PDF Version (145 KB) Fakten
Im Jahr 2005 waren in Deutschland rund 2,13 Millionen Menschen pflegebedürftig. Ihre Zahl nahm von Ende 1996 bis Ende 2002 um durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr zu, in den folgenden vier Jahren lag der Anstieg bei jahresdurchschnittlich 1,0 Prozent. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen im Jahr 2005 war 65 Jahre oder älter (82,3 Prozent); ein Drittel war 85 Jahre oder älter. Aufgrund der im Durchschnitt höheren Lebenserwartung von Frauen lag der Frauenanteil an allen Pflegebedürftigen bei 67,6 Prozent.
Ein knappes Drittel der Pflegebedürftigen wurde Ende 2005 in Pflegeheimen betreut (31,8 Prozent). Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt (68,2 Prozent). Bei 32,5 Prozent der zu Hause Versorgten erfolgte die Pflege zum Teil oder vollständig durch ambulante Pflegedienste; 67,5 Prozent erhielten ausschließlich Pflegegeld – sie wurden also in der Regel allein durch Angehörige gepflegt. In den 10.424 Pflegeheimen waren 2005 gut 546.000 Personen beschäftigt. Für die 10.977 Pflegedienste arbeiteten mehr als 214.000 Personen.
Zwischen 2003 und 2005 stieg die Zahl der in Heimen betreuten Pflegebedürftigen um 5,7 Prozent und die Zahl der durch ambulante Dienste Versorgten um 4,8 Prozent. Die Pflege durch Angehörige – "reine" Pflegegeldempfänger – sank hingegen um 0,6 Prozent. Gegenüber dem Jahr 1999 nahm die Zahl der in Heimen Betreuten sogar um 18,0 Prozent zu bzw. stieg die Zahl der durch die ambulanten Pflegedienste Versorgten um 13,5 Prozent. Im selben Zeitraum lag der Rückgang bei den Pflegegeldempfängern bei 4,6 Prozent. Durch diese Entwicklungen sank der Anteil der zu Hause Versorgten an allen Pflegebedürftigen von 72 Prozent im Jahr 1999 – über 69 Prozent 2003 – auf 68 Prozent im Jahr 2005.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2005 in der höchsten Pflegeklasse (III) für vollstationäre Pflege und Unterbringung im Mittel monatlich 2.706 Euro an das Pflegeheim zu entrichten. Dabei lag die Höhe der Vergütung in der Pflegeklasse III zwischen 2.250 Euro in Sachsen sowie Sachsen-Anhalt und 3.101 Euro in Nordrhein-Westfalen. In der Pflegeklasse II betrug der durchschnittliche monatliche Vergütungssatz 2.280 Euro und in der Pflegeklasse I 1.854 Euro. Nach den Ergebnissen einer Repräsentativerhebung von TNS-Infratest wurden in 89 Prozent der Heime zusätzliche Investitionskosten von im Schnitt 376 Euro pro Person in Rechnung gestellt.
Die Pflegeversicherung zahlt bundesweit seit dem 01.07.2008 für vollstationäre Dauerpflege in der Pflegestufe III (ohne Härtefallregelungen) monatlich 1.470 Euro, in der Pflegestufe II 1.279 Euro und in der Pflegestufe I 1.023 Euro. Zur Finanzierung der darüber hinausgehenden Pflegeheimkosten müssen die Pflegebedürftigen eigene finanzielle Mittel aufwenden oder auf Sozialleistungen (wie die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe) zurückgreifen.
Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung stiegen zwischen 1995 und 2007 von 4,97 auf 18,34 Milliarden Euro (plus 269,0 Prozent). Die Einnahmen erhöhten sich im selben Zeitraum von 8,41 auf 18,02 Milliarden Euro (plus 114,3 Prozent). Die hohen Einnahmeüberschüsse in den Jahren 1995 bis 1998 führten zur Ansammlung eines Mittelbestandes in Höhe von 4,98 Milliarden Euro Ende 1998. In den Folgejahren führten vor allem die steigenden Pflegebedürftigenzahlen zu Einnahmedefiziten (außer 2006). Der Mittelbestand reduzierte sich entsprechend auf 3,18 Milliarden Euro Ende 2007.
Nach Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes kann der absehbare demografische Wandel zu einem Anstieg der Pflegebedürftigenzahl um etwa 58 Prozent zwischen 2008 und 2030 führen. Die Zahl der Pflegebedürftigen stiege dann von 2,1 auf 3,4 Millionen. Die Pflegebedürftigen, die 80 Jahre oder älter sind, hätten 2030 einen Anteil von rund 65 Prozent (2008: 53 Prozent) – ihre absolute Zahl stiege von 1,1 auf etwa 2,2 Millionen.
Datenquellen
Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2008 (PDF-Version: 8.210 KB), Pressemitteilungen
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Die Pflegeversicherung ist im Jahr 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt worden. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die prinzipiell Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte entrichten. Seit dem 1. Juli 2008 liegt der Beitragssatz bei 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens. Der um 0,25 Prozentpunkte höhere Beitragssatz der kinderlosen Beitragszahler wird allein von den Versicherten getragen.
Bei den Angaben, die sich auf das Jahr 2030 beziehen, handelt es sich um Modellrechnungen – nicht um Prognosen –, die lediglich zeigen, welche Folgen sich allein durch die demografische Entwicklung ergeben könnten.

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