung, 15,6 Prozent waren Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. 0,7 Prozent entfielen auf Renten an Bergleute wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit und 0,9 Prozent auf Renten an Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres.
Von den Zugängen an Renten wegen Todes waren 81,3 Prozent Witwen- bzw. Witwerrenten. 18,2 Prozent entfielen auf Waisenrenten und 0,5 Prozent waren Erziehungsrenten.
Ein langfristiger Vergleich der Rentenzugänge der Frauen zeigt, dass sich der Anteil der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – bezogen auf die Versichertenrenten – tendenziell verringert hat. In Westdeutschland sank der Anteil von 66,0 Prozent im Jahr 1960 auf 17,2 Prozent im Jahr 1990. Trotz einer Steigerung seit 2003 war der Anteil der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an allen Versichertenrenten in Deutschland 2007 niedriger als 1993 (17,1 gegenüber 20,3 Prozent).
Parallel zu dieser Entwicklung nahm die Bedeutung der Regelaltersrenten und der Altersrenten für Frauen zu. Lagen die entsprechenden Anteile an allen Versichertenrenten in Westdeutschland 1960 noch bei 18,7 bzw. 14,5 Prozent, stiegen sie – mit stärkeren Schwankungen – auf 41,8 bzw. 31,0 Prozent im Jahr 2007 (Deutschland: 36,2 bzw. 36,0 Prozent). Auch der Anteil der Zugänge von Altersrenten für schwerbehinderte Menschen stieg in Deutschland zwischen 1993 und 2007 auffällig stark von 1,3 auf 6,2 Prozent.
Bei den Männern hat sich die Verteilung der Rentenzugänge nach Rentenarten zum Teil ähnlich entwickelt. So verloren auch bei den Männern die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an Bedeutung: In Westdeutschland sank der Anteil an allen Versichertenrenten von 60,8 Prozent im Jahr 1960 auf 36,0 Prozent im Jahr 1990. Allerdings war auch diese Entwicklung von starken Schwankungen geprägt. Bezogen auf ganz Deutschland reduzierte sich der Anteil der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zwischen 1993 und 2007 von 30,4 auf 20,1 Prozent.
Bei den Männern war auch der Anteil der Altersrenten für langjährig Versicherte zwischen 1993 und 2007 tendenziell rückläufig (16,9 gegenüber 13,7 Prozent). Parallel hierzu nahmen der Anteil der Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeitarbeit leicht (von 18,2 auf 20,1 Prozent) und der Anteil der Regelaltersrenten stärker zu (von 27,3 auf 35,5 Prozent). Wie bei den Frauen erhöhte sich auch bei den Rentenzugängen der Männer der Anteil der Altersrenten für schwerbehinderte Menschen zwischen 1993 und 2007 – von 6,9 auf 10,5 Prozent.
Bei einer Differenzierung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach teilweiser und voller Erwerbsminderung fällt bei Frauen und Männern eine ähnliche Entwicklung auf. So erhöhte sich bei den Frauen in Westdeutschland der Anteil der Renten wegen voller Erwerbsminderung von 49,9 Prozent im Jahr 1960 auf 93,9 Prozent im Jahr 1990. Bei den Männern stieg der Anteil im selben Zeitraum – bei größeren Schwankungen – von 54,9 auf 79,8 Prozent. Parallel dazu sank der Anteil der Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung zwischen 1960 und 1990 bei den Frauen von 50,1 auf 6,0 Prozent und bei den Männern von 45,1 auf 17,4 Prozent.
Während der Anteil der Renten wegen voller Erwerbsminderung an allen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei den Männern in Deutschland zwischen 1993 und 2007 um 80 Prozent schwankte, hat sich der entsprechende Anteil bei den Frauen im selben Zeitraum von 94,6 auf 84,5 Prozent deutlich reduziert.
Datenquelle
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund):
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund):
Tabelle: Rentenzugang nach Rentenarten (GRV)
In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2006*
| Rentenzugang | Anteile, |
|
| insgesamt | 1.300.352 | 100,0 |
| Versichertenrenten | 916.708 | 70,5 |
| darunter: | ||
| Regelaltersrenten | 345.460 | 26,6 |
| Altersrenten für langjährig Versicherte | 75.091 | 5,8 |
| Altersrenten für schwerbehinderte Menschen | 67.048 | 5,2 |
| Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit/ Altersteilzeitarbeit | 113.784 | 8,8 |
| Altersrenten für Frauen | 155.565 | 12,0 |
| Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 159.715 | 12,3 |
| davon: | ||
| wegen teilweiser Erwerbsminderung | 24.949 | 1,9 |
| wegen voller Erwerbsminderung | 132.330 | 10,2 |
| an Bergleute wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit |
1.072 | 0,1 |
| an Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres |
1.364 | 0,1 |
| Renten wegen Todes | 383.644 | 29,5 |
| davon: | ||
| Witwenrenten | 256.608 | 19,7 |
| Witwerrenten | 55.316 | 4,3 |
| Halbwaisenrenten | 68.696 | 5,3 |
| Vollwaisenrenten | 1.261 | 0,1 |
| Erziehungsrenten | 1.763 | 0,1 |
* ohne Knappschaftsausgleichsleistungen, reine KLG-Leistungen, Nullrenten und ohne Renten nach Art. 2 RÜG; bis 1990 Westdeutschland, ab 1995 Deutschland.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund): Rentenversicherung in Zeitreihen
