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Europawahl 2009

Wie wählt Europa 2009?

Dieter Nohlen
In allen Mitgliedsländern wird nach Verhältniswahl gewählt. Doch die Ausgestaltung der Wahl - hinsichtlich etwa der Wahlkreiseinteilung, der Anwendung von Sperrklauseln und der Übertragung von Stimmen in Mandate - ist nach Ländern verschieden.

buntstifte
Bis auf ein paar wenige EU-Vorgaben herrscht in den Mitgliedsländern immer noch ein bunter Mix von Wahlverfahren. Bild: © Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO
Das Wahlrecht zum Europäischen Parlament (EP) ist größtenteils national geregelt und damit häufig unterschiedlich in den einzelnen Ländern. Nur einige Eckwerte wurden in den bisherigen Gemeinschaftsverträgen festgeschrieben, vor allem die Zahl der Mitglieder des EP und ihre Verteilung auf die Mitgliedsländer. Die Aufteilung hat sich in den Verträgen von Nizza und Lissabon geändert. Bei der Europawahl 2009 greift die Aufteilung von Nizza, da der Vertrag von Lissabon bis dahin nicht in Kraft tritt.

Mehr heterogen als homogen

Im Wahlrecht zum EP lässt sich unterscheiden, was einheitlich und was national verschieden ist. Große Einheitlichkeit herrscht im engeren Wahlrecht, vor allem der aktiven Wahlberechtigung, die mit der Ausnahme von Österreich (16 Jahre) überall mit 18 Jahren einsetzt. Einheitlich ist auch, dass alle Unionsbürger seit dem Vertrag von Amsterdam in allen EU-Ländern, in denen sie wohnhaft sind, das Wahlrecht besitzen.

Zur Person
Dieter Nohlen, Dr. phil, Professor (em.) für Politische Wissenschaft an der Universität Heidelberg, befasst sich seit Jahrzehnten in etlichen Forschungsvorhaben vergleichend mit Fragen des Wahlrechts und der Wahlsysteme. Für seine Wahlforschungen erhielt er 1991 den Max-Planck-Forschungspreis und 2005 das Diplom h.c. für Wahladministration der Université Panthéon Paris.

Beim Wahlsystem ist vor allem das Repräsentationsprinzip einheitlich. Das EP wird nach Verhältniswahl gewählt. Die politische Vertretung der Einzelstaaten im EP soll in etwa die parteipolitischen Präferenzen der Wählerschaft widerspiegeln. Einheitlich ist des Weiteren der Mehrpersonenwahlkreis unterschiedlicher Größe. Im Grunde wird somit das EP nach Verhältniswahl in Mehrpersonenwahlkreisen unterschiedlicher Größe gewählt.

Jenseits der genannten Merkmale herrscht viel Unterschiedlichkeit, weshalb man auch von polymorpher oder heterogener Verhältniswahl spricht. So ist unterschiedlich, ob das nationale Wahlgebiet in mehrere Mehrpersonenwahlkreise aufgeteilt ist oder nicht, wie die Listen gestaltet sind, ob Sperrklauseln bestehen oder nicht und welches Verrechnungsverfahren angewandt wird.

Wahlkreise

Schauen wir hier genauer auf die technischen Details, von denen natürlich politische Wirkungen ausgehen. In 21 EU-Ländern bildet das ganze Land einen Wahlkreis. In sechs Ländern ist das Wahlgebiet in Wahlkreise unterteilt. Kleine Abweichungen kommen hinzu. So können in Deutschland und in Finnland einzelne Parteien auf subnationaler Ebene Listen präsentieren. Italien ist zwar in fünf Wahlkreise untergliedert, aber nur für Zwecke der Stimmabgabe. Die Mandate werden auch hier den Parteien auf nationaler Ebene nach Proporz zugeteilt.

