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Arbeitslosigkeit
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Fakten

Das Arbeitslosengeld (Alg) ist eine beitragsfinanzierte und in der Dauer befristete Lohnersatzleistung. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielte Bruttoarbeitsentgelt maßgeblich. Die rechtlichen Grundlagen für das Alg enthält das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Das Arbeitslosengeld II (Alg II) ist hingegen eine Grundsicherung für Arbeitsuchende. Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie nicht aus eigener Kraft sichern können, gesundheitlich aber in der Lage sind, drei Stunden am Tag zu arbeiten. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten. Die rechtlichen Grundlagen für das Alg II enthält das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert, nicht aus der Arbeitslosenversicherung. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist somit keine Voraussetzung für den Bezug. Und auch die Höhe der Leistung wird nicht vom vorherigen Arbeitseinkommen bestimmt. Insoweit hat das Arbeitslosengeld II nur wenig mit der früheren Arbeitslosenhilfe gemeinsam.

Nicht alle Alg- bzw. Alg II-Empfänger sind arbeitslos. Beispielsweise können Erwerbstätige, die 15 Wochenstunden oder mehr arbeiten, Anspruch auf Alg haben, wenn sie eine andere, versicherungspflichtige Beschäftigung verloren haben. Ein Anspruch auf Alg II besteht, wenn das Einkommen von Erwerbstätigen (aus dem Personenkreis der Berechtigten nach SGB II) wegen geringen Einkommens aufgestockt werden muss. Auch erwerbsfähige Personen, die Kinder unter 3 Jahren erziehen oder einen Angehörigen pflegen, erhalten Leistungen, obwohl sie nicht als arbeitslos gelten.

Im Jahr 2005 stieg die Zahl der Leistungsempfänger in der Grundsicherung sehr stark an. Verantwortlich hierfür waren Sondereffekte durch die Einführung des neuen Systems und der Wechsel erwerbsfähiger Hilfebedürftiger aus der Sozialhilfe. Hinzu kam eine eher schwache Konjunktur. Bezogen auf die Jahresdurchschnittswerte stieg die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen von 2005 auf 2006 um 8,2 Prozent auf 5,39 Millionen. Von 2006 auf 2007 ging ihre Zahl um 2,1 Prozent auf 5,28 Millionen zurück. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den Leistungsempfängern nicht um eine statische Gruppe handelt: Im Jahr 2007 gelang es 2,47 Millionen Personen den Bezug von Arbeitslosengeld II zu beenden; gleichzeitig gab es 2,17 Millionen Zugänge.

Parallel zur der steigenden Bedeutung des Alg II – bzw. bis 2004 der Arbeitslosenhilfe – hat sich die Zahl der Alg-Empfänger tendenziell verringert. Am stärksten reduzierte sich die Empfängerzahl von 2005 auf 2006 (minus 16,4 Prozent) und von 2006 auf 2007 (minus 25,3 Prozent). Im Jahr 2007 bezogen nur knapp 1,1 Millionen Personen Arbeitslosengeld – 1997 waren es noch fast doppelt so viele.

Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren ging überdurchschnittlich stark zurück. Sie sank zwischen Dezember 2006 und Dezember 2007 um 6,8 Prozent auf rund 978.000. Noch deutlicher sank die SGB II-Arbeitslosigkeit Jugendlicher. Bezogen auf den Jahresdurchschnitt reduzierte sie sich von 2006 auf 2007 um 26,1 Prozent (78.600 Personen). Besonders stark zurückgegangen ist die Zahl der Jugendlichen, die länger als 6 Monate arbeitslos waren (minus 38,5 Prozent).

Eine gegenläufige Entwicklung zeigt sich bei den älteren Leistungsbeziehern ab 55 Jahren. Trotz der Zunahme der Erwerbstätigkeit in dieser Gruppe stieg die Zahl der älteren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen Dezember 2006 und Dezember 2007 um 6,6 Prozent auf gut 669.000. Allerdings ist der ungünstige Trend zum Teil auch darauf zurückzuführen, dass der Anteil der Altersgruppe der 55 bis 60-Jährigen an der Bevölkerung insgesamt zugenommen hat.

Im Dezember 2007 lag der Anteil der Arbeitslosen an allen Alg II-Empfängern bei rund 45 Prozent (Dez. 2005: 51 Prozent). 1,29 Millionen waren Erwerbstätige, die Leistungen der Grundsicherung erhielten (341.000 mehr als noch im September 2005). Davon verdienten 605.000 mehr als 400 Euro. Diese Personen arbeiten in der Regel mehr als 15 Stunden pro Woche und sind deshalb nicht als Arbeitslose registriert. Ein gutes Drittel der erwerbsfähigen Leistungsempfänger ist zwar erwerbsfähig und hilfebedürftig, wird aber nicht in die Vermittlungsbemühungen der Grundsicherungsstellen mit einbezogen – zum Beispiel Personen, die ihre Angehörigen pflegen oder Kinder unter drei Jahren betreuen sowie Schüler und Ältere, die die "58er-Regelung" in Anspruch nehmen.

