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Arbeitslosigkeit
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Fakten

Die sich nur langsam verändernden Arbeitslosenzahlen erwecken leicht den Eindruck, dass es sich bei den Arbeitslosen um eine gleichbleibende Gruppe handelt. Dieser Eindruck ist falsch. Vielmehr kommt es jeden Monat zu massenhaften Abgängen und Zugängen. Allein im Jahr 2007 wurden mehr als 8,2 Millionen Personen arbeitslos (Zugänge); gleichzeitig gab es 8,8 Millionen Abgänge aus der Arbeitslosigkeit.

Die im Rahmen eines IT-Fachverfahrens der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhobenen Daten ermöglichen detaillierte Aussagen über die Zusammensetzung der Zu- und Abgänge. Dabei wurden von den rund 8.233.000 Zugängen im Jahr 2007 etwa 7.722.000 Personen erfasst. Die gut 8.837.000 Abgänge wurden mit mehr als 8.239.000 Personen fast vollständig erfasst. Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Daten aus dem IT-Fachverfahren.

Bei den Zugängen fällt auf, dass nicht alle neuen Arbeitslosen aus einer aktiven Erwerbstätigkeit entlassen wurden. Im Jahr 2007 waren nur 40,4 Prozent der Zugänge vorher erwerbstätig. 20,0 Prozent bzw. rund 1.547.500 Personen befanden sich zuvor in einer Ausbildung. Darunter verließen gut 548.000 eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung und knapp 858.000 beendeten die Schule oder das Studium. Weitere 32,6 Prozent aller Zugänge, etwa 2.520.000 Personen, gehörten auch schon vor der Arbeitslosigkeit zum Kreis der Nichterwerbstätigen. Darunter waren knapp 1.277.000 zuvor arbeitsunfähig. Bei 6,9 Prozent der Zugänge fehlten die Angaben zum Status vor der Arbeitslosigkeit.

Wie die Zugänge sind auch die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit differenziert zu betrachten. Nur ein Teil der Personen überwindet die Arbeitslosigkeit mit einer Beschäftigung. Bei lediglich 38,9 Prozent der Abgänge, also bei 3.205.000 Personen, folgte auf die Arbeitslosigkeit die Erwerbstätigkeit – 557.000 Personen nahmen eine Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt auf. Eine Ausbildung beendete bei 17,2 Prozent aller Abgänge die Arbeitslosigkeit. Und bei 33,7 Prozent der Abgänge, rund 2.775.000 Personen, schloss sich eine Nichterwerbstätigkeit an – zum Beispiel in Form von Arbeitsunfähigkeit (1.495.000 Personen) oder Vorruhestandsregelungen (270.000 Personen). Bei 10,2 Prozent waren sonstige Gründe für den Abgang verantwortlich oder der Nachweis fehlte ganz.

Von den knapp 1.906.000 Langzeitarbeitslosen, die im Jahresverlauf 2007 ihre Arbeitslosigkeit beendeten (23,1 Prozent aller Abgänge), machten 13,0 Prozent eine Ausbildung. Bei 48,1 Prozent schloss sich eine Nichterwerbstätigkeit an. In die Erwerbstätigkeit wechselten 27,3 Prozent. Bei 11,5 Prozent der Langzeitarbeitslosen waren andere Gründe für den Abgang aus der Arbeitslosigkeit verantwortlich oder es fehlten die entsprechenden Nachweise.

Im Jahr 2007 wurde bei 2.190.000 Personen (26,6 Prozent aller Abgänge) die Arbeitslosigkeit mit Hilfe einer arbeitsmarktpolitischen Förderung abgeschlossen. Während im Rechtskreis SGB II 32,1 Prozent der Abgänge auf Abgänge in Förderung entfielen, waren es im Rechtskreis SGB III nur 21,2 Prozent. Von den insgesamt 2,19 Millionen Abgängen in Förderung mündeten 40,1 Prozent in Erwerbstätigkeit und 54,1 Prozent in Ausbildung/Qualifizierung. Auch hier unterscheiden sich die Anteilswerte der beiden Rechtskreise: Während im Rechtskreis SGB II die geförderte Arbeitsaufnahme mit 50,2 Prozent ein größeres Gewicht hatte als die Qualifizierungsmaßnahmen mit 40,2 Prozent, machten im Rechtskreis SGB III die Qualifizierungsmaßnahmen 74,8 Prozent und die geförderten Arbeitsaufnahmen 25,1 Prozent aus.

