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Finanzierung
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Fakten

Nach Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes ist "durch das Gesetz […] sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird". Der Ausgleich der Finanzkraftunterschiede erfolgt erstens durch eine gewichtete Verteilung der Umsatzsteuer, zweitens durch den Finanzausgleich zwischen den Ländern und drittens durch Bundesergänzungszuweisungen.

Den einzelnen Ländern steht grundsätzlich das Steueraufkommen zu, das von den Finanzbehörden auf ihrem Gebiet vereinnahmt wird (Prinzip des örtlichen Aufkommens). Vom Länderanteil an der Umsatzsteuer erhalten diejenigen Länder einen Teil (höchstens 25 Prozent), deren Einnahmen aus der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und den Landessteuern unterhalb des Länderdurchschnitts je Einwohner liegen. Der Rest des Länderanteils an der Umsatzsteuer – mindestens 75 Prozent – wird nach der Einwohnerzahl verteilt.

Durch den Länderfinanzausgleich werden die Einnahmeunterschiede zwischen den Ländern weiter verringert. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, erhalten finanzschwache Länder Ausgleichszuweisungen von finanzstarken Ländern. Dabei soll allerdings die finanzielle Eigenverantwortung und die Eigenstaatlichkeit der Länder nicht aufgehoben werden. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) kommt beispielsweise ein finanzschwaches Land, das bei 70 bzw. 90 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft je Einwohner liegt, nach dem Länderfinanzausgleich auf 91 bzw. 96 Prozent. Ein finanzstarkes Land, das 110 bzw. 120 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft je Einwohner erreicht, liegt nach dem Länderfinanzausgleich bei 104 bzw. 106,5 Prozent.

Durch allgemeine Bundesergänzungszuweisungen wird der Abstand der leistungsschwachen Länder ebenfalls verringert. Laut BMF kommt ein Land, das bei 70 bzw. 90 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft je Einwohner liegt, nach dem Länderfinanzausgleich und den allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen auf 97,5 bzw. 98,5 Prozent.

Nach vorläufigen Ergebnissen lag das Ausgleichsvolumen des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2007 bei 7,87 Milliarden Euro. Allein die drei Geberländer Hessen (minus 2,88 Mrd. Euro), Bayern und Baden-Württemberg (jeweils minus 2,30 Mrd. Euro) hatten einen Anteil von 95 Prozent an den Ausgleichszuweisungen. Hamburg und Nordrhein-Westfalen gehörten mit 361 bzw. 33 Millionen Euro ebenfalls zu den Geberländern. Berlin (plus 2,89 Mrd. Euro), Sachsen (plus 1,16 Mrd. Euro) und Brandenburg (plus 0,67 Mrd. Euro) waren die Empfängerländer, die 2007 am stärksten von den Ausgleichszuweisungen des Länderfinanzausgleichs profitierten.

Sowohl die Zusammensetzung der Gruppe der Geber- bzw. der Empfängerländer als auch der Anteil an den Ausgleichszuweisungen hat sich in der Vergangenheit immer wieder verändert. So war beispielsweise Bayern zwischen 1950 und 1986 durchgängig ein Empfängerland. Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland durchgehend Zahlungen geleistet. Und während Nordrhein-Westfalen von 1950 bis 1965 durchgehend den größten Anteil als Geberland hatte, empfing NRW 1985 das erste Mal Ausgleichszuweisungen durch den Länderfinanzausgleich.

Sachsen (3,49 Mrd. Euro), Berlin (2,93 Mrd. Euro) und Sachsen-Anhalt (2,12 Mrd. Euro) erhielten im Jahr 2007 die höchsten Bundesergänzungszuweisungen. Das gesamte Ausgleichsvolumen durch die Bundesergänzungszuweisungen betrug im selben Jahr 14,81 Milliarden Euro.

Werden der Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Empfängerländer bezogen, wird die Bedeutung dieser Ausgleichzahlungen deutlich: In den ostdeutschen Bundesländern entsprachen die Zuweisungen zwischen 5,03 und 5,77 Prozent des BIP. In Berlin waren es sogar 6,96 Prozent. In den Flächenländern Westdeutschlands lag der entsprechende Wert hingegen zwischen 0,23 und 0,82 Prozent.

Als Bestandteil des Solidarpakts II erhalten die ostdeutschen Länder und Berlin Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die teilungsbedingte Lasten decken sollen (zum Beispiel den infrastrukturellen Nachholbedarf und die unterproportionale kommunale Finanzkraft). Diese Mittel beliefen sich im Jahr 2007 auf 10,38 Milliarden Euro; bis 2019 wird das Finanzvolumen schrittweise abgebaut. Außerdem erhalten die ostdeutschen Länder befristet bis 2010 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 1 Milliarde pro Jahr als Ausgleich für die überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

Die Kosten der politischen Führung je Einwohner sind bei kleineren Ländern höher als bei größeren, da die Fixkosten auf eine geringere Anzahl von Einwohnern umgelegt werden müssen. Aus diesem Grund erhalten kleinere, leistungsschwache Länder Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 517 Millionen pro Jahr.

Datenquelle

Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2008 (PDF-Version: 8.210 KB); Bundesministerium der Finanzen (BMF): Der bundesstaatliche Finanzausgleich, Ausgleichsbeträge und Ausgleichszuweisungen im Länderfinanzausgleich

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung), soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden.

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Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
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Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen

In absoluten Zahlen, 1980, 1995 und 2007

  1980
Länderfinanz-
ausgleich**
Bundes-
ergänzungs-
zuweisungen**
in Mio. Euro
Baden-Württemberg -769
Bayern 206 152
Brandenburg
Hessen -152
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen 385 258
Nordrhein-Westfalen -39
Rheinland-Pfalz 126 144
Saarland 147 40
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 165 104
Thüringen
Berlin
Bremen 91
Hamburg -160
Ausgleichsvolumen 1.120 698

  1995
Länderfinanz-
ausgleich**
Bundes-
ergänzungs-
zuweisungen**
in Mio. Euro
Baden-Württemberg -1.433
Bayern -1.295
Brandenburg 442 1.336
Hessen -1.101
Mecklenburg-Vorpommern 394 1.011
Niedersachsen 231 606
Nordrhein-Westfalen -1.763
Rheinland-Pfalz 117 518
Saarland 92 1.039
Sachsen 907 2.299
Sachsen-Anhalt 574 1.470
Schleswig-Holstein -72 200
Thüringen 521 1.345
Berlin 2.159 1.907
Bremen 287 1.088
Hamburg -60
Ausgleichsvolumen 5.724 12.820

  2007*
Länderfinanz-
ausgleich**
Bundes-
ergänzungs-
zuweisungen**
in Mio. Euro
Baden-Württemberg -2.301
Bayern -2.302
Brandenburg 669 1.991
Hessen -2.875
Mecklenburg-Vorpommern 508 1.473
Niedersachsen 315 164
Nordrhein-Westfalen -33
Rheinland-Pfalz 341 225
Saarland 124 123
Sachsen 1.155 3.493
Sachsen-Anhalt 623 2.115
Schleswig-Holstein 136 126
Thüringen 639 1.960
Berlin 2.890 2.926
Bremen 471 213
Hamburg -361
Ausgleichsvolumen 7.872 14.809

* vorläufiges Ergebnis
** Länderfinanzausgleich: negativer Wert = Geberland, positiver Wert = Empfängerland; Bundesergänzungszuweisungen: immer Empfängerland

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2008




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