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Migration
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Fakten

In Westdeutschland erhöhte sich die Zahl der Asylsuchenden zwischen 1972 und 1980 von 5.289 auf 107.818. In den drei Folgejahren sank sie und fiel im Jahr 1983 auf unter 20.000. Mit Ausnahme des Jahres 1987 nahm die Zahl der Asylsuchenden in Westdeutschland bzw. später in Deutschland zwischen 1983 und 1992 jährlich zu. Mit 438.191 Asylsuchenden im Jahr 1992 wurde der bisherige Höchststand erreicht.

Durch die Änderung des Asylgrundrechts, das Ende der Kriegshandlungen im ehemaligen Jugoslawien sowie die Stabilisierung Osteuropas und anderer Regionen sank die Zahl der Asylsuchenden auf 323.599 im Jahr 1993 bzw. auf unter 128.000 in den Jahren 1994/1995. Seitdem ist die Zahl der Asylbewerber – bis auf eine leichte Steigerung 2001 – kontinuierlich gesunken. 1998 lag sie erstmals seit 1987 unter 100.000. Im Jahr 2006 wies sie mit 21.029 den geringsten Wert seit 1983 auf.

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben in Deutschland zwischen 1990 und Ende 2006 über 2,25 Millionen Menschen um politisches Asyl nachgesucht. Die Asylsuchenden stammten größtenteils aus Europa einschließlich der Türkei. Allerdings ist vor allem die Zahl der Asylsuchenden aus europäischen Staaten stark gesunken: Von 310.529 Personen im Jahr 1992 auf 7.447 Personen im Jahr 2006. Weniger stark sank im selben Zeitraum die Zahl der Asylbewerber aus asiatischen (1992: 56.480; 2006: 8.997) bzw. afrikanischen Staaten (1992: 67.408; 2006: 3.885).

Im Zeitraum von 2002 bis 2006 stammten die meisten Asylbewerber aus der Türkei bzw. Serbien und Montenegro (12,0 bzw. 11,7 Prozent). Drittstärkstes Herkunftsland war der Irak (9,4 Prozent) vor der Russischen Föderation (6,3 Prozent) und Vietnam (4,0 Prozent). Die Türkei sowie Serbien und Montenegro (bzw. die Bundesrepublik Jugoslawien) sind seit den 1990er Jahren jedes Jahr unter den drei stärksten Herkunftsländern zu finden.

Innerstaatliche Konflikte können die ethnische Zusammensetzung der Asylsuchenden beeinflussen. So waren beispielsweise im Jahr 2006 81,6 Prozent aller Antragssteller aus der Türkei Kurden – nur 11,8 Prozent waren Türken. Im selben Jahr hatten Tschetschenen einen Anteil von 40,2 Prozent an allen Asylbewerbern aus der Russischen Föderation. Der entsprechende Anteil der Russen lag lediglich bei 13,1 Prozent.

Im Jahr 2006 wurden 37,4 Prozent der Asylerstanträge von Frauen gestellt. Im Jahr 2003 lag der Frauenanteil noch bei 30,1 Prozent. Bei der Altersstruktur der Asylantragsteller im Jahr 2006 fällt auf, dass mehr als drei Viertel (78,5 Prozent) der Antragsteller jünger als dreißig Jahre und 45,5 Prozent minderjährig waren.

Das BAMF hat zwischen Anfang 1990 und Ende 2006 über mehr als 2,8 Millionen Asylanträge entschieden. Die Asylanerkennungsquote lag dabei durchgängig unter 10 Prozent, seit 1997 unter 6 Prozent. Im Jahr 2006 wurde mit 0,8 Prozent die bis dahin niedrigste Quote registriert.

Von 1990 bis 2006 wurden 134.586 Asylantragsteller vom BAMF als asylberechtigt anerkannt. 81.638 Personen erhielten Abschiebungsschutz. Dazu kamen 23.487 Asylbewerber, bei denen Abschiebungsverbote festgestellt wurden. Im gleichen Zeitraum lehnte das BAMF etwas über 1,85 Millionen Anträge auf Asyl ab; zudem gab es knapp 740.000 Verfahrenserledigungen aus formalen Gründen (Einstellungen, Rücknahmen).

Zwischen 1995 und 2005 sank die Zahl der Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 488.974 auf 211.122 Personen. Mit einer einzigen Ausnahme (1996: 489.742) war sie dabei jedes Jahr niedriger als im Vorjahr. Parallel zur der Empfängerzahl reduzierten sich auch die Nettoausgaben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 1994 – über 1,9 Mrd. Euro im Jahr 2000 – auf 1,2 Mrd. Euro 2005.

Von den 1.223 Mio. Euro im Jahr 2005 wurden 29,2 Prozent an Empfänger gezahlt, die sich innerhalb von Einrichtungen aufhielten. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die sozialen Leistungen vorrangig als Sachleistungen zu gewähren sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die sozialen Leistungen ausschließlich zur Bedarfsdeckung in Deutschland dienen.

Datenquelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Migrationsbericht 2006 (PDF-Version: 7.430 KB), Asyl in Zahlen (PDF-Version: 1.670 KB); Statistisches Bundesamt: Datenreport 2006

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Nach Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz wird politisch verfolgten Ausländern das Recht auf Asyl in Deutschland gewährt. Damit ist das Asylrecht in Deutschland als individuell einklagbarer Rechtsanspruch mit Verfassungsrang ausgestaltet. Für die Prüfung der Asylanträge ist das BAMF zuständig.

Das Grundrecht auf Asyl gilt allein für politisch Verfolgte, die staatliche Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche nach einer Rückkehr in das Herkunftsland konkret droht.

Eine Berufung auf das Asylgrundrecht ist für Personen ausgeschlossen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen (§ 26a AsylVfG). Sichere Drittstaaten sind alle EU-Staaten, Norwegen und die Schweiz. Damit gelangen Personen, die über die deutschen Landgrenzen einreisen, nicht in das deutsche Asylverfahren, wenn sie in den sicheren Drittstaat zurückgeschoben werden können.

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Asylsuchende und Asylberechtigte

In absoluten Zahlen, Anerkennungsquote in Prozent, 1975 bis 2006*

  Asylsuchende Asylberechtigte
nach
Art.16/16a GG
Anerkennungs-
quote,
in Prozent**
1975 9.627 2.928 22,2
1980 107.818 12.783 12,0
1985 73.832 11.224 29,2
1990 193.063 6.518 4,4
1991 256.112 11.597 6,9
1992 438.191 9.189 4,2
1993 322.599 16.396 3,2
1994*** 127.210 25.578 7,3
1995*** 127.937 18.100 9,0
1996 116.367 14.389 7,4
1997 104.353 8.443 4,9
1998 98.644 5.883 4,0
1999 95.113 4.114 3,0
2000 78.564 3.128 3,0
2001 88.287 5.716 5,3
2002 71.127 2.379 1,8
2003 50.563 1.534 1,6
2004 35.607 960 1,5
2005 28.914 411 0,9
2006 21.029 251 0,8

* bis einschl. 1990 Westdeutschland, ab 1991 Deutschland. Vor dem Jahr 1993 fanden nicht alle Asylsuchenden Eingang in die allgemeine Zuzugsstatistik.
** die Anerkennungsquote bezieht sich auf die im jeweiligen Berichtsjahr getroffenen Entscheidungen.
*** bis 1994 Erst- und Folgeanträge, ab 1995 nur Erstanträge

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Migrationsbericht 2006, Statistisches Bundesamt: Datenreport 2006




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