Ähnliches gilt für Polen (13 Wahlkreise), wo die national den Parteien nach Proporz zugewiesenen Mandate anschließend auf die Wahlkreise verteilt werden. So sind letztlich nur Belgien (4 Wahlkreise), Frankreich (8), das Vereinige Königreich (12) und Irland (4) in Mehrpersonenwahlkreise eingeteilt, in denen tatsächlich die Mandatsverteilung stattfindet. Besonders in Belgien (mit Flandern, Wallonien, der deutschsprachigen Region und Brüssel), aber auch im Vereinigten Königreich (mit neun Wahlkreisen für England und je einem für Schottland, Wales und Nordirland) wurde bei der Wahlkreiseinteilung die regionale Differenzierung berücksichtigt.

Stimmgebung

Bei der Wahlbewerbung und der Stimmabgabe, die wir hier zusammenziehen, fällt für die EP-Wahlen die häufige Verwendung der lose gebundenen Liste auf. Wähler können in zwölf Ländern für einen Kandidaten stimmen und die Reihenfolge, in der die Parteien ihn gewählt sehen wollte, durchbrechen. In zwei Ländern (Irland und Luxemburg) und einer Region (Nordirland) sind die Listen sogar frei.

In Luxemburg haben Wähler so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind, und sie können panaschieren, d.h. ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen abgeben. In Irland und Nordirland wird im System der übertragbaren Einzelstimmgebung (single transferable vote) von Wählern auf dem Stimmzettel per Nummerierung angegeben, in welcher Reihenfolge sie die Bewerber gewählt sehen möchten. In 13 Ländern, u.a. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen und Spanien, sind die Listen starr und die Wähler an die Vorgaben der Parteien gebunden.

Sitzzuteilungsverfahren

Was das Verrechnungsverfahren anbelangt, mit dessen Hilfe Stimmen in Mandate übertragen werden, so wird in den meisten Ländern das Höchstzahlverfahren d’Hondt oder Varianten von d’Hondt (z.B. Hare/d’Hondt) angewandt. Beim d’Hondtschen Verfahren werden durch Division der auf die Parteien entfallenen Stimmen durch die Zahlreihe 1,2,3, etc. Quotienten berechnet, nach deren Höhe die Mandate vergeben werden. Sainte-Laguë und modifizierter Sainte-Laguë sind ebenfalls Höchstzahlverfahren, allerdings mit unterschiedlichen Divisorenreihen (1,3,5 etc. bzw. 1.4, 3, 5 etc.). Sie werden in drei Ländern angewandt.

Nur wenige Länder wenden Wahlzahlverfahren an, bei denen durch Division der insgesamt abgegebenen Stimmen durch die Zahl der zur Verfügung stehenden Mandate eine Wahlzahl entsteht, die den Divisor bildet zur Berechnung der den Parteien zustehenden Mandate auf Grund der auf sie entfallenen Stimmen. Die einfache Wahlzahl (Hare) kann man um eins erhöhen (Droop) und diese Division mit eins addieren (Droop/STV). Bei den Wahlzahlverfahren ist in der Regel eine Methode zur Vergabe der Restmandate erforderlich, wobei hier meistens der größte Überrest zählt.

Die größte Vielfalt herrscht in der polymorphen Verhältniswahl zum EP bei den Verrechnungsverfahren. Deutschland ist ein Beispiel für nicht konsequent umgesetzte Vereinheitlichung. Statt zur mehrheitlich angewandten Methode d’Hondt zurückzukehren, wurde 2008 das Sainte-Laguë/Schepers Verfahren eingeführt, welches für 2009 an die Stelle des Hare/Niemeyer Verfahrens rückt. Das wiederum hatte früher die d’Hondtsche Methode abgelöst. In zwölf Ländern bestehen Sperrklauseln, deren Höhe mehrheitlich fünf Prozent beträgt, nur in Österreich, Italien und Schweden liegt sie bei vier Prozent.