Datenquelle

Bundesagentur für Arbeit (BA): Analytikreport der Statistik 04/2008 (PDF-Version: 380 KB), SGB II – Jahresbericht 2007 (PDF-Version: 1.100 KB)

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) definiert als Arbeitslose alle Arbeitsuchenden im Alter von 15 bis 64 Jahren, die keine Beschäftigung haben oder weniger als 15 Wochenstunden arbeiten, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagenturen zur Verfügung stehen und nicht arbeitsunfähig erkrankt sind. Außerdem ist die Registrierung bei einer Agentur für Arbeit erforderlich. Diese Arbeitslosendefinition des SGB III wird in den Grundsätzen auch auf den Personenkreis des SGB II angewandt. Damit ändert sich für den großen Teil der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, die bisher als Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosenhilfe gezählt wurden, die statistische Definition nicht.

Die Zahl der Leistungsempfänger entspricht seit 2005 der Summe der Empfänger von Arbeitslosengeld und von Arbeitslosengeld II, bereinigt um Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II erhalten. Diese Personen werden dem Rechtskreis SGB II zugeordnet.

Weiterführende Informationen zur Grundsicherung und zu den nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen finden Sie hier.

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II

Leistungsempfänger in absoluten Zahlen und Leistungsempfängerquote in Prozent, 1994 bis 2007

  Leistungsempfänger*
insgesamt darunter arbeitslos
1994 2.997.140 2.763.299
1995 2.873.641 2.621.277
1996 3.216.814 2.940.140
1997 3.648.696 3.318.726
1998 3.491.233 3.190.429
1999 3.323.406 3.031.005
2000 3.151.239 2.855.760
2001 3.202.013 2.868.993
2002 3.590.800 3.180.133
2003 3.929.908 3.466.327
2004 4.050.724 3.488.935
2005** 6.562.978 4.016.066
2006** 6.701.599 3.683.933
2007** 6.246.740 3.123.984
 

  Arbeitslosengeldempfänger
insgesamt darunter arbeitslos
1994 1.912.964
1995 1.780.231
1996 1.988.516
1997 2.154.561
1998 1.987.180
1999 1.828.729 1.648.818
2000 1.694.576 1.518.852
2001 1.724.543 1.527.249
2002 1.898.585 1.668.849
2003 1.919.079 1.658.216
2004 1.845.012 1.534.367
2005** 1.728.045 1.427.060
2006** 1.445.224 1.123.095
2007** 1.079.941 797.002
 

  Alg II-/Arbeitslosenhilfe-Empfänger***
insgesamt darunter arbeitslos
1994 949.858
1995 981.733
1996 1.104.438
1997 1.353.797
1998 1.504.052
1999 1.494.677 1.382.187
2000 1.456.663 1.336.908
2001 1.477.471 1.341.744
2002 1.692.215 1.511.284
2003 1.994.444 1.791.899
2004 2.193.878 1.942.922
2005** 4.981.748 2.725.846
2006** 5.392.166 2.685.391
2007** 5.276.835 2.426.024
 

  Arbeitslose Leistungsempfänger-
quote****
1994 3.698.057 74,7
1995 3.611.921 72,6
1996 3.965.064 74,2
1997 4.384.456 75,7
1998 4.280.630 74,5
1999 4.100.499 73,9
2000 3.889.695 73,4
2001 3.852.564 74,5
2002 4.061.345 78,3
2003 4.376.795 79,2
2004 4.381.281 79,6
2005** 4.860.880 82,6
2006** 4.487.233 82,1
2007** 3.776.425 82,7

* bis 1997 mit Eingliederungsgeld, aber durchgängig ohne Eingliederungshilfe, da diese überwiegend bei Sprachlehrgängen und Weiterbildung gewährt wird. Rückwirkend ab 2003 erfolgte die Datenaufbereitung mit einer neuen Informationstechnologie; zudem sind bei den Neuberechnungen Teilnehmer an Trainingsmaßnahmen nicht mehr in den Arbeitslosenzahlen enthalten. Vergleiche mit den Jahren davor sind deshalb nur eingeschränkt möglich.
** die Zahl der Leistungsempfänger wird ab 2005 um die so genannten Aufstocker (Parallelbezug von Alg und Alg II) bereinigt.
*** bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe, ab 2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II
**** Anteil der Arbeitslosen, die Leistungen empfangen, an allen Arbeitslosen

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Analytikreport der Statistik 04/2008




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