Datenquelle

Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen – Jahreszahlen (PDF-Version: 490 KB), Abgang aus Arbeitslosigkeit nach Förderart (PDF-Version: 130 KB)

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Arbeitslose im Rechtskreis SGB III haben eine relativ kurze Arbeitslosigkeitsdauer; das System ist durch eine vergleichsweise hohe Anzahl von Wechseln in andere Systeme gekennzeichnet. Diese hohe Mobilität entsteht dadurch, dass Personen spätestens nach Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) das System automatisch verlassen. In den meisten Fällen schließt sich eine Beschäftigung oder der Wechsel in den Rechtskreis SGB II an. Im Rechtskreis SGB III werden häufiger "eher arbeitsmarktnahe" Personen zu finden sein.

Arbeitslose im Rechtskreis SGB II sind in der Mehrzahl bereits seit längerer Zeit arbeitslos – viele Arbeitslose wechseln nach Ablauf ihres Alg-Anspruchs in diesen Rechtskreis über. Da das Grundsicherungssystem kein automatisches Auslaufen der Leistungsansprüche kennt, ist hier eine geringere Mobilität als im Rechtskreis SGB III zu erwarten.

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.




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Übersicht



Zugang und Abgang an Arbeitslosen

Nach Status vor der Meldung und Abgangsgründen in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2007

Herkunftsstruktur / Status vor der Meldung Zugang Anteil am jeweiligen Status vor der Meldung,
in Prozent
Anteile an allen Zugängen,
in Prozent*
insgesamt 8.233.332 x x
darunter:  
aus dem IT-Fachverfahren der BA 7.721.655 x 100,0
davon:  
Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) 3.117.533 100,0 40,4
davon:  
Beschäftigung 2.942.456 94,4 38,1
Selbstständige / Mithelfende 120.081 3,8 1,6
sonstige Erwerbstätigkeit / ohne nähere Angabe 54.996 1,8 0,7
Ausbildung 1.547.787 100,0 20,0
davon:  
betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung 548.100 35,4 7,1
Schule / Studium / sonstige schulische Ausbildung 857.954 55,4 11,1
Ausbildung ohne nähere Angabe 141.733 9,2 1,8
Nichterwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) 2.519.703 100,0 32,6
darunter:  
Arbeitsunfähigkeit 1.276.900 50,7 16,5
erneute Meldung nach Meldeversäumnis oder mangelnder Verfügbarkeit 238.982 9,5 3,1
keine Angabe 536.632 x 6,9
 

Abgangsgrund Abgang Anteil am jeweiligen Abgangsgrund,
in Prozent
Anteile an allen Abgängen,
in Prozent*
insgesamt 8.837.247 x x
darunter:  
aus dem IT-Fachverfahren der BA 8.239.388 x 100,0
davon:  
Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) 3.205.067 100,0 38,9
davon:  
Beschäftigung 2.699.850 84,2 32,8
dar. durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag 794.098 24,8 9,6
sonstige Erwerbstätigkeit / ohne nähere Angabe 505.217 15,8 6,1
dar. selbstständige Tätigkeit 217.146 6,8 2,6
Ausbildung 1.415.591 100,0 17,2
Nichterwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) 2.774.552 100,0 33,7
darunter:  
Arbeitsunfähigkeit 1.494.842 53,9 18,1
Nichterneuerung der Meldung 263.123 9,5 3,2
fehlende Verfügbarkeit / Mitwirkung 716.556 25,8 8,7
Sonderregelungen (u.a. § 428 SGB III) 270.343 9,7 3,3
sonstige Gründe bzw. ohne Nachweis 844.178 x 10,2

* bezogen auf die Daten aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen – Jahreszahlen

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