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Finanzierung
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Fakten

Bereinigt um Zahlungen untereinander beliefen sich die Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung) im Jahr 2007 auf 1.026,8 Milliarden Euro. Das notwendige Geld zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten die öffentlichen Haushalte aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Erlösen aus dem Verkauf von Vermögen und über Kredite.

Neben den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung in Höhe von 375,2 Milliarden Euro, den Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (21,8 Mrd. Euro) sowie aus Gebühren und sonstigen Entgelten (27,9 Mrd. Euro) hatten Steuereinnahmen mit 538,2 Milliarden Euro den größten Anteil an den Einnahmen der öffentlichen Haushalte.

Nach einer Steigerung der Steuereinnahmen zwischen 1991 und 1998 von 338,4 auf 456,8 Milliarden Euro sanken diese – mit Ausnahme des Jahres 2000 – auf 441,7 Milliarden Euro im Jahr 2002. In den folgenden zwei Jahren stagnierten die Einnahmen und erhöhten sich dann bis 2006 auf 488,4 Milliarden Euro. 2007 stiegen die Einnahmen nochmals um 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) und die Lohnsteuer (nach Abzug des Kindergeldes) waren im Jahr 2007 mit 169,6 bzw. 131,8 Milliarden Euro die mit Abstand aufkommensstärksten Steuern – auf sie entfielen ein knappes Drittel bzw. ein Viertel aller Steuereinnahmen (31,5 bzw. 24,5 Prozent).

Das Grundgesetz weist Bund und Ländern, zum Teil auch den Gemeinden, bestimmte Steuern gemeinschaftlich zu (Gemeinschaftsteuern). Auf die gemeinschaftlichen Steuern entfielen im Jahr 2007 69,6 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Die Bundessteuern hatten einen Anteil von 15,9 Prozent, Ländersteuern von 4,2 und Gemeindesteuern von 9,6 Prozent. Die restlichen 0,7 Prozent waren Zolleinnahmen.

Bezogen auf die Verteilung der Steuereinnahmen auf die Gebietskörperschaften hatte der Bund im Jahr 2007 mit 230,1 Milliarden Euro den größten Anteil am Steueraufkommen (42,8 Prozent). An zweiter Stelle standen die Länder mit 213,2 Milliarden Euro (39,6 Prozent), an dritter die Gemeinden mit 72,7 Milliarden Euro (13,5 Prozent). Die verbleibenden 4,1 Prozent entfielen auf die EU. Ein langfristiger Vergleich der Anteile am Steueraufkommen zeigt, dass der Anteil des Bundes seit 1960 tendenziell gefallen und der Anteil der Länder um etwa 10 Prozentpunkte gestiegen ist. Der Anteil der Gemeinden am Steueraufkommen hat sich hingegen kaum verändert.

Datenquelle

Bundesministerium der Finanzen (BMF); Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2008 (PDF-Version: 8.210 KB)

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Die öffentlichen Haushalte umfassen die staatlichen Haushalte des Bundes und der Länder, die kommunalen Haushalte und die Sozialversicherung. Je nach Erhebung können die öffentlichen Haushalte unterschiedlich abgegrenzt sein.

Der Bund erhält 42,5 Prozent der Einkommensteuer, 50 Prozent der Körperschaftsteuer und 2007 rund 55 Prozent der Umsatzsteuer. Der Länderanteil beträgt bei der Einkommensteuer 42,5 Prozent, bei der Körperschaftsteuer 50 Prozent und bei der Umsatzsteuer 2007 rund 43 Prozent. Die Gemeinden sind mit 15 Prozent an der Einkommensteuer und mit etwa 2 Prozent an der Umsatzsteuer beteiligt.

Zu den so genannten Bundessteuern, deren gesamtes Aufkommen der Bund erhält, gehören insbesondere die meisten Verbrauchsteuern (zum Beispiel die Mineralölsteuer und Tabaksteuer) und die Versicherungsteuer.

Den Ländern steht das gesamte Aufkommen aus den so genannten Landessteuern zu: Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, die meisten Verkehrsteuern (insbesondere die Grunderwerbsteuer) sowie einige weitere Steuerarten mit geringem Aufkommen.

Die Gemeinden erhalten das Aufkommen aus der Gewerbesteuer, der Grundsteuer und den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern. Bund und Länder werden durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt.

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Steuereinnahmen nach Steuerarten

Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2007

  Einnahmen,
in Mio. Euro
Anteile,
in Prozent
Steuereinnahmen insgesamt 538.243 100,0
  gemeinschaftliche Steuern
Lohnsteuer 131.773 24,5
veranlagte Einkommensteuer* 25.027 4,7
nicht veranlagte Steuern vom Ertrag* 13.791 2,6
Zinsabschlag 11.178 2,1
Körperschaftsteuer* 22.929 4,3
Steuern vom Umsatz 169.636 31,5
dar.: Umsatzsteuer 127.522 23,7
dar.: Einfuhrumsatzsteuer 42.114 7,8
insgesamt 374.334 69,6
  Bundessteuern
Versicherungsteuer 10.331 1,9
Tabaksteuer 14.254 2,7
Kaffeesteuer 1.086 0,2
Branntweinsteuer 1.959 0,4
Alkopopsteuer 3 0,0
Schaumweinsteuer 371 0,1
Zwischenerzeugnissteuer 25 0,0
Energiesteuer 38.955 7,2
Stromsteuer 6.355 1,2
Solidaritätszuschlag 12.349 2,3
pauschalierte Einfuhrabgaben 1 0,0
sonstige Bundessteuern 0 0,0
insgesamt 85.690 15,9
  Ländersteuern
Vermögensteuer 5 0,0
Erbschaftsteuer 4.203 0,8
Grunderwerbsteuer 6.952 1,3
Kraftfahrzeugsteuer 8.898 1,7
Rennwett- und Lotteriesteuer 1.702 0,3
Feuerschutzsteuer 319 0,1
Biersteuer 757 0,1
insgesamt 22.836 4,2
  Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 v.H.) 40.116 7,5
Grundsteuer A 355 0,1
Grundsteuer B 10.358 1,9
Grunderwerbsteuer 0 0,0
sonstige Gemeindesteuern 572 0,1
insgesamt 51.401 9,6
  Zölle (100 v.H.)
insgesamt 3.983 0,7
  nachrichtlich: Spielbankabgaben
insgesamt 418 x

* nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern

Quelle: Bundesministerum der Finanzen (BMF)




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