Einigkeit in der Verhältniswahl

Trotz aller Variationsvielfalt in den technischen Details der Wahlsysteme lässt sich feststellen, dass in den einzelnen Ländern die Verhältniswahl so gestaltet ist, dass durchaus ähnliche Auswirkungen auf das Verhältnis von Stimmen und Mandaten erzielt werden. Am ehesten lassen sich in dieser Hinsicht Länder mit kleinen und mittelgroßen Wahlkreisen (etwa Irland und Malta) von denen mit großen Wahlkreisen (etwa Deutschland und Frankreich) unterscheiden. Aber der unterschiedliche Grad an Proportionalität von Stimmen und Mandaten lässt keinen Schluss auf die Struktur des Parteiensystems zu. Nach reinem Proporz wird nirgends gewählt. Entweder wirkt die Wahlkreiseinteilung oder die Sperrklausel einer exakten Entsprechung von Stimmen und Mandaten entgegen.

Die polymorphe Verhältniswahl zum Europäischen Parlament

  Zahl der Mandate (a) Wahl- kreise Form der Liste Verrechnungs- verfahren Sperr- klausel
Belgien 24 22 22 4 lose geb. Liste D’Hondt keine
Bulgarien 18 17 18 nat. WK starre Liste Hare/Niemeyer keine
Dänemark 14 13 13 nat. WK lose geb. Liste D’Hondt keine
Deutschland 99 99 96 nat. WK starre Länder- oder Bundesliste Sainte-Laguë/Schepers 5 %
Estland 6 6 6 nat. WK starre Liste D’Hondt keine
Finnland 14 13 13 nat. WK lose geb. Liste D’Hondt keine
Frankreich 78 72 74 8 starre Liste Hare/D’Hondt 5 %
Griechenland 24 22 22 nat. WK starre Liste Droop/größter Überrest keine
Irland 13 12 12 4 freie Liste/STV Droop/STV keine
Italien 78 72 78 5 lose geb. Liste Hare/größter Überrest 4 %
Lettland 9 8 9 nat. WK lose geb. Liste Sainte-Laguë 5 %
Litauen 13 12 12 nat. WK lose geb. Liste Sainte-Laguë 5 %
Luxemburg 6 6 6 nat. WK freie Liste D’Hondt keine
Malta 5 5 5 nat. WK freie Liste/STV Droop/STV keine
Niederlande 27 25 27 nat. WK lose geb. Liste Hare/d’Hondt keine
Österreich 18 17 18 nat. WK lose geb. Liste D’Hondt 4 %
Polen 54 50 51 13 starre Liste D’Hondt (b) 5 %
Portugal 24 22 22 nat. WK starre Liste D’Hondt keine
Rumänien 35 33 33 nat..WK starre Liste D’Hondt 5 %
Schweden 19 18 20 nat. WK lose geb. Liste mod. St.-Laguë 4 %
Slowakei 14 13 13 nat. WK lose geb. Liste Droop 5 %
Slowenien 7 7 8 nat. WK lose geb. Liste D’Hondt keine
Spanien 54 50 54 nat. WK starre Liste D’Hondt keine
Tschechien 24 22 22 nat. WK starre Liste D’Hondt 5 %
Ungarn 24 22 22 nat. WK starre Liste D’Hondt 5 %
Vereinigtes Königreich 78 72 73 12 (c) starre Liste D’Hondt keine
Zypern 6 6 6 nat. WK starre Liste Droop/größter Überrest keine

Anmerkungen:
(a) erste Spalte: bisher (2004 und Ergänzungswahlen), zweite Spalte: für Wahlen 2009 nach Vertrag von Nizza; dritte Spalte: nach Vertrag von Lissabon nach dessen Ratifizierung;
(b) Vergabe der auf die Parteien national vergebenen Mandate auf die Wahlkreise nach Hare/Niemeyer;
(c) Nordirland wählt in einem Wahlkreis drei Abgeordnete nach listenloser Verhältniswahl (STV)
(Quellen: Lehmann 2009, Nohlen 2009)


Literatur

Dieter Nohlen: Wahlrecht und Parteiensystem, 6. Auflage, Opladen 2009 (UTB 1527)

Wilhelm Lehmann: The European Elections: EU Legislation, National Provisions, and Civic Participation, Policy Department, European Parliament, Brüssel 2009.

Creative Commons License

Lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/3.0/de.



07. April 2009

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