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Armut
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Fakten

Die Zahl der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Deutschland stieg zwischen 1995 und 2007 von rund 46.500 auf 64.700 – das entspricht einer Steigerung von 39,1 Prozent. Von den 64.700 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten waren 94,8 Prozent männlich und 5,2 Prozent weiblich. 19,8 Prozent waren jünger als 25 Jahre. 49,0 Prozent waren zwischen 25 und unter 40 Jahre alt. 40 Jahre oder älter waren 31,2 Prozent. Mehr als 57.000 Personen (88,5 Prozent) waren zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, knapp 7.000 (10,8 Prozent) saßen eine Jugendstrafe ab und 427 Personen (0,7 Prozent) befanden sich in Sicherungsverwahrung.

Bei einem knappen Drittel der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten lag die voraussichtliche Vollzugsdauer im Jahr 2007 bei 9 Monaten oder weniger (31,8 Prozent). Jeweils gut ein Fünftel hatte eine voraussichtliche Vollzugsdauer von mehr als 9 Monaten bis zu 2 Jahren (22,5 Prozent) bzw. von mehr als 2 bis zu 5 Jahren (21,9 Prozent). Mehr als 5 bis 15 Jahre dauerte der voraussichtliche Vollzug bei 9,2 Prozent. Lebenslang waren im selben Jahr 3,0 Prozent aller Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten inhaftiert.

Im Jahr 2007 waren zwei Drittel aller Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten vor der Inhaftierung vorbestraft (66,4 Prozent) – darunter 14,0 Prozent allein mit einer Geldstrafe und 80,1 Prozent mit einer Jugend- und/oder Freiheitsstrafe. 23,2 Prozent hatten bereits eine Vorstrafe, 14,8 Prozent hatten zwei und 21,0 Prozent drei oder vier Vorstrafen. 29,3 Prozent waren fünf- bis zehnmal und 10,4 Prozent elf- bis zwanzigmal vorbestraft. 21 und mehr Vorstrafen hatten 1,3 Prozent aller vorbestraften Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten. Bei den Vorbestraften, die im Jahr 2007 eine Freiheitsstrafe verbüßten, galt: Je jünger die Altersgruppe, desto niedriger war die durchschnittliche Zahl der Vorstrafen.

Von den Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten im Jahr 2007 wurden 26.087 (40,3 Prozent) erneut eingewiesen. Dabei lag bei 28,9 Prozent die letzte Haft maximal ein Jahr zurück. 20,0 Prozent wurden im zweiten Jahr nach ihrer letzten Entlassung inhaftiert. Bei 30,5 Prozent erfolgte die erneute Einweisung im dritten bis fünften Jahr nach der letzten Entlassung; bei 20,6 Prozent waren mehr als fünf Jahre vergangen.

Im Jahr 2007 war bei mehr als einem Fünftel der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten Diebstahl und Unterschlagung der Grund für die Inhaftierung (20,9 Prozent). An zweiter und dritter Stelle standen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (14,9 Prozent) bzw. Raub und Erpressung (12,3 Prozent). Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (11,6 Prozent), Betrug und Untreue (10,7 Prozent), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (7,7 Prozent) und Straftaten gegen das Leben (7,0 Prozent) hatten ebenfalls einen hohen Anteil.

Laut der Sonderauswertung einer Befragung von 1.773 Inhaftierten ab dem Alter von 15 Jahren für die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe unterscheiden sich die Lebenslagen von Straffälligen erheblich vom Durchschnitt der Bevölkerung. So konnten beispielsweise 14,2 Prozent der 2003/2004 befragten Straffälligen keinen Schulabschluss nachweisen. In der Gesamtbevölkerung lag dieser Anteil bei rund 3 Prozent. Über einen Hauptschulabschluss verfügten 49,3 Prozent der Straffälligen, 36,5 Prozent hatten einen höheren Abschluss. In der Gesamtbevölkerung lagen die entsprechenden Anteile bei 44,6 und 48,0 Prozent. Eine Betrachtung der Personen ab 25 Jahren zeigt, dass 28,9 Prozent der Straffälligen ohne beruflichen Abschluss blieben, während dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung im Durchschnitt nur etwa halb so hoch war. 29,9 Prozent der Verurteilten hatten bereits eine Ausbildung abgebrochen. Bei den Nichtstraffälligen waren es lediglich 1,3 Prozent.

Weiter hatten von den befragten Inhaftierten 62,9 Prozent Schulden. 13,2 Prozent hatten Probleme mit Drogen und 12,3 Prozent mit Alkohol; 6,5 Prozent waren von beiden Suchterkrankungen betroffen. 40,2 Prozent der befragten Straffälligen hatten eine Viruserkrankung oder sonstige schwere körperliche Beeinträchtigungen. Vor der Inhaftierung lebten 3,9 Prozent der Straffälligen in einer öffentlichen Einrichtung, 1,8 Prozent auf der Straße und 12,4 Prozent in wechselnden Wohnverhältnissen; lediglich 81,9 Prozent lebten zuvor in einem dauerhaften Wohnverhältnis.

Datenquelle

Statistisches Bundesamt: Rechtspflege (PDF-Version: 240 KB); Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.: BAG-S-Sonderauswertung: Lebenslagen straffällig gewordener Menschen (PDF-Version: 160 KB); Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Lebenslagen in Deutschland (PDF-Version: 1.640 KB)

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel, die neben der Freiheitsstrafe angeordnet werden kann. Sie ist eine der schärfsten – und am heftigsten kritisierten – Sanktionen des Strafrechts, da der Täter in staatlicher Verwahrung verbleibt, auch wenn er seine Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet. Nur wenn am Ende des Strafvollzugs auf Grund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass von dem Betroffenen auch künftig Straftaten entsprechender Art zu erwarten sind, kann das Gericht die Sicherungsverwahrung anordnen. Ihre Fortdauer ist im Fall der Verurteilung zu einer Jugendstrafe nach einem Jahr, sonst nach zwei Jahren zu überprüfen.

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Strafgefangene und Sicherungsverwahrte

Nach Altersgruppen sowie nach Art und Dauer des Vollzugs in absoluten Zahlen, 1995, 2000 und 2007

  1995 2000 2007
insgesamt 46.516 60.798 64.700
  nach Alter, in Jahren
unter 25 9.630 12.853 12.823
25 bis unter 40 26.254 32.336 31.677
40 und mehr 10.632 15.609 20.200
  nach Art des Strafvollzugs
Freiheitsstrafe* 41.353 53.183 57.284
Jugendstrafe** 4.980 7.396 6.989
Sicherungsverwahrung 183 219 427
  nach Dauer***
bis einschließlich 9 Monate 14.238 19.156 20.593
> 9 Monate bis 2 Jahre 10.855 13.801 14.589
> 2 Jahre bis 5 Jahre 10.110 12.788 14.175
> 5 Jahre bis 15 Jahre 4.836 5.840 5.954
lebenslang 1.314 1.598 1.973

* einschließlich der zu Jugendstrafe Verurteilten, die gemäß § 92 JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind.
** einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gemäß § 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird.
*** voraussichtliche Vollzugsdauer, d.h. ausschließließlich einer angerechneten Untersuchungshaft, aber einschließlich eines evtl. auszusetzenden Strafrestes.

Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechtspflege




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